Unfall Vorwurf Handynutzung

13. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
regfina
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall Vorwurf Handynutzung

Unfall durch Handynutzung?
Hallo liebe Forum Besucher und Experten., Leider hat meine Tochter 26 Jahre alt , in achten Monat schwanger schuldhaft einen Verkehrsunfall verursacht. Personenschäden sind nicht bekannt, Sachschaden beträgt ca. 4000. Sie behauptet das Handy zum Unfallzeitpunkt nicht benutzt zu haben. Wenn der Beratungsschein da ist geht sie zum Anwalt . Nun zu meiner Frage: Mit was für einer Strafe muss gerechnet werden wenn einer der beiden Zeugen aussagt das ein Handy benutzt wurde. z.B. Fahrverbot, Regress der KFZ Haftpflicht versicherung usw. Die Beschuldigtenanhörung :: Verkehrsunfall in Verbindung mit ... fahrlässiger Körperverletzung § 229 Strafgesetzbuch. Der Sachverhalt lautet wie folgt:Die Unfallgeschädigten mussten verkehrsbedingt abbremsen. Die nachfolgende Fahrerin bemerkte dies vermutlich auf grund von Handynutzung zu spät und fuhr auf. Bitte geben ihr ( sie ) bitte keine Belehrungen oder Kommentare sondern nur Sachbezogene Informationen und Ratschläge Im voraus vielen Dank.!!

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Da die eigentlichen Tatfolgen gar nicht bekannt sind, kann man dazu auch nichts sagen. Der Sachschaden ist nämlich irrelevant - sie wird der Körperverletzung beschuldigt, nicht der Sachbeschädigung.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47496 Beiträge, 16808x hilfreich)

Da sie wahrscheinlich wegen Unaufmerksamkeit aufgefahren ist, hat sie die Unfall verschuldet. Wenn dabei jemand verletzt wurde, dann hat sie sich auch ohne Handynutzung der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht.

Die Kfz-Haftpflicht nimmt in so einem Fall keinen Regress.

Probleme kann es mit der eigenen Vollkaskoversicherung geben, wenn denn eine bestand.

Wie hoch die Strafe ausfällt hängt stark von der Schwere der Verletzungen der Unfallbeteiligten ab. Im günstigsten Fall (Verletzter hat nur blaue Flecken) wird das Strafverfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt und nur ein Bußgeld verhängt.

Insgesamt ist es dabei denkbar, dass der selbst eigeschaltete Anwalt mehr Kosten verursacht als er durch sein Handeln einsparen kann.

-- Editiert von hh am 18.01.2017 22:04

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#3
 Von 
regfina
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Da sie wahrscheinlich wegen Unaufmerksamkeit aufgefahren ist, hat sie die Unfall verschuldet. Wenn dabei jemand verletzt wurde, dann hat sie sich auch ohne Handynutzung der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht.

Die Kfz-Haftpflicht nimmt in so einem Fall keinen Regress.

Probleme kann es mit der eigenen Vollkaskoversicherung geben, wenn denn eine bestand.

Wie hoch die Strafe ausfällt hängt stark von der Schwere der Verletzungen der Unfallbeteiligten ab. Im günstigsten Fall (Verletzter hat nur blaue Flecken) wird das Strafverfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt und nur ein Bußgeld verhängt.

Insgesamt ist es dabei denkbar, dass der selbst eigeschaltete Anwalt mehr Kosten verursacht als er durch sein Handeln einsparen kann.

-- Editiert von hh am 18.01.2017 22:04


Vielen Dank für die hilfreiche Antwort.!!

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