Überlegungsfrist/Mietkaution

13. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
wl113
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Überlegungsfrist/Mietkaution

Hallo, ich habe eine Frage unzwar hat meine Exfrau eine Wohnung in unserem Haus vermietet. (Ich wohne aber schon sehr lange nicht in diesem Haus). Vor kurzem hab ich einen Brief erhalten vom Mieter bzw. seinem Rechtsanwalt.
Folgender Inhalt zusammengefasst:
Ich solle die Mietkaution in Höhe von 750€ an den Mieter auszahlen.
Der Mieter hat wohl vor einem halben Jahr gekündigt und die Überlegungsfrist oder so, wäre jetzt vorbei. Dem Mieter/Rechtsanwalt ist egal ob ich oder meine Exfrau zahlt.
Da ich weder den Vertrag abgeschlossen habe,
und da ich keinen Kontakt zu meiner Exfrau habe, wußte ich nicht mal, dass er gekündigt hat und habe auch keine Übergabe der Wohnung durchgeführt, zumal ich nichtmal einen Schlüssel besitze.
Wenn ich es (durch Internetrecherche) richtig verstanden habe, bin ich aber trotzdem ebenso Vermieter, da ich zur Hälfte Hauseigentümer bin?
Jetzt weiß ich nicht, ob ich die Mietkaution einfach bezahlen soll, um mir weiteren Ärger zu ersparen.
Darf ich mir die Kündigung des Mieters von seinem Rechtsanwalt zeigen lassen?
Muss ich nach Ablauf dieser Überlegungsfrist wirklich bezahlen?
Ich möchte keinen Anwalt bezahlen, wenn ich am Ende sowieso bezahlen muss.

Hat jemand evtl. Erfahrung und/oder einen Rat?
Vielen Dank vorab.

Fragen zur Miete?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Da Du keinen Vertrag abgeschlossen hast, wäre zunächst mal die Frage, ob Deine Ex-Frau Dich als Vermieter im Mietvertrag mitbenannt hat und ob Sie (von Dir) dazu berechtigt war.

Je nachdem bestehen unterschiedliche Problematiken im Innenverhältnis (zwischen Dir und Deiner Exfrau) und im Außenverhältnis (zwischen Vermieter und Mieter).

Im Außenverhältnis musst Du - soweit Du als Vermieter im Mietvertrag benannt bist - nach Ablauf der (i.A.) 6-monatigen Überlegungsfrist die Kaution zahlen oder begründende Umstände vorbringen (wobei etwaige Schadensersatzansprüche gegen den Mieter 6 Monate nach Rückgabe der Mietsache verjährt sind).

Am sinnvollsten wäre, wenn Du erstmal mit Deiner Ex-Frau klärst, ob Du überhaupt als Vermieter im Mietvertrag stehst und was es mit der ganzen Sache auf sich hat.

-----------------
"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von wl113 am 13.01.2014 22:58

Wenn ich es (durch Internetrecherche) richtig verstanden habe, bin ich aber trotzdem ebenso Vermieter, da ich zur Hälfte Hauseigentümer bin?

Das ist so nicht korrekt. Ich denke, dass der Anwalt eine andere Argumentationskette vorbereitet hat. Wart ihr während des Abschlusses des Mietvertrages noch verheiratet gewesen?

-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wl113
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal und Danke für eure Antworten.

@radfahrer: Nein wir waren bereits geschieden, aber das Haus gehört immernoch jeweilse zur Hälfte uns beiden.

@Lolle: Ich denke nicht, dass es überhaupt einen schriftlichen Vertrag gibt/gab. Der Mieter hat von meiner Ex-Frau einfach die Schlüssel bekommen und dann angefangen Miete zu bezahlen... (Haben da vermutlich mündlich einen Preis ausgemacht) keine Ahnung.

Leider gestaltet sich der Kontakt zu meiner Ex schwierig, da mit ihr einfach nicht zu reden ist und nur unsinn und lügen bei einem Gespräch rauskommen... Was soll ich dazu sagen, es ist nicht unbegründet meine EX-Frau...

Zurück zum Thema:
Ich bin der Meinung, wenn er irgendeine Kaution von mir haben will, dann muss er mir doch mindestens eine Kündigung nachweisen oder etwa nicht? Ich hab zumindest niemals eine erhalten.
Ich habe gelesen, dass eine Kündigung des Mietvertrages immer schriftlich zu erfolgen hat. Heißt das aber auch, dass ich gegenzeichnen muss, oder reicht die Behauptung er hätte das Schreiben in den Briefkasten geworfen? Eine Wohnungsübergabe konnte nicht stattfinden, da ich keine Schlüssel zum Haus besitze und wir uns nie zu einer Abnahme getroffen haben.

Wenn er mich als Vermieter sieht, dann hat er bei mir zumindest nicht gekündigt und hat seid seiner angeblichen Kündigung auch keine Miete an mich bezahlt. D.h. ich kann Miete von ihm einfordern? :)
Spaß bei Seite, muss er die Kündigung nachweisen oder muss ich beweisen nichts erhalten zu haben?

Dann kann doch jeder mit einem Brief kommen und behaupten er hätte ein Mietverhältniss mit mir und will jetzt seine Kaution zurück?

Sorry zuviele Fragen...

Edit:
Ist es ratsam, dass ich seinem Rechtsanwalt schreibe und einen Nachweis der Kündigung fordere? oder sollte das lieber durch einen Anwalt geschehen?

Tausend Dank nochmal


-- Editiert wl113 am 14.01.2014 19:23

-- Editiert wl113 am 14.01.2014 19:24

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Nee dazu brauchst Du keinen ... Anwalt bemühen und bezahlen ;)

Grundsätzlich: Vermieter muss nicht identisch mit Eigentümer sein.

Und: ja, der Mieter muss den Zugang seiner Kündigung nachweisen; die Kündigung muss schriftlich an den Vermieter erfolgen (i.d.R. ergibt sich der aus dem Mietvertrag).
[URL=http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__568.html]BGB § 568 [/URL]
Es würde aber auch die (z.B. durch Zeugen) belegbare Behauptung reichen, er hätte das Schreiben in den Briefkasten geworfen, der mit Deinem Namen beschriftet war .

Es wär zwar empfehlenswerter das mit Deiner Ex zu klären, um zu vermeiden, dass Du nicht vielleicht hinterher wieder zurückrudern musst, falls sie Dich als Vermieter im Mietvertrag eingetragen hat behauptet in Deinem Auftrag gehandelt zu haben.

Aber natürlich kannst Du auch erstmal von Deinem Kenntnisstand ausgehend mitteilen: Du kennst den angeblichen Mieter nicht, hast mit dem Menschen weder einen Mietvertrag geschlossen, noch irgendeine Zahlung (Miete, Kaution, o.Ä.) von ihm erhalten und natürlich auch keine Kündigung. Er möge doch bitte die Umstände mitteilen und belegen, aufgrund deren er Zahlungsansprüche an Dich geltend macht.
Ansonsten wärst Du gezwungen - ggf. auch wegen Deiner Ansprüche aufgrund eines möglicherweise noch immer bestehenden Mietverhältnisses und der sich daraus ergebenden Zahlungsansprüche gegen den Menschen - die Sache an einen Rechtsanwalt zur weiteren Bearbeitung zu übergeben, wodurch dann leider zwangsläufig weitere Kosten entstehen würden.
Als freundlicher Mensch räumst Du für eine Stellungnahme eine Frist von 4 Wochen ein.
Im übrigen empfiehlst Du, dass der Mensch sich direkt an die Person wendet, die ihm die Räumlichkeiten vermietet und seine Zahlungen entgegengenommen hat.

Und nur mal so am Rande:
Rechnest Deine Ex da irgendwie mit Dir ab über ihre Einnahmen aus der Vermietung?
Dir ist schon klar, dass Du als im Grundbuch eingetragener Miteigentümer auch für die laufenden Kosten haftest? und für notwendige Instandhaltungen von der Ex in Anspruch genommen werden kannst?

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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wl113
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi und nochmals vielen Dank für deine Antwort.

Ich will hier keine falschen Behauptungen aufstellen, aber ich konnte rausfinden, dass der "Mieter" ein bekannter meiner EX ist und ich kann mir vorstellen, dass die da gemeinsam was gegen mich ausgeheckt haben.

Ich werde am Montag mal zum Anwalt gehen. Mir wird das ganze zu merkwürdig... Nachher reite ich mich in die Sch..., wenn ich da selbst was versuche.

Im Mietvertrag kann eigentlich nach meiner Rechtsvorstellung nicht eingetragen sein, zumindest nicht berechtigter Weise, da es sich um ein Haus mit zwei separaten Wohnungen handelt, also zwei eigene Eingänge. Eine davon gehört zwangsläufig mir, wenn man davon ausgeht, dass wir fifty fifty machen...

Naja ich versuche schon seit langem das Haus zu verkaufen und das Geld mit ihr anschließend zu teilen. Zu dem Thema waren wir auch bereits vor Gericht... aber das ist eine andere und vor allem never ending Story...

@ laufende Kosten: Ich zahle Ihr einen gewissen Teil für die laufenden Kosten, bzw. bekommt Sie ja eh Kohle von mir da Sie nie gearbeitet hat und naja ihr wisst schon Unterhaltszahlungen halt...
Erhalte aber keine Mieteinnahmen von ihr... das ist der Grund warum ich mich jetzt mal von einem Anwalt beraten lasse ...

Herje, ich merke gerade, dass die Geschichte ganz schön kompliziert wird....

Danke für deine Hilfe.
Ich werde berichten, wie die Geschichte ausgegangen ist.

0x Hilfreiche Antwort

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