Überstunden - ohne Limit?!

10. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Susanna_Lebeg
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)
Überstunden - ohne Limit?!

Hallo,
lt. meinem Arbeitsvertrag beträgt die wöchentliche Arbeitszeit
40 Std. also 8Std/Mo-Fr.
Unsere neue Betriebsvereinbarung besagt folgendes:

"Mehrarbeit bis zu maximal 15 Stunden monatlich kann von einem Abteilungsleiter oder von einem von ihm hierzu befugten Mitarbeiter ohne Zustimmung des BR innerhalb der unter § 3 (2) geregelten Ansprechzeiten angeordnet werden."

"Mehrarbeit die 15 Stunden pro Monat übersteigt oder eine Arbeitsleistung, die außerhalb der Ansprechzeiten liegt, ist mindestens 5 Arbeitstage im Voraus von Human Resources beim Betriebsrat schriftlich (bevorzugt via Email) zu beantragen".

Da die Überstunden immer mehr werden, beantragt unser Abteilungsleiter diese auch immer schriftlich bei der Personalabteilung und dem Betriebsrat.

Meine Fragen sind nun:
1. Muss jetzt jeder Mitarbeiter ungefragt bis zu 15 Überstunden
pro Monat mehr arbeiten? Für diese 15 Stunden gibt es laut meinem Arbeitsvertrag keine Ausgleich.....

2. Die Arbeitszeit pro Tag beträgt saisonal bedingt
bis zu 12 Std und mehr auch samstags und an Feiertagen.
Ist die maximale Arbeitszeit lt. Gesetz nicht auf maximal 10 Std. am Tag begrenzt?

Danke für Eure Antworten.

Gruss,



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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JoeyNickel
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 64x hilfreich)

Frage 1 würde ich mit "ja" beantworten. Sieht bei uns ähnlich aus. Sofern die Überstunden angeordnet wurden und mit dem Gehalt abgeglichen sind, baust da wohl keine Maus einen Faden ab.

Frage 2....... da bin ich nicht sicher. IMHO beträgt die gesetzliche, wöchentliche (!) Höchstarbeitszeit 50 Stunden, die nicht überschritten werden sollten. Ein Ausgleich dafür sollte somit durchaus gegeben sein. Da aber 15 Überstunden sich auf 4 Wochen (theoretisch, natürlich) verteilen, wird dies (theoretisch, natürlich) nicht berührt ;)

Ich würde mal mit dem BR darüber sprechen.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

zu 1.: Nein, er ist nur verpflichtet, seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Dass man sich dabei andere Probleme in seinem Arbeitsumfeld oder mit seinem Chef einhandelt, steht auf einem anderen Blatt.

zu 2.: Die tägliche Höchstarbeitszeit beträgt 10 Std. Diese darf nur in Notfällen oder mit Zustimmung der Gewerbeaufsicht überschritten werden. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit darf im Durchschnitt über 6 Monate nicht mehr als 48 Std. betragen. Im Einzelfall sind also auch 60 Std. in der Woche möglich, wenn das wieder ausgeglichen wird.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Hallo hh, auch wenn ich dir ungern widerspreche, in Respekt vor deinen umfassenden Kenntnissen des Arbeitsrecht,
sagt doch das Arbeitszeitgesetz was anderes:

ArbZG § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.



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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wo liegt jetzt der Widerspruch zu meinen Aussagen?

Ich habe doch genau das Gleiche behauptet, nur mit anderen Worten. Ich kenne im Übrigen diesen Paragrafen des ArbZG.

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Ich weiß doch, dass du den § kennst, aber
vielleicht nicht jeder, der hier Infos sucht:)

Unsere Meinungen gehen an dem Punkt, ob ein Arbeitnehmer nach dem Arbeitszeitgesetz auch bei einer 5-Tage-Woche 48 Stunden zu arbeiten hat. Und das bezweifle ich.

So sind ja gesetzlich 8- Stunden -Tage vorgeschrieben, und bei einer 48- Stunden-Woche werden die ja eindeutig überschritten.

Zitat aus dem Kommentar zum Arbeitszeitgesetz von Rudolf Buschmann und JÜrgen Alber:
" Die Möglichkeit einer 48-Stunden-Woche ergibt sich rechnerisch, ist aber nicht der eigentliche Bezugspunkt des Gesetzes. Konkret bedeutet dies, dass für abweichende Regelungen die Mindestbedingungen nach Satz 2( Durchschnitt von 8 Stunden werktäglich im Bezugszeitraum) nicht erst bei Überschreitung der 48-Std.-Woche, sondern schon bei einer einmaligen Überschreitung des 8-Std.-Werktags einzuhalten sind."

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Hier geht es nicht um die Vereinbarung von Arbeitszeiten im Arbeitsvertrag, sondern um Überstunden.

Überstunden sind ohnehin freiwillig, von Notfällen abgesehen.

Man verstößt aber nicht gegen das ArbZG, wenn man bis zu 48 Std/Woche einschl. Überstunden im Durchschnitt über 24 Wochen arbeitet. Im Einzelfall darf man auch bis zu 60 Std. pro Woche arbeiten (6 x 10 Std.).

Ansonsten dürfte jemand, der laut Arbeitsvertrag eine 40 Std.-Woche und eine 5-Tage-Woche hat ja überhaupt keine Überstunden machen.

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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Nur eine von vielen Quellen im Internet, jobware.de, besagt:

"Dauer der Arbeitszeit
Die tägliche Arbeitszeit darf die gesetzliche Höchstdauer von acht Stunden nicht überschreiten.

Unter Umständen kann die tägliche Arbeitszeit auf eine Dauer bis zu zehn Stunden verlängert werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass innerhalb von sechs Monaten durchschnittlich nicht länger als acht Stunden gearbeitet wird.

Dieses spielt z. B. bei der Gleitzeit eine Rolle. Hierbei muss der Arbeitnehmer zu einer bestimmten Kernzeit im Betrieb anwesend sein. Beginn und Ende seiner Arbeitszeit kann er sich aber ansonsten selbst einteilen."

Auch bei einer 40-Stunden-Woche lassen sich da Überstunden machen, wenn diese ausgeglichen werden.

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#8
 Von 
Curl
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 37x hilfreich)

Hi ihr,

das ist ja mega interessant. Aber sagt mal, gibt es im Arbeitszeitgesetz auch Ausnahmen für bestimmte Branchen (Gastronomie, Landwirtschaft)?

-----------------
"Meddle not with dragons, for thou art crunchy and taste good with ketchup!"

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