Hallo!
Ich habe mir im August eine TV-Karte gekauft, um Urlaubsvideos in DVD-Qualität (MPEG2) auf meinen PC zu speichern. Erst jetzt habe ich damit angefangen und bemerkt, das die Karte nur MPEG1 erlaubt, was Qualitativ sehr minderwertig ist. Auf der Verpackung ist aufgedruckt, das es sich um einen digitalen MPEG - Videorekorder handelt. Auf der Rückseite steht auch, das man damit Video-CDs brennen kann. Aber es ist kein Hinweis gegeben, das es sich nur um MPEG 1 handelt. Kann ich die Karte zurückgeben??
TV-Karte weist nicht eindeutig auf Funktionen hin
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Technisches Spezialproblem.
Wenn die Beschreibungen auf der Verpackung korrekt sind, haben Sie vermutlich keine Handhabe.
D.h. wenn die Karte mit MPEG 1 aufzeichnet und Sie damit Video-CDs (!= DVDs) brennen können, war die Beschreibung ja korrekt.
Ob Sie noch glaubhaft wegen Erklärungsirrtum (§119 BGB
) anfechten können, halte ich für fraglich (kommt wohl eher Motivirrtum in Betracht, der nicht zur Anfechtung berechtigt).
Anders sähe es evtl. aus, wenn Sie durch einen glaubhaften Zeugen belegen könnten, vom Händler auf eine entsprechende Frage die Zusage bekomkmen zu haben, damit in MPEG 2 aufzeichnen zu können.
Da dem offenbar nicht so ist, ist das auch kein Ausweg (eine Klage auf eine falsche Zeugenaussage zu stützen geht fast immer nach hinten los :-).
Die Karte ist als MPEG - Aufnahmefähig bezeichnet.
Ich habe also wohl Pech gehabt, oder?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Sieht so aus.
Deswegen kauft man ja auch nichts Technisches, ohne sich beraten zu lassen.
Ich habe die Karte jetzt bei ebay eingestellt.
Ach ja, ich habe mich sehr wohl informiert und kenne mich SEHR gut am PC aus, aber da habe ich mich mal auf die Angaben auf der Packung gehalten und gleich in die S*****e gelangt. Naja, Pech. Aber danke schön!
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
57 Antworten