Transportschaden Haftung

3. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
emoggle
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)
Transportschaden Haftung

Guten Tag,
wir sind ein Online Versandunternehmen mit einem mittelmäßigen Paketumsatz. Durch zu viel beschädigte Ware beim alten Versandunternehmen haben wir uns nach einem neuen Versandunternehmen umgeschaut. Gesagt getan kam auch der Geschäftsführer des Unternehmen zu uns gefahren und hat sogar noch eine Paketkontrolle durchgeführt ob die Ware so ordnungsgemäß verpackt ist. Die Ware wurde dann auch als sehr gut verpackt bewertet und promt ins Versandauto eingeladen. Nun ist leider genau diese Ware auf dem Transportweg zerstört worden. Der Geschäftsführer von dem Unternehmen schieb jetzt allerdings die Schuld von sich weg da er nur als Subunternehmer tätig ist.
( Verschickt als Kooperationspartner mit UPS )
Wir haben nun erstmal die Rechnung nicht bezahlt, da wir uns wirklich veräppelt vorkommen. Wir haben NUR und dem Aspekt zu dem Unternehmen gewechselt, da wie mündlich besprochen die Schadensregulierung wesentlich besser sei.
Das besagte Paket wurde sogar in beisein des Geschäftsführer geöffnet,kontrolliert und für sogut befunden das er es eingeladen hat.

Wie sollte ich mich nun korrekt verhalten?

Vielen Dank

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Ich finde es toll, das der Geschäftsführer von UPS bei euch die Pakete perönlich abholt.
:respekt:


Ansonsten habt ihr schlicht Beweisnot, da das gesprochene Wort nicht besonders gut nachweisbar ist, die geschriebenen und von euch anerkannten Verpackungsrichtlinien von UPS schon.

Nun wäre zu prüfen, ob die Verpackung diesen Verpackungsrichtlinien entsprach.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
emoggle
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

( Verschickt als Kooperationspartner mit UPS )
Es ist also nicht der GF von UPS !

Leider ist das gesprochene wirklich nicht nachzuweisen.
Allerdings geht aus unserem Schriftverkehr ganz klar hervor, das er das Paket nach dem Öffnen / Inspizieren für gut empfunden hat und eingeladen hat. Das kann er auch nicht dementieren da das Paket ja verschickt wurde.

Bei wem lasse ich denn Prüfen, ob das Paket wirklich nicht der Verpackungsrichtlinie unterlag ?

Es geht hier um einige Hundert Euro das sollte also alles in Relation stehen. Ich will allerdings auch solche Ars******** nicht einfach so davonkommen lassen. Entschuldigt, wenn auch zensiert, meine Ausdruckweise aber ich für meine Teil setzte immer alles daran den Kunden so zufrieden wie möglich zu stellen. Dann ist sowas schon sehr enttäuschend.

Vielen Dank

2x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:
Bei wem lasse ich denn Prüfen, ob das Paket wirklich nicht der Verpackungsrichtlinie unterlag ?

Dies könnte ein Anwalt nach Durchsicht aller Unterlagen beurteilen.

Nach Schilderung des Sachverhalts würde ich jedoch sagen:
Da die Verpackung dem Transporteur übergeben wurde und auch die Vertragsbedingungen (die auch die Verpackungsrichtlinie beinhalten) akzeptiert wurden, unterlag das Paket zweifelsohne der Verpackungsrichtlinie.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
emoggle
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

@ Kopfnuss. Auch alles schön und gut nur nicht wirklich die hilfreiche Antwort. Ich erläuetre gerne weiter.

Wir bekommen die Ware vom Hesteller geliefert. Bis Dato ist noch keines dieser Pakete in 15 Jahren ! bei uns defekt angekommen. wir würden ja auch das Versandunternehmen nutzen, leider versenden die aber nur an Gewerbe.

Das einzige was wir also machen ist nen Versandaufkleber nach dem kontrollieren draufkleben. Die Verpackung ist also schon für den Versand optimiert und da lässt sich auch wirklich nichts mehr reintun. Mache auch gerne Bilder.

Fakt ist aber das ich extra ein Unternehmen gewählt habe was mir meine Verpackungen VORHER prüft. Genau das haben Sie ja auch getan und für gut bewertet. Also ist doch für mich als Leistungsnehmer die Sache damit eigentlich gegessen. Ich habe mich also schon informiert und bemüht ob die Verpackung ok ist.

Danke an TAO. Auch wenn ich mich natürlich gerne im Recht sehe, kommt seine Aussage auch am logischten vor.


Mfg

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:
Fakt ist aber das ich extra ein Unternehmen gewählt habe was mir meine Verpackungen VORHER prüft. Genau das haben Sie ja auch getan und für gut bewertet.

Da es für die mündliche Zusagen keine gute Beweismöglichkeit gibt, hätte man auf eine schriftliech Fixierung der Prüfergebnisse bestehen sollen.

ABER: Eventuell hat ja der Lieferant oder dessen Lieferant ein Prüfzertifikat für die Versandverpackung?



Selbst kann man die Verpackung prüfen lassen, z.B. bei

paconsult Hamburg - Verpackungsprüfung & Transportsimulation

Institut für Verpackungssysteme der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW Hamburg)

DHL - Laborgestützte Verpackungsuntersuchung nach den DIN Normen: DIN EN 22 203, DIN EN 22 233, DIN EN 22 248, DIN 55 440 Teil 1 u.a.m. sowie nach DHL Standard



quote:
Das einzige was wir also machen ist nen Versandaufkleber nach dem kontrollieren draufkleben.

DAS könnte ein Problem werden.

Präsentations-/Verkaufserpackungen sind in der Regel nur auf den Palletierten Versand ausgelegt, ein Einzelversand könnte Problem bereiten.

Auch Versandverpackungen die bereits schon einmal für den Versand benutzt wurden, können ungeeignet sein.

Hier mal die allgemeinen Bedingungen von UPS:
http://www.ups.com/content/de/de/resources/ship/packaging/materials/original.html

Wie gesagt, es können duchaus abweichende Bedingungen im Vertrag vereinbart sein ...



Hier mal eine kleine Auswahl von verschiednen anderen Anbietern:

* Je druck- und stoßempfindlicher, schwerer und größer Ihr Versandgut ist, desto stabiler sollte die Außenverpackung sein.
* Wenn Sie eine gebrauchte Verpackung erneut verwenden möchten, bedenken Sie bitte, dass die Stabilität unter Umständen erheblich verringert sein kann. Prüfen Sie deshalb die Stabilität der Verpackung auf Einrisse, Stauchspuren, Druckstellen oder Perforationen. Verwenden Sie bitte keine beschädigten Altverpackungen.



Verkaufs-und Lagerverpackungen sind oftmals nur für den palettierten Versand ausgelegt. Für die Postbeförderung sind zusätzliche Verpackungsmaßnahmen oder andere Verpackungskonzepte erforderlich.


Eine gebrauchte Verpackung stellt in der Regel keine den Bedingungen entsprechende Verpackung dar. Es können nicht sichtbare Beschädigungen vorliegen durch die die Schutzfunktion nicht mehr gewährleistet ist.





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