USA Verkehrsunfall Gerichtsverhandlung

3. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Rechtsratsucher123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
USA Verkehrsunfall Gerichtsverhandlung

Hallo,

ich war kürzlich im Urlaub in Las Vegas/ Nevada. Ich habe mit meinem Mietwagen auf eine Abbiegerspur gewechselt (so dachte ich), geblinkt und gehalten. Es war aber eine Geradeausspur. Nach ca. 5 Sekunden gab es an meinem Auto plötzlich einen Aufprall von hinten.

Das 2. Auto hinter mir ist höchstwahrscheinlich auf das 1. Auto hinter mir aufgefahren, welches mich dann angestoßen und nach vorn geschoben hat.

Ich habe von der Polizei ein Ticket wegen unsicherem Spurwechel und plötzlichem Bremsen erhalten, bin nach diesem Ticket der Unfallschuldige und soll gemäß diesem Ticket demnächst vor einem Gericht erscheinen. Ich wurde zum Unfallhergang nicht befragt. Der Polizist gab mir lediglich das Ticket und sagte ich müsse unterschreiben, anderenfalls käme ich ins Gefängnis. Da wir im Urlaub waren und ich mir diese USA-Erfahrung ersparen wollte, habe ich das Papier unterschrieben.

Alle Auto- und Personenschäden (letztere gab es nicht) sind von der Versicherung gedeckt.

Kann mir jemand sagen, mit was man rechnen muss?
Muss man ein Bußgeld zahlen und wie hoch kann das sein?
Muss man vor Gericht erscheinen und was passiert, wenn man nicht vor Gericht erscheint?
Muss man vor Ort einen Anwalt haben oder sucht man sich einen deutschen Anwalt mit Fachgebiet Verkehrsrecht USA und wo findet man einen solchen Anwalt?
Kann einem das Konsulat weiterhelfen?

Ich danke vielmals im Voraus für Hinweise.









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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Hi,

Experten für amerikanisches Recht werden Sie hier wohl kaum finden. Insofern sollten Sie tatsächlich die deutsche Botschaft ansprechen.
Was das Nichterscheinen vor Gericht anbelangt, dürfte das völlig folgenlos sein, sofern Sie in den nächsten Jahren keine neue Reise in die USA planen.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Ich will Dir mal ein paar Antworten geben und hoffe, dass sie Dir helfen.

Generell, steht auf dem Ticket unten wann und ob Du vor Gericht erscheinen mußt. (arraignment date)
Steht dort nix und Du hast keine schriftliche Einladung zu einem Gerichtstermin erhalten, so ist der Fall nach Zahlung der Geldbuße erledigt - für gewöhnlich kann und wird das Ticket vor Ort bezahlt oder Du erhälst eine Art Zahlschein.

Steht dort aber ein Datum, so passiert folgendes: an diesem Tag mußt Du vor Gericht erscheinen, lediglich der Richter und Du werden dann anwesen sein. Du hast dann die Möglichkeit Dich schuldig, nicht schuldig, oder "Nolo Contendere" zu "bekennen". Letzteres wäre für Dich evtl. empfehlenswert und bedeutet, dass Du im Großen und Ganzen einräumst den Unfall verursacht zu haben, aber es dafür gut Gründe gibt (zum Beispiel als Ausländer nicht mit den amerikanischen Verkehrsgewohnheiten vertraut zu sein). Du legst die Entscheidung in die Hände(Ermessen) der Richterin oder des Richters.

Danach wird dann entschieden, wie es weitergeht. Es kann dann irgendwann später im Laufe der Ermittlungen passieren, dass das Verfahren eingestellt wird, Du eine Strafe bekommst und Zahlen mußt oder Du zu einer Verhandlung anwesend sein mußt, wo dann alles weitere geregelt wird.

Generell kann eine erlassene Strafe AUCH in Deutschland beigetrieben werden, was aber ungleich aufwendig wäre.
Also wäre folgendes zu sagen:
Sollte eine Strafe/ein Urteil gegen Dich ergehen, und Du diese Strafe nicht begleichst kann es bei der nächsten Einreise erhebliche Probleme geben. Dann mußt Du für die Strafe nämlich ein paar Tage in den Knast. Was aber noch viel Schlimmer wäre: Du bekommst eine Art Führerscheinsperre in den USA für einen Zeitraum und man erwischt Dich dann innerhalb dieser Zeit bzw. weil Du den Lappen nicht angegeben hast (und Du dann auch noch strafrechtlich mist gebaut hast).

Strafen verjähren dort nicht soooo einfach, solltest Du also eine rechtsschutzversicherung haben, würde ich Dir raten nach Eingang einer Vorladung, einen Spezialisten einzuschalten. Meist helfen Dir auch dein Versicherer oder der ADAC weiter wenn Du alleine keinen findest.

Viel Erfolg.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

noch eine kurze Zwischeninfo: Die zu erwartende Strafe beträgt etwa $ 253 , wenn meine Quellen stimmen.

Der Verstoß, den Du begangen hast nennt sich:
NRS 484B.450 Stopping, standing or parking prohibited in specified places

1. A person shall not stop, stand or park a vehicle, except when necessary to avoid conflict with other traffic or in compliance with law or the directions of a police officer or official traffic-control device, in any of the following places:

(a) On a sidewalk;

(b) In front of a public or private driveway;

(c) Within an intersection;

(d) Within 15 feet of a fire hydrant in a place where parallel parking is permitted, or within 20 feet of a fire hydrant if angle parking is permitted and a local ordinance requires the greater distance;

(e) On a crosswalk;

(f) Within 20 feet of a crosswalk;

(g) Within 30 feet upon the approach to any official traffic-control signal located at the side of a highway;

(h) Between a safety zone and the adjacent curb or within 30 feet of points on the curb immediately opposite the ends of a safety zone;

(i) Within 50 feet of the nearest rail of a railroad;

(j) Within 20 feet of a driveway entrance to any fire station and, on the side of a highway opposite the entrance to any fire station, within 75 feet of that entrance;

(k) Alongside or opposite any highway excavation or obstruction when stopping, standing or parking would obstruct traffic;

(l) On the highway side of any vehicle stopped or parked at the edge of or curb of a highway;

(m) Upon any bridge or other elevated structure or within a highway tunnel;

(n) Except as otherwise provided in subsection 2, within 5 feet of a public or private driveway; and

(o) At any place where official traffic-control devices prohibit stopping, standing or parking.

-- Editiert am 06.01.2011 09:51

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