Stromrechnung

8. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
schmusegeier
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 39x hilfreich)
Stromrechnung

Hallo,
mein Freund hat ein Problem mit seiner Abschlagszahlung, dass mittlerweile eine unendliche Geschichte ist. Er zahlt seine Abschläge monatlich, was der Anbieter aber wohl nicht auf die Reihe bekommt. Von dort werden offenbar Abschlagszahlungen jeden zweiten Monat erwartet. Folge: z.B. Januar-> erwartet werden 160,-, gezahlt werden 80,-, noch offen: 80,-. Februar: erwartet wird nichts, gezahlt werden 80,-. Für Januar fallen aber schon Mahnkosten an, ob wohl regelmäßige Zahlung eingehen. Ich hoffe, ich habe das Problem einigermaßen klar darstellen können. Anrufe beim Anbieter brachten bisher nichts, außer dass man es weiterleiten wolle und die jeweilige Nachforderung sich natürlich erledigt habe. Bis zum nächsten Mal... Was kann man da tun?

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest123-716
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 95x hilfreich)

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#2
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Das ist Unsinn.
Für gezahlte Summen muss man nie Mahngebühren zahlen. Selbst wenn Zahlungstermine vertraglich vereinbart wurden, stellen diese Termine ein Zeitlimit dar, welches nicht überschritten werden darf. Eher zahlen geht natürlich immer (bringt ja dem Unternehmen sogar Zinsen).
Es ist Aufgabe des Anbieters, die Zahlungen logistisch auf die Reihe zu bekommen.

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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

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#3
 Von 
guest123-716
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 95x hilfreich)

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#4
 Von 
schmusegeier
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 39x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für die Antworten. Aber, was ist denn nun richtig? :???:

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#5
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Richtig ist natürlich, dass für gezahlte Summen keine Mahngebühr anfallen darf. Einzige Ausnahme könnte sein, wenn vertraglich vereinbart wurde, dass die Zahlung in einer gewissen ZeitSPANNE (z.B. 25.01.-05.02.) oder in einer EINMALZahlung zu erfolgen hat.

(Richtig ist übrigens auch, dass '*' mit schöner Regelmäßigkeit wegen sinnfreien Beiträgen aus dem Forum fliegt - nur leider kann sich hier ja jeder Rausflieger unter anderem Namen neu anmelden - schade, wenns die Fragesteller verunsichert).

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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

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#6
 Von 
guest123-716
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 95x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Das gleiche Problem hatte ich vor 2 Jahren auch, bis ich dann persönlich dort war und gebeten habe, mit dem Mist auszuhören.

Du musst keine Mahngebühren zahlen, wenn du bereits gezahlt hast. Es heißt ja meist auch, haben Sie die Rechnung bereits bezahlt, betrachten Sie diese Mahnung als gegenstandslos.

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#8
 Von 
guest123-716
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 95x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Siehst Du, Schmusegeier - jetzt ist '*' vom Admin schon wieder rausgeworfen worden. Und das bestimmt nicht, weil er so sinnvolle Beiträge schreibt.

Aber er kommt ganz sicher wieder. Man erkennt ihn meist an seiner miserablen Ausdrucksweise. :)

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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

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