Tonaufname von einer Person

7. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
dernichtwisser
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Tonaufname von einer Person

Ja Moin meine Lieben,

ich habe im zuge eines Gespräches mit meinem Lehrer, eine Tonaufnahme gemacht. Er hat mir erklärt welche inhalte ich in der Präsentation nicht brauche. Die Aufnahme habe ich gemahct, um alles später was er mir gesagt hat bestmöglich umzusetzten. Nun behaubtet der Lehrer mir gewisse sachen so garnicht gesagt zu zu haben. Ich habe natürlich eine schlechtere Note bekommen, obwohl ich seine Aussage auf Ton habe. Nun meine Frage, kann ich die Tonaufnahme ihn zeigen, ohne das ich in schwierigkeiten gerate, zumal ich die Tonaufnahme nur für mich Privat genutzt habe.

MFG

Fragen zum Datenschutz?

Fragen zum Datenschutz?

Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120332 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von dernichtwisser):
ich habe im zuge eines Gespräches mit meinem Lehrer, eine Tonaufnahme gemacht

Für deren Anfertigung Du eine nachweisbare Erlaubnis hast?



Zitat (von dernichtwisser):
auf Ton habe. Nun meine Frage, kann ich die Tonaufnahme ihn zeigen,

Wenn Du es schafft die Töne in visuelle Darstellung umzuwandeln, klar.
Nur was soll das nützen?

Vorspielen wäre doch viel sinnvoller (je nach Antwort auf 1)?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dernichtwisser
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von dernichtwisser):
ich habe im zuge eines Gespräches mit meinem Lehrer, eine Tonaufnahme gemacht

Für deren Anfertigung Du eine nachweisbare Erlaubnis hast?



Zitat (von dernichtwisser):
auf Ton habe. Nun meine Frage, kann ich die Tonaufnahme ihn zeigen,

Wenn Du es schafft die Töne in visuelle Darstellung umzuwandeln, klar.
Nur was soll das nützen?

Vorspielen wäre doch viel sinnvoller (je nach Antwort auf 1)?


also erlaubnis habe ich nicht und mit zegen meine ich abspielen. Mache ich mich strafbar wenn der Lehrer was davon mitbekommt?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120332 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von dernichtwisser):
Mache ich mich strafbar wenn der Lehrer was davon mitbekommt?

Du hast Dich bereits in Moment der Aufnahme strafbar gemacht.

Die Strafbarkeit ist in dem Moment gegeben wo die Tat begangen wird, nicht erst wenn man aufgeflogen ist.
Wenn man aufgeflogen ist, dann folgt die Anzeige, Ermittlung, Gerichtsverfahren, Strafe.
Solange also keiner was von der Tat mitbekommt, kommt da also nichts auf einen zu.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.288 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen