Stundenberechnung im Einzelhandel

13. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
FamBittner
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Stundenberechnung im Einzelhandel

Hallo,

Ich habe eine Frage zur Stundenberechnung im Einzelhandel.

Unser Vertrag läuft auf eine 6 tage Woche bei 35 stunden.

Bisher wurde ich pauschal mit 150 Stunden im Monat berechnet, was mir schon zuviel vorkam.

Jetzt müssen wir einen Zusatz zum Arbeitsvertrag bez. Der Überstunden unterschreiben. Dort werden meine Arbeitsstunden mit 1806 im Jahr angegeben, was mich schon wieder stutzig macht.
150 mal 12 Monate sind doch 1800.

Ein Grund mehr mich mit meinen Arbeitsstunden zu beschäftigen.

Noch ein paar Infos.
Wir haben zwar 6 Tagewoche im Vertrag stehen, arbeiten aber nur 5 Tage.
Ergibt sich für mich also 7 Std pro Tag. Ist in der Woche ein Feiertag mach ich immer Minusstunden, weil der nur mit 5,75 Std berechnet wird. Begründung, weil wir 6 Tagewoche haben.

Das sind aber nur Kleinigkeiten.

Jetzt zu meinem größeren Problem.

1806 Std im Jahr?

Ich hab alle Arbeitstage von 2015 bei 6 Tagewoche zusammengezählt. Das sind 301 Tage.
Wenn ich jetzt meine 35 Std durch 6 Tage teile komm ich auf einen Durchschnitt von 5,8333 Std pro Tag.
301 Tatsächliche Arbeitstage mal 5,833333 Std ergeben eine Jahresstundenzahl von 1756.

Arbeite ich also 50 Std ohne Bezahlung?
Oder wie werden Arbeitsstunden im Einzelhandel berechnet?

Ich bedanke mich jetzt schon mal für die Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen Bittner

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Arbeitsstunden sind auch im Einzelhandel korrekt zu berechnen. Die Abrechnung Ihres Arbeitgebers ist definitiv falsch, weil bei Krankheit exakt dieselbe Stundenzahl anzurechnen ist wie wenn Sie gearbeitet hätten. Da dürfen keine Minusstunden entstehen!
Es erscheint schon ziemlich absurd, dass die immer gleiche Aufteilung der Arbeitszeit auf 5 Tage für irgendwelche Berechnungen auf 6 Tage hochgerechnet wird.
Wenn zu Beginn des Jahres eine zu leistende Gesamtstundenzahl festgelegt wird, müßten darin natürlich auch Feiertage berücksichtigt werden. Somit kann diese Zahl gar nicht jedes Jahr gleich sein.



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#2
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

/// Jetzt müssen wir einen Zusatz ....

Wieso müsst ihr unterschreiben? Und wenn nicht?
Mag sein, dass eure Firmenleitung das von euch verlangt – aber nachkommen müsst ihr dem Verlangen deswegen noch lange nicht. Ein Vertrag ist immerhin eine wechselseitige Angelegenheit und kein Diktat.

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-- Editiert :blaubär: am 14.01.2015 23:13

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