TFT kaputt Käufer droht

2. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.01.2012 22:50:16
Status:
Schüler
(205 Beiträge, 82x hilfreich)
TFT kaputt Käufer droht

Hallo!

Vor ein paar Tagen habe ich meinen guten alten TFT über eBay vertickt, dieser war in einem sehr guten Zustand und ich verkaufte ihn nur, weil es zu Weihnachten einen besseren gab. Nun schrieb mir der Käufer gestern, dass ein Kratzer auf dem TFT ist und er ihn zurückschicken möchte. Da ich aber Privatverkäufer bin und jegliche Gewährleistung ausgeschlossen habe, möchte ich den TFT nicht zurücknehmen, denn bei Auslieferung war dieser fehlerfrei. Er wurde auch sehr gut verpackt, so dass ich ein Verschulden der Post fast ausschließen kann. Natürlich kann auch da immer mal etwas passieren..

Ich glaube eher daran, dass ihm möglicherweise beim Auspacken ein Malheur passiert ist. Da ich es aber nicht weiß, habe ich ihm angeboten 30 Euro auf sein Konto zurück zu überweisen. Darauf ließ er sich aber nicht ein. Wenn ich den TFT nicht zurücknehme, wird er einen Anwalt einschalten. Zur Info: Er hat noch NULL Bewertungen...

Habe ich hier etwas zu befürchten ? Danke im Voraus !

Problem bei eBay und Co?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

"Da ich aber Privatverkäufer bin und jegliche Gewährleistung ausgeschlossen habe, möchte ich den TFT nicht zurücknehmen"

also! Abhacken und ignorieren! Nichts anbieten! Garnichts. Würde dir als Schuldanerkenntnis ausgelegt.

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#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Eventualitäten aber beachten. Hat man selber keinen Zeugen für das Verpacken und der K fährt einen Zeugen (echt oder falsch) für das Vorliegen des Mangels beim Auspacken an, könnte es problematisch werden.

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#3
 Von 
guest-12312.01.2012 22:50:16
Status:
Schüler
(205 Beiträge, 82x hilfreich)

Danke für die Hinweise! Ich mach immer vom verpackten Artikel ein Foto vor dem Abschicken, in dem Fall war leider beim Verpacken keiner dabei. Das Foto zeigt den TFT leider nur von hinten (zwecks Verpackung) von daher als Beweisfoto eher unbrauchbar...

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#4
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

das weiß der andere ja nicht!

sage du hast ein Foto gemacht bevor du es losgeschickt hast und da war noch alles i.O. Was ja auch der Wahrheit entspricht. ;)

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