Studienplatzklage: Endspurt für Dresden und Leipzig in Zahn- und Humanmedizin!
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Es ist mittlerweile Tradition, dass die Verwaltungsgerichte in Dresden und Leipzig eine gütliche Einigung mit der Technischen Universität (TU) Dresden und der Universität Leipzig herbeiführen konnten. Demnach konnten in den vergangen Jahren eine Vielzahl weiterer Bewerber das Studium der Zahnmedizin bzw. Medizin aufnehmen. Dabei spielen Wartezeit, Notendurchschnitt und ZVS keine Rolle. Auch für die Vergabe von Studienplätzen zum Wintersemester 2006/07 haben die Verwaltungsgerichte in Dresden und Leipzig Termine zur Erörterung und gütlichen Einigung bestimmt. Eine letzte Chance für Spätentschlossene.
Das Verwaltungsgericht Dresden hat bereits für den 2. November 2006 einen Erörterungstermin bestimmt. Interessenten sollten spätestens bis zum 28. Oktober 2006 Kontakt mit dem Verfasser aufnehmen und möglichst beglaubigte Kopien des Abiturzeugnisses bereit halten. Vor der Einleitung des gerichtlichen Verfahrens ist ein gesonderter Antrag bei der Hochschule auf Zulassung zum Studium außerhalb der festgesetzten Zulassungszahlen erforderlich.


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Universität Leipzig
Das Verwaltungsgericht Leipzig hat bereits für den 17. November 2006 einen Erörterungstermin bestimmt. Interessenten sollten sich spätestens bis zum 10. November 2006 für ein Verfahren gegen die Universität Leipzig entschieden haben, um das Verfahren noch erfolgreich einleiten zu können. Auch hier ist ein vorab gestellter Antrag auf Zulassung zum Studium außerhalb der festgesetzten Zulassungszahlen bei der Hochschule erforderlich.
Geringere Kosten
Trotz der Tatsache, dass die Hochschulen in Dresden und Leipzig anwaltlich vertreten werden, fallen die Kosten geringer aus, als im Vergleich zu anderen Hochschulen. Dies liegt an der üblichen Kostenregelung im Vergleichsvertrag (gütliche Einigung), wonach die Kosten gegenseitig aufgehoben werden. Demnach trägt ein Antragsteller nur seine Anwaltskosten und die Hälfte der Gerichtskosten.
Chancen
Freie Studienplätze werden nach Beendigung des gerichtlichen Verfahrens per Los an die Antragsteller verteilt. In der Vergangenheit lag die Chance auf einen Studienplatz in etwa zwischen 1 zu 10 bis 1 zu 15, teilweise sogar besser.
Rechtsanwalt Thomas Herz
Kanzlei Bobach, Borsbach & Herz
Herweghstr. 100
06114 Halle
Tel. : 0345/68 46 207
Fax: 0345/68 46 208
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Studienplatzrecht Studienplatzklage: Quereinstieg in die Zahn- und Humanmedizin