Guten Tag,
ich habe bitte eine Frage bzgl. einer Kundenschutzvereinbarung zwischen zwei Kaufleuten.
Es wurde eine Kundenschutzvereinbarung geschlossen, welche Datenschutz sowie eine Provisionsregelung im Falle von Direktlieferungen enthält. Diese wurde eine gewisse Zeit eingehalten, bis der Auftragnehmer in eine GmbH umfirmiert hat (zuvor e.K.). Der Auftragnehmer wickelte seine Geschäfte fortan über selbige GmbH ab und hat den Auftraggeber damit hingehalten, indem er über die laufenden Aufträge aus Zeitgründen keine Auskunft erteilen könne. Hierfür ist in der Kundenschutzvereinbarung eine Vertragsstrafe vorgesehen, welche bzgl. meiner Frage allerdings eher sekundär ist.
Frage:
Kann man sich einer wie dargestellten Vereinbarung einfach durch eine Umfirmierung in eine GmbH entziehen? Mit der GmbH gibt es keine Vereinbarung jedoch mit deren Geschäftsführer, welcher zuvor als eingetragener Kaufmann aufgetreten war.
Ich danke für jegliche Hilfe.