Über den wahren Veranstalter getäuscht worden

1. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
fragenachrat
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 49x hilfreich)
Über den wahren Veranstalter getäuscht worden

Fiktive Ausgangslage:
R wird über einen Artikel in einem in Köln veröffentlichten Magazin X auf eine Reise aufmerksam. In dem Artikel steht, dass der A der Veranstalter der Reise sei.

In anderen Artikeln auf anderen Webseiten wird ebenfalls A als Veranstalter genannt.

Nun bucht R diese Reise online auf der vermeintlichen Webseite von A und überweist den Rechnungsbetrag. Diese Webseite nennt sich A-Reise.de .
Jetzt wird diese Reise kurz vor dem Start annulliert.
Nun stellt sich raus, dass nicht A der Veranstalter war, sondern es war eine Firma mit dem Namen A-Reise.
Jedenfalls ist A-Reise nicht bereit den Reisepreis zurückzuzahlen, da es dazu kein Geld hat.
A weist jede Verantwortung von sich. Man habe nur den Namen A an A-Reise ausgeliehen und diese Reise "moralisch" unterstützt.
A hat aber Geld.

Frage:
Zwischen R und A-Reise laufen inzwischen Rechtsstreitigkeiten. A-Reise sitzt im Ausland, so dass das Eintreiben der Forderung bekanntermaßen schwierig ist. Meine Frage ist nun, ob R nun Magazin X haftbar machen kann, einen falschen Veranstalter genannt zu haben.
A hätte man juristisch leichter greifen können, da A in Deutschland sitzt. Gegen A kann R aber nichts ausrichten, da es keine Vertrag zwischen A und R gab.


-----------------
""

Reise mit Hindernissen?

Reise mit Hindernissen?

Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

quote:
Meine Frage ist nun, ob R nun Magazin X haftbar machen kann, einen falschen Veranstalter genannt zu haben.

Nein. Denn R hat auch keinen diesbezüglichen Vertrag mit X.


Fraglich wäre aber ob A nicht durch die Namensleihe entsprechend (mit)verantwortlich ist und die 'moralische' Unterstützung nicht eher eine wirstschaftliche Zusammenarbeit war. Woraus sich eine entsprechende Haftung ergeben könnte.

Diesen Ansatzpunkt halte ich für erfolgversprechender.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fragenachrat
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 49x hilfreich)

quote:
Diesen Ansatzpunkt halte ich für erfolgversprechender.


Keine Chance!
A und A-Reise haben nach der Absage beide klargestellt, dass A juristisch mit der Reise nicht zu tun hätte.

A und A-Reise haben in den Augen von R gekungelt.
A (hat einen tollen und vertrauenswürdigen Namen) wollte halt in seinem Namen eine tolle Reihung von Reisen organisieren, hat dann aber das finanzielle Risiko gescheut. So wurde im Ausland schnell eine Firma gegründet (A-Reise), die dann die Verträge einging.
Beweisen kann man das leider nicht.

Jetzt gibt es noch die Ideen, an die verschiedenen Medien heranzutreten, die mehrfach (vor der Absage) schrieben, dass A der Veranstalter sei. Es wird vermutet, dass Vertreter von A den Medien wissentlich Falschinformationen zugespielt haben, damit in den Medien geschrieben wird, A wäre der Veranstalter. So konnte mehr Kunden gelockt werden.

Problem: Die Medien (u.a. X) ignorieren die Anfragen nach deren Quellen oder behaupten, die Quellen habe man nicht mehr.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

quote:
A und A-Reise haben nach der Absage beide klargestellt, dass A juristisch mit der Reise nicht zu tun hätte.

Wenn man sich davon beeindrucken lässt...



quote:
Es wird vermutet, dass Vertreter von A den Medien wissentlich Falschinformationen zugespielt haben,

Dann werden die auch dafür sorgen, das keine Spuren davon existieren ... aber eventuell hat man ja Glück.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

quote:
Nun bucht R diese Reise online auf der vermeintlichen Webseite von A und überweist den Rechnungsbetrag. Diese Webseite nennt sich A-Reise.de

Damit sind sicherlich A-Reise-AGB anerkannt und auch dorthin das Geld überwiesen worden(Konto in D?)? Dann kann R nicht mehr behaupten mit A einen Vertrag zu haben. Jedenfalls wird die Beweisführung gegen A noch schwieriger.
R hätte stutzig werden müssen, denn ohne Reisesicherungsschein keine Zahlung.


-----------------
"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fragenachrat
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 49x hilfreich)

quote:
R hätte stutzig werden müssen, denn ohne Reisesicherungsschein keine Zahlung.


Es war eine reine Transportleistung, allerdings sollte dieser Transport über mehrere Tage gehen.

Zitat:
Damit sind sicherlich A-Reise-AGB

Ja, hinterher sagen das natürlich A und A-Reise, dass man die AGB von AGB-Reise schließlich akzeptiert hätte.
So 90% der Betroffenen waren allerdings erschüttert zu lernen, dass A-Reise nicht A war.
A steht für ein sehr berühmtes (und eigentlich seriöses) europäisches Austauschprogramm. Den Namen darf man hier nicht schreiben, da A-Reise schon mehrere Betroffene abgemahnt hat, wenn etwas Negatives über A-Reise im Internet veröffentlicht werden sollte.

-- Editiert fragenachrat am 02.01.2012 13:28

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

quote:
A-Reise schon mehrere Betroffene abgemahnt hat, wenn etwas Negatives über A-Reise im Internet veröffentlicht werden sollte

Zum einen ist Namensnennung hier im Forum verboten durch die Nutzungsbedingungen.

Aber man darf durchaus negatives über ein Unternehmen berichten. Aber es muss wahr und damit beweisbar sein.
Dann muss man auch keine Abmahnung fürchten.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fragenachrat
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 49x hilfreich)

quote:
Aber man darf durchaus negatives über ein Unternehmen berichten. Aber es muss wahr und damit beweisbar sein.
Dann muss man auch keine Abmahnung fürchten.



Leider hat A-Reise ja jetzt Geld (von den Ticketeinnahmen).
Da erreichen anwaltliche Abmahnungen Betroffene, die die Texte nie veröffentlicht haben - und das von Anwaltskanzleien, die sich der kleine Mann nicht leisten kann.
Das Schlimme ist: Bei einer einstweiligen Verfügung muss der Kläger noch nicht einmal beweisen, dass der Betroffene XYZ hinter der Veröffentlichung steht.
Da kostet den Abgemahnten viele Tausend Euros, die im Falle eines gewonnenen Hauptverfahren seitens des Beklagten eh nicht mehr bei Firma A-Reise zurückgeholt werden können, weil Diese im Ausland sitzt.

Ich kann nur alle Eltern und Studierende hier warnen, etwas mit diesem universitären Austauschprogramm (offizielles Programm der EU) namens ER****S etwas zu tun zu haben.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.350 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen