Unentgeltliches Wohnrecht auf Lebenszeit

7. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
ralfh.
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 6x hilfreich)
Unentgeltliches Wohnrecht auf Lebenszeit

Hallo,

bei uns hat sich folgender Sachverhalt ergeben:
Meine Schwester war alleinige Eigentümerin eines Hauses, welches von dem Ehemann, ihr und den beiden Kindern bewohnt wurde. Vor ca. einem Jahr setzte mein Schwager meine Schwester so unter Druck, das sie ihm das halbe Haus überschrieb und zudem sich unentgeltliches Wohnrecht auf Lebenszeit einräumte. (Leider konnten wir dieses nicht verhindern)
Vor ca. 6 Monaten ist meine Schwester mit den Kindern ausgezogen. Meine Schwester hat zur Zeit kein festes Einkommen.
Aus dieser kurzen Schilderung der Situation ergeben sich nun folgende Fragen:

- Kann das notariell vereinbarte "unentgeltliches Wohnrecht auf Lebenszeit" angefochten werden? (meiner Schwester war nicht klar, welche Auswirkungen das hatte. Wir vermuten, das mein Schwager die Forderungen einklagt, um es zu einer Zwangsversteigerung kommen zu lassen. Da aber ein Haus mit einem Bewohner mit Wohnrecht verkauft werden würde ist der Verkaufspreis entsprechend niedrig und mein Schwager kauft das Haus selber)
- Welche Chance hat meine Schwester sich einen Anwalt zu nehmen? (Wie beschrieben, hat sie kein festes Einkommen. Bleibt ihr nur die Möglichkeit einen Kredit aufzunehmen?)


Wir würden uns über Rückmeldungen freuen
Familie Weiß aus NRW


P.S.:
Zur Zeit fordert mein Schwager von meiner Schwester eine:
- Finanzielle Beteiligung and den Nebenkosten des Hauses
- Finanzielle Beteiligung an der Bewirtschaftung des Hauses

obwohl er ihr und ihrem (unterhaltsbedürftigen) Sohn nichtmal Unterhalt zahlt.
Desweiteren ist er dabei, sämtlichen Versicherungen und Krankenversogrungen für beide zu stoppen.

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Ralf - dies ist keine Frage für Bau-/Wohnungseigentumsrecht sondern für das Forum Familienrecht.

Deine Schwester müsste schon beweisen, dass der Druck des Schwagers gefährlich war (z.B. Drohung, ich bring dich um....) oder sie am Tag der Unterzeichnung nicht aufnahmefähig war (Tabletteneinnahme) um den Vertrag rückabzuwickeln.

Woher kam eigentlich das Haus mal ursprünglich? Ist das Haus abbezahlt?
Eine Zwangsversteigerung kann zur Zeit nur von einem Gläubiger beantragt werden oder nach der Scheidung von einem Ehepartner zur Auflösung der Hausgemeinschaft - vielleicht kann ja deine Schwester dann mit Hilfe der Bank das Haus ersteigern? Oder ein anderer Verwandter - sehr günstig.

Die Frage ist hier, warum ist der Mann so geworden? Aber wie gesagt, dass ist das Familienforum.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ralfh.
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 6x hilfreich)

Nun ja, der Mann ist einfach immer mehr "abgedriftet" wenn ich das so mal sagen kann.
2 mal nach Thailand in den Urlaub geflogen, und nun wünscht er sich das gleiche wie da - wenn Sie verstehen was ich meine ...

Meine Schwester wurde in dem Fall mit "ihrem" Auto erpresst - er meinte, dass wenn sie nichts unterschreibt, er ihr das Auto wegnehmen würde. (Was er auch tat - war leider Gottes auf seinen Namen eingetragen - obwohl Sie es bezahlt hat. Gibt sogar Beweise (Sparvertrag) und Ihre Autoprozente - also unfallfreies fahren auch weggenommen - obwohl der Mann schon sein eigen hat)

Nochmal zum Thema "Die Frage ist hier, warum ist der Mann so geworden?"
Es handelt sich um einen 63 Jahre alten Mann, der immer seniler geworden ist. Er muss immer Recht haben - so ein Mensch. Wenn nicht wirklich alles nach seine Nase lief war immer Zoff. Meine Schwester wurde auch immer "selbständiger" und so lebte sich alles auseinander. Ich halte den Thailandurlaub, den er sich alleine genommen hat (2x 3 Wochen), aber noch für ausschlaggebend.

Des weiteren hat mich mein Schwager vor den Augen der Kinder und meine Schwester mit einem Messer bedroht und all so was. Also Sie hatte wirklich Angst. Des weiteren war Sie sehr verschüchtert durch ewiges drohen von Seiten meines Schwagers.


Zum Thema Haus: Nein, das ist völlig abbezahlt.
Das Haus haben sich beide gekauft - zusammen. Bzw. eigentlich hat der Mann das Haus gekauft - Ihr aber geschenkt. Sie hat überings 19 Jahre lang die nette Hausfrau gespielt, und alles für Ihn gemacht.

"vielleicht kann ja deine Schwester dann mit Hilfe der Bank das Haus ersteigern?"

Verstehe nicht ganz was diese Äußerung jetzt bedeuten soll - Ihr gehört doch schon die Hälfte - und ihr Mann wird das Haus für sich haben wollen.


Ich bitte irgendeinen Admin, (oder Mod) diesen Post in das passende Forum Familienrecht zu schieben - danke!

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Jetzt reagiere ich doch auf deine Antwort (für Postsverschieben - dass macht keiner, außer man selber).

Versteigern: Wenn sich Erbengemeinschaften oder Ehepaare Eigentum (Haus, Wohnung) teilen, kann einer "zur Aufhebung der...." die Zwangsversteigerung beantragen. Dann wird immer das ganze Haus versteigert und natürlich kann jeder mitbieten, auch der 50%-Eigentümer. Der Erlös wird dann übrigens unter den vorherigen Eigentümern entsprechend aufgeteilt.

Okay, den Hintergrund habe ich verstanden, kommt leider öfter vor, dass der ältere Herr meint, seine Jugend durch asiatische Massagen zurückzuholen.
Deiner Schwester empfehle ich, sich einen guten Anwalt für Scheidungsrecht zu besorgen. Denn darauf wird es hinauslaufen, wenn der Mann nicht wach wird.
Hier sollte schnell reagiert werden, sonst ist gemeinsames Geld in anderen Betten schnell verhurt.

Wenn der Ehemann in Wirklichkeit senil wird, also Richtung Altersdemenz - dann gäbe es natürlich noch die Möglichkeit, dass deine Schwester die Pflegschaft über ihn beantragt oder zumindest die, für die finaziellen Angelegenheiten.

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.377 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen