Situation:
Mann verlässt Frau mit gemeinsamen Haus.Beide in den Darlehens sowie Grundbuchverträgen. Mann zahlt Raten, aber keine Ehegattenunterhalt. Haus soll jetzt verkauft werden.Restschulden bleiben vorhanden.Kann der Mann an die Frau rantreten zur Übernahme Ihrer Hälfte? Sicher schon...aber was darf sie verdienen um dieses nicht tuen zu müssen. Gibt es da Grenzen?Und Fristen der Verjährung, wenn ja wo geregelt. Bitte um Infos, die Sitaution drum rum lasse ich der einfachheithalber mal weg,auch irgendwelche Schuldfragen etc. danke
Trennung/gemeinsames Haus
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Also, Ihr beide haftet der Bank gegenüber in Höhe der (Rest)schuld.An wen sich die Bank hält, ist ihr überlassen; sie wird sicher von euch beiden die volle Summe verlangen und ggf. vollstrecken ( selbstschuldnerische Bürgschaft-ist wie Titel, gültig 30 Jahre ).
Die aktuelle Pfändungstabelle kannst du dir googeln, dann weißt du, was sie oder du verdienen kannst.
Also, entweder du übernimmst das Haus mit entsprechendem sicheren Hintergrund ( Bürge, genügend Eigenkapital)oder deine Ex oder Verwandte.....
Ansonsten Fremdverkauf- große finanz. Einbußen-und Restzahlung.
Seid ihr beide nicht zahlungsfähig-Privatinsolvenz
als letzte Möglichkeit.
und wie ist das wenn der mann das die schulden bei der bank tilgt, wie lange kann er an die frau ran und gibt es da tabellen was sie verdienen kann?!
danke schonmal auch für den 1 beitrag!
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Nach der Abzahlung holt Mann sich einen Titel über die Hälfte der von ihm abgetragenen Schulden und die Frau hat erstmal 30 Jahre lang nicht zu lachen.
Dazu kommt, das der Spaß verzinst wird.
Der Mann kann noch dazu die Kreditrückzahlung auf den Unterhalt anrechen, sprich Frau kriegt keinen Unterhalt (Oooh..) und darf auch die Hälfte der Kreditkosten blechen
hns...hast du spass daran dich am leid anderer zu erfreuen?!
ich wollte auch wissen was die frau verdienen kann ohne das der mann ran kommt.
--- editiert vom Admin
jep und ich habe nun einen juristen gefragt...es ist geklärt,unter den pfändungsgrenzen kommt er nicht ran, basta.
Stimmt, das bestreitet auch keiner.
Aber bedenke bitte, dass du für 30 Jahre nur die Pfändungsfreigrenze hast.
Und natürlich hat auch Dein Mann die Möglichkeit weniger zu arbeiten, und da ist es doch sehr unfair von dir, einfach weniger zu arbeiten, um sich vor der gemeinsamen Verantwortung zu drücken.
--- editiert vom Admin
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