Trennung/gemeinsames Haus

4. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Andre777
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 1x hilfreich)
Trennung/gemeinsames Haus

Situation:
Mann verlässt Frau mit gemeinsamen Haus.Beide in den Darlehens sowie Grundbuchverträgen. Mann zahlt Raten, aber keine Ehegattenunterhalt. Haus soll jetzt verkauft werden.Restschulden bleiben vorhanden.Kann der Mann an die Frau rantreten zur Übernahme Ihrer Hälfte? Sicher schon...aber was darf sie verdienen um dieses nicht tuen zu müssen. Gibt es da Grenzen?Und Fristen der Verjährung, wenn ja wo geregelt. Bitte um Infos, die Sitaution drum rum lasse ich der einfachheithalber mal weg,auch irgendwelche Schuldfragen etc. danke

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
willow4
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 98x hilfreich)

Also, Ihr beide haftet der Bank gegenüber in Höhe der (Rest)schuld.An wen sich die Bank hält, ist ihr überlassen; sie wird sicher von euch beiden die volle Summe verlangen und ggf. vollstrecken ( selbstschuldnerische Bürgschaft-ist wie Titel, gültig 30 Jahre ).
Die aktuelle Pfändungstabelle kannst du dir googeln, dann weißt du, was sie oder du verdienen kannst.
Also, entweder du übernimmst das Haus mit entsprechendem sicheren Hintergrund ( Bürge, genügend Eigenkapital)oder deine Ex oder Verwandte.....
Ansonsten Fremdverkauf- große finanz. Einbußen-und Restzahlung.
Seid ihr beide nicht zahlungsfähig-Privatinsolvenz
als letzte Möglichkeit.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Andre777
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 1x hilfreich)

und wie ist das wenn der mann das die schulden bei der bank tilgt, wie lange kann er an die frau ran und gibt es da tabellen was sie verdienen kann?!
danke schonmal auch für den 1 beitrag!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hns
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 9x hilfreich)

Nach der Abzahlung holt Mann sich einen Titel über die Hälfte der von ihm abgetragenen Schulden und die Frau hat erstmal 30 Jahre lang nicht zu lachen.
Dazu kommt, das der Spaß verzinst wird.
Der Mann kann noch dazu die Kreditrückzahlung auf den Unterhalt anrechen, sprich Frau kriegt keinen Unterhalt (Oooh..) und darf auch die Hälfte der Kreditkosten blechen

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Andre777
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 1x hilfreich)

hns...hast du spass daran dich am leid anderer zu erfreuen?!
ich wollte auch wissen was die frau verdienen kann ohne das der mann ran kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Andre777
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 1x hilfreich)

jep und ich habe nun einen juristen gefragt...es ist geklärt,unter den pfändungsgrenzen kommt er nicht ran, basta.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hns
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 9x hilfreich)

Stimmt, das bestreitet auch keiner.
Aber bedenke bitte, dass du für 30 Jahre nur die Pfändungsfreigrenze hast.

Und natürlich hat auch Dein Mann die Möglichkeit weniger zu arbeiten, und da ist es doch sehr unfair von dir, einfach weniger zu arbeiten, um sich vor der gemeinsamen Verantwortung zu drücken.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.854 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen