Unfall bei privater Silvesterparty

2. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
carribean
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall bei privater Silvesterparty

Auf unserer privaten Silvesterparty, ca. 70 Leute in einer privaten Wohnung, ist - eine uns völlig unbekannte Person - im Vollrausch von der Dachterasse gefallen und hat dabei die Glaslaube des Nachbarhauses zerschlagen. Der Unfall ist verhältnismäßig glimpflich verlaufen.
Das Problem, dass wir (die beiden Veranstalter) die betreffende Person nicht kennen und es uns auch nicht möglich war, dessen Identität zu ermitteln. Die Person war also weder von uns eingeladen noch überhaupt bekannt, aber leider war es uns nicht gelungen, die Wohungstür durchgehend geschlossen zu halten, so dass sich zu später Stunde mehrere ungebetene Gäste zutritt verschaffen konnten. Auf spätere Anfrage bei der Polizei, die (vermutlich auf Ruf durch den Notarzt) den Fall aufgenommen hatte, wurden uns Informationen über die Identität der Person verweigert.
Der Nachbar hat uns inzwischen seine Schadensersatz-forderung für die zerstörte Glasscheibe angekündigt.

Nun meine Fragen:
- Hat sich der Nachbar nicht vielmehr an den Verursacher des Schadens zu halten anstatt an den Veranstalter?
- Kann das Unfallopfer möglicherweise Schadensersatz gegen die veranstalter geltend machen (Verkehrssicherung), OBWOHL er sich nicht mit zustimmung des Veranstalters in dessen Wohnung aufgehalten hat?
- Könnte man o.g. möglicherweise bestehenden Ansprüchen entgegenwirken, durch Erstattung einer Anzeige wegen unbefugten Betretens der Wohnung?
- Gibt es vielleicht Gerichtsurteile, in denen ein solcher Fall verhandelt wurde?

Wer den Schaden hat...?

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