Ticketverkauf bei Ebay. War es ein Verstoß gegen d

18. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Groggy_1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ticketverkauf bei Ebay. War es ein Verstoß gegen d

Hallo , ich habe mir ein Ticket von einem s04 spiel über das offzielle s04 ticketportal gekauft.

da wir nun aber zu zweit zum spiel fahren wollten , habe ich neue tickets bestellt wo wir nebeneinander sitzen können , und das eine ticket bei ebay per sofort kauf angeboten . das ticket hat original 53€ gekostet ich habe es für 54€ sofort kauf ohne auktion angeboten ( +1€ für die angebotsgebühren ) daher hätte ich auf keinen fall einen höhren preis erziehlt .es wurde auch nicht verkauft ich habe es sofort bei ebay herausgenommen.

habe ich so gegen die agb´s verstoßen ? und muss ich nun eine strafe zahlen ? ich habe nämliche eine email bekommen wo drinne stand "Um Zahlung der Vertragsstrafe und Einreichung der unterzeichneten Unterlassungserkärung wird umgehend gebeten."


kleiner auszug der agb´s

6.1. Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und zur Trennung von Anhängern der aufeinander treffenden Mannschaften während eines Fußballspiels liegt es im Interesse des Veranstalters, die Weitergabe von Tickets einzuschränken. Dem jeweiligen Ticketinhaber ist es daher nicht gestattet:

a) Tickets zu einem höheren als dem Verkaufspreis des Veranstalters zu veräußern,

b) die Tickets über Internetauktionen (z.B. eBay) oder sonstige Internetmarktplätze sowie in Rundfunk, Presse oder anderen Medien sowie in sonstiger Weise öffentlich anzubieten, sofern die Möglichkeit besteht, dass dadurch ein Preis erzielt wird, der den Verkaufspreis des Veranstalters übersteigt,

c) Tickets für Fußballveranstaltungen entgeltlich oder unentgeltlich an Anhänger von Gastvereinen weiterzugeben,

d) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den Veranstalter gewerblich oder kommerziell zu veräußern oder im Rahmen von Gewinnspielen, Reise- oder Hospitalityangeboten oder öffentlich zu Werbe- oder Marketingzwecken zu verwenden, und

e) Tickets für Fußballveranstaltungen entgeltlich oder unentgeltlich an Personen weiterzugeben, die mit einem bundesweiten oder auf die VELTINS-Arena beschränkten Stadionverbot belegt sind.

-- Editiert von Groggy_1 am 18.10.2008 12:55

Problem bei eBay und Co?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 793x hilfreich)

> ich habe nämliche eine email bekommen

Von wem?

> wo drinne stand "Um Zahlung der Vertragsstrafe

Welcher Vertragsstrafe? Eine solche müßte erst mal wirksam vereinbart werden.

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#2
 Von 
Groggy_1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

die email kam von der FC Schalke 04-Stadion-Betriebsgesellschaft mbH.

jaa deswegen frag ich ja ob ich eine strafe erwarten muss .

und ist jetzt der eine euro der streitfall ?

ich bin echt jetzt gerade ein bißchen überfordert mit dieser situation .


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#3
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1425x hilfreich)

Was ich nicht ganz verstehe ist, warum Du das Ticket über eBay verkaufen wolltest? Der FC hätte das Ticket doch zurückgenommen. So wäre in jedem Fall noch die ebay Provision fällig geworden. Also ein Verlustgeschäft!

"An alle angehenden Schwarzhändler

Ein Bekannter von mir (ebenso wie ich, Mitglied des FC) wurde beim Versuch, bei Ebay Karten zu verkaufen (FC-S04, Pokalspiel letzte Saison), erwischt.

Die Folgen dieser Aktion waren:

1. Die Karten wurden gesperrt, zusätzlich musste er den Schaden des Käufers ersetzen.

2. Seine Mitgliedschaft wurde für ein halbes Jahr auf "eingeschränkte Mitgliedschaft" zurückgestuft, d. h. , die Vorteile als Mitglied (z. B. Vorkaufsrecht für Spiele) waren für ein halbes Jahr aufgehoben.

3. Für den Fall des erneuten Versuchs, Karten zu verkaufen, wurde mit Entzug der Mitgliedschaft gedroht.

4. Der Verein behielt sich ausdrücklich weitere rechtliche Schritte vor.

Zudem wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Rückgabe von Karten bis einen Tag vor Spielbeginn jederzeit problemlos möglich ist.

Ich würde mir das Weiterverkaufen von Karten also gründlich überlegen.

Nur so..."

http://forum.express.de/showthread.php?t=8600

Vor ein paar Tagen lief hier ein ähnlicher Thread:

http://www.123recht.net/250-Abmahnung-von-Schalke-nach-Ticket-Auktion!__f126775.html

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#4
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1425x hilfreich)

Und hier ist das BGH Urteil vom 11. September 2008

http://www.jur-blog.de/lokales/rechtsanwalt/2008-09/bgh-online-tickethandel-kann-eingeschrankt-werden-hsv-gegen-bundesligakartende/

Wenn ich das in der Kürze richtig deute, dürfen private Käufer ein bisschen mehr, es ging übrigens um den HSV, die Problematik ist aber die gleiche.

"Der hat abgewogen: Wer privat die Karte gekauft hat und dann wegen Krankheit, Terminen oder anderen Gründen nicht zum Spiel kann, der darf seine Karte(n) verkaufen. Wer dagegen gleich mehrere Karten einkauft - wie z. B. einige Online-Ticketverkäufer - um sie dann gewinnbringend weiter zu verkaufen, dem kann der HSV ein solches Treiben künftig untersagen."

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#5
 Von 
Groggy_1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

" Was ich nicht ganz verstehe ist, warum Du das Ticket über eBay verkaufen wolltest? Der FC hätte das Ticket doch zurückgenommen. So wäre in jedem Fall noch die ebay Provision fällig geworden. Also ein Verlustgeschäft! "

Erstmal hatte ich keine ahnung das die die karten zurück nehmen , stand ja auch nicht in den agb´en es steht ja alles drinne nur nicht das .

und dann wollte ich halt mitm kumpel nebeinandersitzen und habe mir 2 neue tickets für eine andere tribüne gekauft . und die eine musste halt verkauft werden . ich wollte NIE gewinn mit der karte machen .

"Der hat abgewogen: Wer privat die Karte gekauft hat und dann wegen Krankheit, Terminen oder anderen Gründen nicht zum Spiel kann, der darf seine Karte(n) verkaufen. Wer dagegen gleich mehrere Karten einkauft - wie z. B. einige Online-Ticketverkäufer - um sie dann gewinnbringend weiter zu verkaufen, dem kann der HSV ein solches Treiben künftig untersagen."

das hört sich doch schon mal nach was an . wie gesagt es war eine karte die nicht gewinnbringend verkaufen wollte. mal sehen wie hoch die strafe sein soll die ich erhalte. aufjeden fall werde ich einen anwalt einschalten denn ich bin kein schwarzhändler oder sonst was . und ich habe nur ein ticket versucht zum gleichen preis zu verkaufen .


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#6
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1425x hilfreich)

> das hört sich doch schon mal nach was an . wie gesagt es war eine karte die nicht gewinnbringend verkaufen wollte. mal sehen wie hoch die strafe sein soll die ich erhalte. aufjeden fall werde ich einen anwalt einschalten denn ich bin kein schwarzhändler oder sonst was . und ich habe nur ein ticket versucht zum gleichen preis zu verkaufen .

Na ja! Sie war eben Euro 1,00 teurer, da scheint Dein Problem zu liegen.

Aber ernsthaft, ich würde an Deiner Stelle einfach in der Geschäftsstelle anrufen und mich persönlich mit dem entsprechenden Sachbearbeiter verbinden lassen.

Erkläre den Fall, genau so, wie Du es hier getan hast. Weise insbesondere auf die Differenz von Euro 1,00 hin und natürlich (so ganz nebenbei) auf das BGH Urteil.

Kann mir nicht vorstellen, dass man unter Berücksichtigung dieser Umstände an der Sache festhält. Denke eher, dass die Geschichten automatisch ablaufen, so dass die noch gar nicht dazu gekommen sind, zu differenzieren. Du kannst ihn sogar vielleicht auf diesen Forumsbeitrag aufmerksam machen, warum nicht?

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#7
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1425x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

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