Übergabefristen bei Wechsel der Hausverwaltung

10. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
SallyKay
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 4x hilfreich)
Übergabefristen bei Wechsel der Hausverwaltung

Hallo,

ich habe einmal zwei Fragen zum Wechsel der Hausverwaltung, wenn mit Ende eines Wirtschaftsjahres eine neue Hausverwaltung verpflichtet wird.

1. Ist die alte HV noch verpflichtet, eine komplette Abrechnung zu erstellen, ggf. auch mit Wirtschaftsplan für das neue Jahr?

2. Wie schnell hat die Übergabe sämtlicher Unterlagen an die neue HV zu erfolgen? Gibt es da gesetzliche Fristen?

Ich freue mich auf Antworten und danke schon einmal

-----------------
""

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3880 Beiträge, 2382x hilfreich)

quote:
1. Ist die alte HV noch verpflichtet, eine komplette Abrechnung zu erstellen, ggf. auch mit Wirtschaftsplan für das neue Jahr?

Nein. Die Abrechnung erstellt diejenige HV, die zu Zeitpunkt der Erstellung rechtmäßig bestellt HV ist. Bei einem Verwalterwechsel zum 31.12/01.01 also immer die neue HV. Die alte hat jedoch vollständige Unterlagen zu übergene.

quote:
2. Wie schnell hat die Übergabe sämtlicher Unterlagen an die neue HV zu erfolgen? Gibt es da gesetzliche Fristen?
Gesetzlich festgelegte Fristen sind mir nicht bekannt. Die Übergabe hat unverzüglich zu erfolgen. Dass dies nicht a. 31.12. oder am 1.1. erfolgt ist sicher klar. Ich denke, auf Grund der Feiertage sollte Jahreswechsel +- 1 Woche noch fristgerecht sein. Zur Not geht auch kurz vor Weihnachtenoder unmittelbar nach Heil. Drei Könige. Gute HVs übergeben in Kopie wichtige Unterlagen bereits vorab, dass die neue HV notwendige Sachen bereits vorbereiten kann und die Verwaltung pünktlich zum 01. starten kann. Wenn die Ordnerübergabe ein paar Tage später erfolgt ist das nicht weiter schlimm.

-----------------
"lg.
R.M. "

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.635 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen