Stromanbieter Widerspruch zu spät??? HILFE!!

9. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
cass
Status:
Schüler
(436 Beiträge, 54x hilfreich)
Stromanbieter Widerspruch zu spät??? HILFE!!

Hallo, Person X wartet auf die Jahresendabrechnung vom Stromanbieter und ruft heute dort an, weil der Brief bislang nicht angekommen ist.
Der Stromanbieter sagt, dass die Jahresendabrechnung bereits Anfang bis Mitte November 2016 abgeschickt worden sei, daher nun dazu eine Mahngebühr fällig sei und nun eine Sperrmitteilung heute losgesendet wurde.
Frage: Kann jetzt noch ein wirksamer Widerspruch eingelegt werden?
Geht der Widerspruch auch per EMail?
Wenn nicht und nur per Post, empfiehlt Ihr ein Einschreiben oder welche Form?
Die Rechnung ist auf unerklärliche Weise um 300-400 % höher als im vorherigen Jahr.
Gezahlt werden muss aber spätestens bis diesen Freitag!
HELP!!!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von cass):
Der Stromanbieter sagt, dass die Jahresendabrechnung bereits Anfang bis Mitte November 2016 abgeschickt worden sei

Abschicken nützt nichts, ankommen muss sie.

Ich fürchte nur, das die Stromanbieter da nicht sehr zugänglich für die Argumentation sind. Oft kommt man um Anwalt/Gericht nicht herum.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von cass):
Frage: Kann jetzt noch ein wirksamer Widerspruch eingelegt werden?


Kommt darauf an, wogegen Widerspruch eingelegt werden soll.
Gegen die Rechnung? Ja, wenn man Gründe für den Widerspruch hat. Dazu sollte die Rechnung erst mal vorliegen.
Gegen die Sperrmitteilung? Ja, der würde ich widersprechen, da die Rechnung noch nicht vorliegt und daher auch kein Zahlungsverzug.

Zitat:
Geht der Widerspruch auch per EMail?


Ja, dann ist er aber unter Umständen nicht wirksam.

Zitat:
Wenn nicht und nur per Post, empfiehlt Ihr ein Einschreiben oder welche Form?


Die kostengünstige und gleichzeitig einigermaßen sichere Zustellungsform ist das Einwurf-Einschreiben. Die sicherste Zustellung ist die per Gerichtsvollzieher. Die kostet aber knapp 30 Euro.

Zitat:
Die Rechnung ist auf unerklärliche Weise um 300-400 % höher als im vorherigen Jahr.
Gezahlt werden muss aber spätestens bis diesen Freitag!


Das ist Blödsinn. Erst muss dir die Rechnung vorliegen und dann eine angemessene Frist zur Prüfung gewährt werden. Das sind üblicherweise 14 Tage.

Wie Harry van Sell schon schrieb, wird dem Stromanbieter das möglicherweise ziemlich egal sein und man sich gegen z.B. die unberechtigte Sperre per Anwalt+Gericht wehren müssen.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Ja, dann ist er aber unter Umständen nicht wirksam.

Wirksam ist er schon. Man muss halt damit rechnen, dass die eMail auch einfach nicht ankommt bzw. bestritten wird und man hat dann keinen Nachweis. Empfehle auch bei so etwas immer ein Einschreiben.

Was die Fristen angeht:
Die Stromsperre muss 4 Wochen vorher angekündigt werden und zwar erst nach Mahnung.

Es muss also nicht nur die Endabrechnung angekommen sein, es muss auch schon eine Mahnung gegeben haben.

Ich würde daher dem Anbieter per einschreiben klar machen, dass weder eine Endabrechnung noch eine Mahnung ankam und man auch einer Stromsperre wegen Verstoßes gegen §19 StromGVV widerspricht. Dass man sich vorbehält, einen Anwalt einzuschalten und gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn der Anbieter die Sperrankündigung und die Sperrgebühren/Mahngebühren nicht storniert und endlich mal die Endabrechnung verschickt. Frist setzen von 7 Tagen bis zu der man die Vorlage der Endabrechnung verlangt.

Danach würde ich zu einem Anwalt gehen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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