Unbekannte Frau erpresst mich mit intimem Video und hat bereits Anzeige erstattet, was tun?

11. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
LukeLionLP
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)
Unbekannte Frau erpresst mich mit intimem Video und hat bereits Anzeige erstattet, was tun?

Ich soll einer mir unbekannten Frau ein intimes Video von mir per E-Mail gesendet haben, woraufhin sie zur Polizei gegangen ist. Wie bereits erwähnt, kenne ich diese Frau nicht und habe mit Ihr weder per E-Mail noch über soziale Netzwerke korrespondiert. Dies ist belegbar! Außerdem wurde ich pauschal als "Pädophiler" bezeichnet, was nicht nachweislich wahr ist.
Mit was muss ich rechnen bzw. was soll ich tun?
Sorry für die lange Beschreibung, aber ich bin doch etwas pikiert über diese E-Mail, die augenscheinlich nicht von mir kommt und danke Euch schon mal im Voraus für Eure Antworten auf meine Frage.
PS: Gehe ich recht in der Annahme, dass wenn die mir unbekannte Frau bereits bei der Polizei Anzeige erstattet hat, sie in der Beweispflicht ist?
PPS: Wäre die pauschale Bezeichnung "Pädophiler" schon üble Nachrede bzw. Verleumdung oder könnte ich bereits Strafantrag wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB ) erstatten?

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42 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Gehe ich recht in der Annahme, dass wenn die mir unbekannte Frau bereits bei der Polizei Anzeige erstattet hat, sie in der Beweispflicht ist?


In der Beweispflicht ist die Staatsanwaltschaft.

Zitat:
Wäre die pauschale Bezeichnung "Pädophiler" schon üble Nachrede bzw. Verleumdung oder könnte ich bereits Strafantrag wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB ) erstatten?


Damit wäre ich zum jetzigen Zeitpunkt noch vorsichtig.

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#2
 Von 
LukeLionLP
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
In der Beweispflicht ist die Staatsanwaltschaft.


OK, also müsste mir die Staatsanwaltschaft beweisen, dass ich mit der mir unbekannten Dame auf irgendeine Art und Weise korrespondiert habe?

Zitat:
Damit wäre ich zum jetzigen Zeitpunkt noch vorsichtig.


Gut, dann warte ich bis Post von Polizei und/oder Staatsanwaltschaft kommt. Sollte wider Erwarten keine Post kommen, gehe ich recht in der Annahme, dass keine Anzeige erfolgt ist bzw. das Verfahren bereits aus Mangel an Beweisen eingestellt wurde?

-- Editiert von LukeLionLP am 11.03.2018 23:43

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38486 Beiträge, 14014x hilfreich)

Wenn Erpressung vorliegt, dann hat sie doch von Dir Geld gefordert. Wieviel?

wirdwerden

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32911 Beiträge, 17281x hilfreich)

Sollte wider Erwarten keine Post kommen, gehe ich recht in der Annahme, dass keine Anzeige erfolgt ist bzw. das Verfahren bereits aus Mangel an Beweisen eingestellt wurde? Ja. Das heißt, Sie wissen nur von der unbekannten Frau von der angeblichen Anzeige? Dann gibt es höchstwahrscheinlich keine und wir haben hier in der Tat vermutlich nur den Auftakt einer Erpressung. Insofern wäre es sinnvoll, mal die Frage aus der letzten Antwort zu beantworten.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
LukeLionLP
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wenn Erpressung vorliegt, dann hat sie doch von Dir Geld gefordert. Wieviel?

wirdwerden


Es wurde kein Geld gefordert, sondern sie schrieb das sie bereits aufgrund des intimen Videos, welches ich ihr angeblich geschickt habe, zur Polizei gegangen wäre. Also eine monetäre Erpressung hat nicht stattgefunden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32911 Beiträge, 17281x hilfreich)

Sagen wir mal: Noch nicht.
Wäre die pauschale Bezeichnung "Pädophiler" schon üble Nachrede bzw. Verleumdung Gegenüber anderen Leuten schon - gegenüber Ihnen nicht: Sie können schlecht bei sich selbst verleumdet werden.

-- Editiert von muemmel am 12.03.2018 14:27

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
LukeLionLP
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Sollte wider Erwarten keine Post kommen, gehe ich recht in der Annahme, dass keine Anzeige erfolgt ist bzw. das Verfahren bereits aus Mangel an Beweisen eingestellt wurde? Ja. Das heißt, Sie wissen nur von der unbekannten Frau von der angeblichen Anzeige? Dann gibt es höchstwahrscheinlich keine und wir haben hier in der Tat vermutlich nur den Auftakt einer Erpressung. Insofern wäre es sinnvoll, mal die Frage aus der letzten Antwort zu beantworten.


Nun nicht ganz, das weiß ich seit Samstag, nachdem ich ein Mitgliedergespräch mit Repräsentanten meiner politischen Partei und der dazugehörigen parteilichen Jugendorganisation hatte. Das kam so: Ich hatte am Samstag ein persönliches Gespräch mit Repräsentanten meiner politischen Partei und der dazugehörigen parteilichen Jugendorganisation. Sie müssen wissen, ich engagiere mich politisch und da kam das Thema auf, nämlich das ich dieser mir unbekannten Frau eine E-Mail mit einem intimen Video von mir gesendet haben soll. Die Dame hat das dann gleich dem Kreisverband meiner politischen Partei bzw. Jugendorganisation sowie Parteifreunden beider Lager gesteckt. Wie gesagt, an der E-Mail ist nichts dran, ich kenne die Dame noch nicht einmal. Jedoch äußerte ich mich am Samstag während des persönlichen Gesprächs dahingehend, dass ich ein solches Video einem Flirt vor mittlerweile knapp 3 Jahren gesendet habe. Wie diese mir unbekannte Dame nun an das Videomaterial gelangt ist, ist mir deshalb ein Rätsel.

Ich glaube deshalb auch, dass keine Anzeige gegen mich vorliegt, zumal sie in ihrer E-Mail lediglich schrieb, dass sie aufgrund des intimen Videos, welches ich ihr angeblich geschickt habe, zur Polizei gegangen wäre. Also eine monetäre Erpressung hat nicht stattgefunden, sondern es wurde nur im Rahmen eines Satzes geäußert, dass sie bereits wegen des brisanten Videomaterials von angeblich meiner Seite, zur Polizei gegangen wäre.

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32911 Beiträge, 17281x hilfreich)

Die Dame hat das dann gleich dem Kreisverband meiner politischen Partei bzw. Jugendorganisation sowie Parteifreunden beider Lager gesteckt. Und da dann auch verkündet, Sie seien pädophil? Das ändert grundlegend die Sachlage - das ist dann natürlich üble Nachrede.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#9
 Von 
LukeLionLP
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Sagen wir mal: Noch nicht.
Wäre die pauschale Bezeichnung "Pädophiler" schon üble Nachrede bzw. Verleumdung Gegenüber anderen Leuten schon - gegenüber Ihnen nicht: Sie können schlecht bei sich selbst verleumdet werden.

-- Editiert von muemmel am 12.03.2018 14:27


OK, bloß äußerte sich die Dame in den E-Mails gegenüber meiner politischen Partei, der parteilichen Jugendorganisation und Parteifreunden so über mich. Also ich wurde in den jeweiligen E-Mails als "Pädophiler" tituliert. Wie sieht hier die Rechtslage in Bezug auf üble Nachrede (§ 186 StGB ) und Verleumdung (§ 187 StGB ) aus?

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#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32911 Beiträge, 17281x hilfreich)

Siehe Antwort Nr. 8.

Signatur:

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#11
 Von 
LukeLionLP
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Die Dame hat das dann gleich dem Kreisverband meiner politischen Partei bzw. Jugendorganisation sowie Parteifreunden beider Lager gesteckt. Und da dann auch verkündet, Sie seien pädophil? Das ändert grundlegend die Sachlage - das ist dann natürlich üble Nachrede.


Im Rahmen dieser E-Mail ja, man solle Zitat: "Diesen Pädophilen aus Partei und Jugendorganisation entfernen." Das denke ich allerdings auch und werde mich deshalb mal anwaltlich bezüglich dieser üblen Nachrede respektive Verleumdung gegenüber meiner Person beraten lassen.

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#12
 Von 
LukeLionLP
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Siehe Antwort Nr. 8.


Danke, zu spät gesehen, sorry!

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#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32911 Beiträge, 17281x hilfreich)

Das denke ich allerdings auch und werde mich deshalb mal anwaltlich bezüglich dieser üblen Nachrede respektive Verleumdung gegenüber meiner Person beraten lassen. Wenn Sie zuviel Geld haben... Es ist üble Nachrede und Sie können Anzeige erstatten. Wieviel Mühe man sich dann macht, die Person hinter der E-Mail zu finden, wird sich zeigen. Zivilrechtlich, per Unterlassungsklage, können Sie logischerweise erst vorgehen, wenn Sie jemand zum Verklagen haben, also Name und Adresse.

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2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
LukeLionLP
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Das denke ich allerdings auch und werde mich deshalb mal anwaltlich bezüglich dieser üblen Nachrede respektive Verleumdung gegenüber meiner Person beraten lassen. Wenn Sie zuviel Geld haben... Es ist üble Nachrede und Sie können Anzeige erstatten. Wieviel Mühe man sich dann macht, die Person hinter der E-Mail zu finden, wird sich zeigen. Zivilrechtlich, per Unterlassungsklage, können Sie logischerweise erst vorgehen, wenn Sie jemand zum Verklagen haben, also Name und Adresse.


Nein, das nicht. Jedoch denke ich, dass ich mit Prozesskostenhilfe gerade im Bereich der üblen Nachrede gegenüber meiner Person da gute Fortschritte erzielen könnte. Das werde ich dann mittels der Erstattung einer Strafanzeige zunächst mal gegen Unbekannt tun. Ja, ich will mal hoffen das die Ermittlungsbehörden eine gewisse Affinität in Sachen IT an den Tag legen. Das ist mir bewusst. Danke für Ihre kompetenten Ausführungen bis hierhin!

0x Hilfreiche Antwort


#16
 Von 
LukeLionLP
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von cabel):
Hm, um das mal auseinander zu nehmen. Diese, Ihnen unbekannte Dame, hat ein intimes Video von Ihnen erhalten dass Sie vor drei Jahren an eine andere Dame verschickt haben. Daraufhin werden Sie als Pädophiler bezeichnet.
Ist also a) die Dame welche nun gegen sie wettert minderjährig?
war b) die Dame der Sie das Video ursprünglich zugeschickt haben minderjährig?
oder c) waren auf dem intimen Video minderjährige Personen zu sehen?
oder d) besteht kein Zusammenhang zwischen dem Video und der Aussage?


a) Weiß ich nicht, sie drückte sich auf jeden Fall in der E-Mail recht erwachsen und vornehm aus. Das klang für mich beim Lesen und vorgelesen bekommen nicht nach einer Minderjährigen. Wie gesagt, ich habe mit der mir unbekannten Dame in keinster Weise korrespondiert.
b) Nein, die besagte Dame war zum damaligen Zeitpunkt, also vor knapp 3 Jahren 22 Jahre alt. Ich war damals 24 Jahre alt.
c) Nein, nur ich in einem Badezimmer.
d) Es besteht zumindest für mich kein Zusammenhang zwischen dem Video und der Aussage.

Ich hoffe, ich habe mit meiner Antwort alle Unklarheiten beseitigt.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32911 Beiträge, 17281x hilfreich)

Jedoch denke ich, dass ich mit Prozesskostenhilfe gerade im Bereich der üblen Nachrede gegenüber meiner Person da gute Fortschritte erzielen könnte. Nein, können Sie nicht - es gibt im Strafrecht keine PKH und by the way wird das Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft geführt, nicht von Ihnen oder Ihrem Anwalt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
LukeLionLP
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Jedoch denke ich, dass ich mit Prozesskostenhilfe gerade im Bereich der üblen Nachrede gegenüber meiner Person da gute Fortschritte erzielen könnte. Nein, können Sie nicht - es gibt im Strafrecht keine PKH und by the way wird das Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft geführt, nicht von Ihnen oder Ihrem Anwalt.


Schon wieder was dazugelernt, vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

In diesem Zusammenhang würde ich die Bezeichnung als "Pädophiler" eher als Beleidigung (§ 185) einordnen. Dieser Begriff wird ja nicht mir irgendwelchen Schildrungen von Lebensvorgängen untermauert; eine etwaige dahingehende Neigung, die aber nicht nach außen getreten ist, dürfte keine "Tatsache" im Sinne der üblen Nachrede sein. Hier wird dieser Begriff (Ihren Angaben nach) ganz einfach nur zur Verächtlichmachung genutzt, übernimmt also eher die Funktion als ein vernichtendes Unwerturteil. Das ist aber nicht weiter bedeutend, da Sie diese Tat nicht genau einordnen müssen. Sie stellen einfach den Strafantrag wegen aller in Betracht kommendn Beleidigungsdelikte. Den Rest macht die Staatsanwaltschaft (womöglich macht diese auch gar nichts, aber das wird man dann sehen).

Je nach genauem Inhalt dieses "intimen Videos" kann auch die Verbreitung (durch diese Frau) eine Rechtsverletzung darstellen, die strafrechtlich ist. Auch dahingehende Strafverfolgung könnte man in Erwägung ziehen.

Für mich ist hier nur nicht wirklich erklärlich, wie diese frau an das Video gelangt ist, warum sie daran Anstoß genommen hat oder wieso sie zu der Einschätzung als "Pädophiler" gelangt sein könnte. Jenachdem, wie diese Frage zu beantworten ist, könnte die Frau hier doch ein berechtigtes Interesse verfolgen. Deswegen weise ich der Vollständigkeit wegen darauf hin, dass diese Fragen bedeutend sein könnten.

Arbeiten Sie mit Kindern und Jugendlichen zusammen bzw. haben Sie (auch) mit der Jugendorganisation der Partei zu tun?


Haben Sie noch Kontakt zu der Frau, der Sie damals dieses Video zugeschickt haben? Oder haben Sie genügend Informationen über deren Person, um sie zu ermitteln? Naheliegenderweise hat wohl sie Ihr Video weitergegeben. Dann haben Sie doch bestimmt ein interesse daran, wann, warum odr auf welchem Wege das geschah und wer das Video noch bekommen haben könnte.

Wenn die Frau wirklich bei der Polizei gewesen sein sollte: Dann hat sie dort auch eine Strafanzeige erstattet. Nur ist Ihrer Schilderung nach nicht zu entnehmen, was an dem Video strafbar sein sollte. Das gilt meines Erachtens selbst dann, wenn Sie dieses Video tatsächlich an die jetzt den Ärger bereitende Frau geschickt hätten. Deswegen würde das Strafverfahren gegen Sie möglicherweise gar nicht wegen Mangel an Beweisen eingestellt, sondern schon deshalb, weil sich selbst bei unterstellter Beweisbarkeit keine strafrechtliche Relevanz ergibt.


War bedeutet es, dass die Frau Ihnen selber "unbekannt" ist? Hatten Sie nur persönlich noch nie etwas mit ihr zu tun oder kennen Sie nichtmals den Namen? Wenn Letzteres der Fall sein sollte: Kennen die anderen Parteimitglieder den Namen (oder hatten sie sogar schonmal mit dieser Frau zu tun)?

Falls (Ihnen oder den Parteimitgliedern) der Name bekannt sein sollte: Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass hinter diesem Namen bzw. dieser Mailadresse auch eine reale Person (mit dem selben Namen) steht?

3x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
In diesem Zusammenhang würde ich die Bezeichnung als "Pädophiler" eher als Beleidigung (§ 185) einordnen.


Sehe ich auch so. Es ist wohl eher als Beleidigung gemeint gewesen, a la "Penner" "Ratte" usw. und nicht als Tatsachenbehauptung, man würde -medizinisch gesehen- unter pädophilen Neigungen .... äh .... leiden ... hätte ich jetzt fast gesagt.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 13.03.2018 00:52

2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Es ist wohl eher als Beleidigung gemeint gewesen, a la "Penner" "Ratte" usw. und nicht als Tatsachenbehauptung


Sehe ich nicht so, dafür hat die "Beleidigung" eine zu hohe Qualität und Außenwirkung.
Das "vernichtendes Unwerturteil" wurde gegenüber Dritten geäußert, nicht gegenüber dem TE.
Die Betitelung als Pädophiler ist durchaus dazu geeignet, jemanden ins soziale Abseits zu stellen.

Meiner Ansicht nach passen hier § 186 oder sogar § 187 besser als § 185 StGB .


1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
LukeLionLP
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
In diesem Zusammenhang würde ich die Bezeichnung als "Pädophiler" eher als Beleidigung (§ 185) einordnen. Dieser Begriff wird ja nicht mir irgendwelchen Schildrungen von Lebensvorgängen untermauert; eine etwaige dahingehende Neigung, die aber nicht nach außen getreten ist, dürfte keine "Tatsache" im Sinne der üblen Nachrede sein. Hier wird dieser Begriff (Ihren Angaben nach) ganz einfach nur zur Verächtlichmachung genutzt, übernimmt also eher die Funktion als ein vernichtendes Unwerturteil. Das ist aber nicht weiter bedeutend, da Sie diese Tat nicht genau einordnen müssen. Sie stellen einfach den Strafantrag wegen aller in Betracht kommendn Beleidigungsdelikte. Den Rest macht die Staatsanwaltschaft (womöglich macht diese auch gar nichts, aber das wird man dann sehen).

Je nach genauem Inhalt dieses "intimen Videos" kann auch die Verbreitung (durch diese Frau) eine Rechtsverletzung darstellen, die strafrechtlich ist. Auch dahingehende Strafverfolgung könnte man in Erwägung ziehen.

Für mich ist hier nur nicht wirklich erklärlich, wie diese frau an das Video gelangt ist, warum sie daran Anstoß genommen hat oder wieso sie zu der Einschätzung als "Pädophiler" gelangt sein könnte. Jenachdem, wie diese Frage zu beantworten ist, könnte die Frau hier doch ein berechtigtes Interesse verfolgen. Deswegen weise ich der Vollständigkeit wegen darauf hin, dass diese Fragen bedeutend sein könnten.

Arbeiten Sie mit Kindern und Jugendlichen zusammen bzw. haben Sie (auch) mit der Jugendorganisation der Partei zu tun?


Haben Sie noch Kontakt zu der Frau, der Sie damals dieses Video zugeschickt haben? Oder haben Sie genügend Informationen über deren Person, um sie zu ermitteln? Naheliegenderweise hat wohl sie Ihr Video weitergegeben. Dann haben Sie doch bestimmt ein interesse daran, wann, warum odr auf welchem Wege das geschah und wer das Video noch bekommen haben könnte.

Wenn die Frau wirklich bei der Polizei gewesen sein sollte: Dann hat sie dort auch eine Strafanzeige erstattet. Nur ist Ihrer Schilderung nach nicht zu entnehmen, was an dem Video strafbar sein sollte. Das gilt meines Erachtens selbst dann, wenn Sie dieses Video tatsächlich an die jetzt den Ärger bereitende Frau geschickt hätten. Deswegen würde das Strafverfahren gegen Sie möglicherweise gar nicht wegen Mangel an Beweisen eingestellt, sondern schon deshalb, weil sich selbst bei unterstellter Beweisbarkeit keine strafrechtliche Relevanz ergibt.


War bedeutet es, dass die Frau Ihnen selber "unbekannt" ist? Hatten Sie nur persönlich noch nie etwas mit ihr zu tun oder kennen Sie nichtmals den Namen? Wenn Letzteres der Fall sein sollte: Kennen die anderen Parteimitglieder den Namen (oder hatten sie sogar schonmal mit dieser Frau zu tun)?

Falls (Ihnen oder den Parteimitgliedern) der Name bekannt sein sollte: Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass hinter diesem Namen bzw. dieser Mailadresse auch eine reale Person (mit dem selben Namen) steht?


Puh, ein langer Text aber ich gehe nun genauestens darauf ein:

1. OK, dann werde ich wohl Strafanzeige wegen allen Beleidigungsdelikten stellen.
2. Ja, ich weiß schließlich auch, dass das unerlaubte Verbreiten des von mir gefertigten intimen Videos eine Persönlichkeitsrechts- und Urheberrechtsverletzung ist.
3. Das ist genau das, was ich mir auch nicht erklären kann. Diese Frau ist mir, wie bereits mehrfach gesagt, gänzlich unbekannt.
4. Nein, ich arbeitete von 2011 bis 2015 bei einem gemeinnützigen Verein im sozialen Bereich, der hat zwar mit Kinder- und Jugendlichen zu tun, jedoch machte ich dort eine Ausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation und war nahezu immer im Backoffice bzw. der Verwaltung tätig. Seit 2016 bin ich in einem mittelständischen Unternehmen der Lebensmittelindustrie tätig.
5. Ich bin einfaches Mitglied der Jugendorganisation meiner politischen Partei.
6. Nein, seit mittlerweile knapp 3 Jahren nicht mehr. Ja, die habe ich. Da haben Sie Recht.
7. Das denke ich persönlich nicht, da der genaue Wortlaut der E-Mail war, dass sie bereits aufgrund des Videos zur Polizei gegangen wäre (Konjunktiv). Auf dem besagten Video bin ich im Adamskostüm während der Selbstbefriedigung zu sehen. Ich habe mit dieser Frau in keinster Weise korrespondiert, dies ist beleg- und beweisbar! So habe ich das noch gar nicht betrachtet, also habe ich defacto keine Straftat begangen. Dann bin ich mal vorsichtig erleichtert.
8. Also, ich hatte mit dieser besagten Dame noch nie persönlich zu tun und kenne auch deren Namen nicht. Folglich ist sie mir gänzlich unbekannt. Nein, auch diese kennen die besagte Frau weder persönlich noch beim Namen. Sie ist uns allen gänzlich unbekannt.
9. Wie gesagt, wir kennen allesamt die Dame nicht und wissen es folglich nicht. Jedoch sendete der Kreisvorsitzende meiner poltischen Partei eine E-Mail an die Adresse der Dame, um Näheres zu der angeblichen E-Mail von meiner Seite zu erfahren. Diese blieb unbeantwortet, jedoch wurde die Antwort E-Mail der parteilichen Jugendorganisation beantwortet. Ein weiterer Parteifreund antwortete auch auf die E-Mail der unbekannten Frau. Auch diese blieb unbeantwortet. Wir glauben deshalb, dass es sich hierbei um ein Phantom oder einen toten Briefkasten handelt.



-- Editiert von LukeLionLP am 13.03.2018 11:07

-- Editiert von LukeLionLP am 13.03.2018 11:07

-- Editiert von LukeLionLP am 13.03.2018 11:10

-- Editiert von LukeLionLP am 13.03.2018 11:11

-- Editiert von LukeLionLP am 13.03.2018 11:15

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
LukeLionLP
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat:
In diesem Zusammenhang würde ich die Bezeichnung als "Pädophiler" eher als Beleidigung (§ 185) einordnen.


Sehe ich auch so. Es ist wohl eher als Beleidigung gemeint gewesen, a la "Penner" "Ratte" usw. und nicht als Tatsachenbehauptung, man würde -medizinisch gesehen- unter pädophilen Neigungen .... äh .... leiden ... hätte ich jetzt fast gesagt.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 13.03.2018 00:52


Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von !!Streetworker!! ):
Es ist wohl eher als Beleidigung gemeint gewesen, a la "Penner" "Ratte" usw. und nicht als Tatsachenbehauptung


Sehe ich nicht so, dafür hat die "Beleidigung" eine zu hohe Qualität und Außenwirkung.
Das "vernichtendes Unwerturteil" wurde gegenüber Dritten geäußert, nicht gegenüber dem TE.
Die Betitelung als Pädophiler ist durchaus dazu geeignet, jemanden ins soziale Abseits zu stellen.

Meiner Ansicht nach passen hier § 186 oder sogar § 187 besser als § 185 StGB .


Danke für Ihre sachlichen Einschätzungen. Ich bin auch der Meinung, dass es sich bei der benutzten Titulierung von meiner Person gegenüber Dritten eher um eine üble Nachrede bzw. Verleumdung handelt.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32911 Beiträge, 17281x hilfreich)

Ich bin auch der Meinung, dass es sich bei der benutzten Titulierung von meiner Person gegenüber Dritten eher um eine üble Nachrede bzw. Verleumdung handelt. Das kann Ihnen aber auch weitgehend egal sein, obwohl die Debatte hier natürlich interessant ist - welcher Tatbestand vorliegt, legt schlußendlich die Staatsanwaltschaft fest. Niemand verlangt, daß man das schon bei der Anzeige festlegt, weil man das als Opfer dann ja auch gar nicht zu entscheiden hat
Was die unbekannte Dame angeht - ich frage mich, woher die nun weiß, daß Sie einfaches Mitglied der Jugendorganisation der Partei sind? Ich ging bisher davon aus, Sie wären zumindest ein wenig prominent, aber wenn dem nicht so ist, muß das doch aus Ihrem unmittelbaren Umfeld kommen - wer sonst wüßte von Ihrer Parteimitgliedschaft?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort


#26
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von LukeLionLP):
die besagte Dame war zum damaligen Zeitpunkt, also vor knapp 3 Jahren 22 Jahre alt.


1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Was die unbekannte Dame angeht - ich frage mich, woher die nun weiß, daß Sie einfaches Mitglied der Jugendorganisation der Partei sind?


Oder um wen es sich überhaupt handelt. Irgendwas passt da gewaltig nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
LukeLionLP
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Ich bin auch der Meinung, dass es sich bei der benutzten Titulierung von meiner Person gegenüber Dritten eher um eine üble Nachrede bzw. Verleumdung handelt. Das kann Ihnen aber auch weitgehend egal sein, obwohl die Debatte hier natürlich interessant ist - welcher Tatbestand vorliegt, legt schlußendlich die Staatsanwaltschaft fest. Niemand verlangt, daß man das schon bei der Anzeige festlegt, weil man das als Opfer dann ja auch gar nicht zu entscheiden hat
Was die unbekannte Dame angeht - ich frage mich, woher die nun weiß, daß Sie einfaches Mitglied der Jugendorganisation der Partei sind? Ich ging bisher davon aus, Sie wären zumindest ein wenig prominent, aber wenn dem nicht so ist, muß das doch aus Ihrem unmittelbaren Umfeld kommen - wer sonst wüßte von Ihrer Parteimitgliedschaft?


In der Tat, das wird schlussendlich die Staatsanwaltschaft entscheiden, da gebe ich Ihnen Recht.
Aus den E-Mails, die Sie an den Kreisvorsitzenden meiner politischen Partei und den Kreisvorsitzenden der parteilichen Jugendorganisation gesendet hat, geht außerdem hervor, dass sie mich auf Fotos im Internet, welche bei politischen Veranstaltungen meiner Partei und Jugendorganisation entstanden sind, erkannt hat. Nein, ich bin lediglich einfaches Mitglied in Partei und Jugendorganisation und genau das macht mich stutzig, wie die Dame an die Information meiner Jugendorganisations- und Parteimitgliedschaft kommt bzw. wie sie sich diese Informationen beschafft hat und woher sie meinen Namen kennt. Ich persönlich und das habe ich mittlerweile oft genug betont, kenne diese Frau gar nicht.


-- Editiert von LukeLionLP am 13.03.2018 17:11

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
LukeLionLP
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von cabel):
An wen haben Sie denn nun dieses besagte Video ursprünglich gesandt? An eine Dame über oder unter 18 Jahren?


Zitat (von Tasti123):
Zitat (von LukeLionLP):
die besagte Dame war zum damaligen Zeitpunkt, also vor knapp 3 Jahren 22 Jahre alt.


Siehe Zitat meiner Ausführungen von Tasti123, mein damaliger Flirt war vor knapp 3 Jahren 22 Jahre alt, also deutlich in der Volljährigkeit.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
LukeLionLP
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Tasti123):
Zitat (von muemmel):
Was die unbekannte Dame angeht - ich frage mich, woher die nun weiß, daß Sie einfaches Mitglied der Jugendorganisation der Partei sind?


Oder um wen es sich überhaupt handelt. Irgendwas passt da gewaltig nicht.


Das ist genau das, was ich überhaupt nicht einordnen kann bzw. weiß. Die Dame ist mir gänzlich unbekannt, auch den Namen (Vor- und Zuname) habe ich noch nie gehört. Das denke ich allerdings auch und kann mir außerdem nicht erklären, was die Frau mit den Beschuldigungen gegenüber meiner Person in E-Mails an meine Partei und Jugendorganisation bezwecken bzw. erreichen will? Es hat vorher nie eine gegenseitige Korrespondenz egal welcher Art und Weise gegeben. Ich bin selbst heute immer noch perplex über dieses Vorgehen per E-Mail.

-- Editiert von LukeLionLP am 13.03.2018 17:17

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