Termin bei KFZ Werkstatt abgesagt

13. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
toneato
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Termin bei KFZ Werkstatt abgesagt

Hi, ich hoffe das ist das richtige Forum :-)!

Ich hatte einen Termin für einen Ölwechsel (inkl. Ölfilter) bei einer privaten KFZ Werkstatt vereinbart! Nun hatte ich schon während des Telefonats ein schlechtes Gefühl, da ich während dem Telefonat belogen wurde. Der Herr hat gefragt, wie ich auf die Werkstatt gekommen bin. Ich habe ihm mitgeteilt, dass es eine Empfehlung eines Kunden war. Nachdem ich den Namen des Kunden genannt habe, hat er mit gesagt "Ah ja, Herr XX, sehr geschätzter Kunde bei uns!" Nun hat er meine Daten aufgenommen, und musste etwas prüfen und hat sich entschuldigt dass es etwas länger dauert, da er "neuer Praktikant im Betrieb ist"! Nun hat er mich belogen. Entweder ist er neu im Betrieb, und kennt den "geschätzten Kunden" gar nicht, (ich weis dass er schon länger nicht mehr seinen Wagen dort abgegeben hat), oder er ist nicht neu im Betrieb und braucht nur so etwas länger und hat deswegen gelogen. So oder so, hat er mich wegen so einer Banalität belogen.

Wenn er schon wegen so einer Kleinigkeit lügt, kann ich mir ehrlich gesagt nicht sicher sein ob er auch das Öl was er abrechnet in das Auto gegeben hat, oder den Filter auch tatsächlich gewechselt hat. Das ist teil des Grundes, weshalb ich mich dazu entschlossen habe, den Termin abzusagen. Anderer Teil ist, dass der Onkel meiner Lebensgefährtin ehemals als Werkstattleiter gearbeitet hat, und ich mir bei ihm sicher sein kann, dass alles korrekt gehandhabt wird. Auch wenn es teurer ist als die Private, und erst mitte April geht!

Nun habe ich eine kurze eMail geschrieben, dass ich den Termin leider nicht wahrnehmen kann. Die Werkstatt hat geantwortet, und fragt nach einen Grund und hat angemerkt, dass ich den Termin "ohne Angabe von Gründen" abgesagt habe. Nun würde ich schon gerne schreiben, weshalb ich ein schlechtes Gefühl bei der Werkstatt habe, da ich denke dass man Fehler von Mitarbeitern durchaus melden sollte, damit so etwas nicht in Zukunft vorkommt. Allerdings will ich auch nicht, dass mich das irgendwas kostet oder mir jemand einen Strick daraus drehen kann.

Der Termin wurde Telefonisch vereinbart, unter Angabe des Namens und des Kennzeichens.

Um keine Kosten entstehen zu lassen, sollte ich nichts schreiben (ist ja wohl eigentlich Privatsache weshalb ich an dem Tag nicht kann), darf ich meine Gründe nennen, oder sollte ich einfach sagen dass ich aus beruflichen Gründen keine Zeit habe?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von toneato):
Nun hat er mich belogen.

Diese Schlussfolgerung ist schlicht falsch. Zumal er überhaupt nicht behauptet hat, den Herr XX zu kennen.



Zitat (von toneato):
Um keine Kosten entstehen zu lassen, sollte ich nichts schreiben

Man hat eine vertragliche Vereinbarung geschlossen, die Werkstatt hat entsprechende Kapazitäten reserviert. Wenn die nicht weiter vergeben werden können, wird man den Schaden ersetzen müssen.

Das man aus beruflichen / privaten Gründen keine Zeit hat, wäre nicht das Problem der Werkstatt, muss der Kunde seine Termine halt besser koordinieren..

Ein "schlechtes Gefühl" - welches zudem noch auf auf einer falschen Schlussfolgerung basiert - ist auch kein Grund keinen Schadenersatz leisten zu müssen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
toneato
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Aber wenn er angibt dass ihm er Kunde bekannt ist, was nicht stimmt, ist das doch gelogen? Oder habe ich dort einen Denkfehler? Vielleicht kennt er er ja auch den Kunden, aber dann ist er kein Praktikant. Er war das letzte mal zum Tüv im Sommer 2017 dort. So oder so, da stimmt etwas nicht und ich möchte mein Fahrzeug nicht in die Hände dieser Werkstatt geben...

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von toneato):
Aber wenn er angibt dass ihm er Kunde bekannt ist, was nicht stimmt, ist das doch gelogen?

Klar wäre das gelogen.
Hat er aber laut Schilderung nicht gesagt, sondern das der Kunde ein geschätzter Kunde des Unternehmens ist. Also hat er auch nicht gelogen.



Zitat (von toneato):
da stimmt etwas nicht und ich möchte mein Fahrzeug nicht in die Hände dieser Werkstatt geben...

Das steht einem natürlich frei.




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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

sorry, aber das ist schon ein wenig paranoid.

Die Aussage "geschätzter Kunde" würde ich als Floskel sehen, wird immer so gesagt (weil, natürlich sind alle Kunden geschätzt - selbst du); wahrscheinlich hätte er das sogar bei einem erfundenen Namen gemacht.

Und ob der Ölfilter wirklich gewechselt wurde kannst du doch später ganz leicht kontrollieren. Entweder markierst du den alten Filter unauffällig, oder machst einfach ein Foto (auf dem Filter steht was drauf, und es wäre ein großer Zufall, wenn das wieder das Gleiche und an identischer Stelle wäre).
Übrigens: Ich hätte eher Bedenken, ob auch wirklich das teure und abgerechnete Markenöl eingefüllt wurde, oder doch ein anderes, sieht man dem Öl ja nicht an.

Stefan

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#5
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Wenn die Werkstatt wegen der Terminabsage einen "Schaden" geltend machen will, muss sie diesen Schaden belegen.
Sprich, sie müsste nachweisen, dass z.B. einem anderen Kunden exakt dein Termin abgesagt werden musste o.ä.
Wird schwierig.
Wie lange im Voraus hast du denn den Termin storniert?

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Sprich, sie müsste nachweisen, dass z.B. einem anderen Kunden exakt dein Termin abgesagt werden musste o.ä.
Nein, müsste sie imho nicht, es würde reichen, wenn zu der vereinbarten Zeit Stillstand herrschte.
Der Schaden wäre dann der entgangene Gewinn.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von toneato):
Ich hatte einen Termin für einen Ölwechsel (inkl. Ölfilter) bei einer privaten KFZ Werkstatt vereinbart!

Na private Werkstatt gibt es nicht, welche Kinde annehmen, das fällt immer unter Gewerbe.
Zitat (von reckoner):
Die Aussage "geschätzter Kunde" würde ich als Floskel sehen

Klar, wer kennt schon zig Kunden noch am Namen. Das macht man aus Freundlichkeit.
Zitat (von reckoner):
Der Schaden wäre dann der entgangene Gewinn.

Auf jeden Fall, sowie die Kosten für den Mechaniker, wenn der keine Arbeit hat. Bei Werkstätten ist es ja allgemein üblich die Jungs so zu verplanen, das die sich nicht die Füße in den Bauch stehen.

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#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
sowie die Kosten für den Mechaniker, wenn der keine Arbeit hat.
Ja, richtig, mein "entgangener Gewinn" war viel zu kurz gedacht.
Denn es kommen auch noch sämtliche laufenden Kosten hinzu die für gewöhnlich auf den Stundenlohn umgelegt werden (Miete, Heizung, Buchhaltung u.s.w.). Am Ende kommt dann der vereinbarte Preis abzüglich Material heraus.

Dem (Nicht)Kunden steht es natürlich frei nachzuweisen, dass die Werkstatt durchgearbeitet hat (aber nicht nur zu dem vereinbarten Termin, sondern durchaus auch noch ein paar Tage weiter). Dann bleibt nur der entgangene Gewinn.

Stefan

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