Unfall im Winter - Kann ich auf "kurze Unachtsamkeit am Steuer" plädieren?

2. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
DJMesche
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 41x hilfreich)
Unfall im Winter - Kann ich auf "kurze Unachtsamkeit am Steuer" plädieren?

Hallo Mitglieder des Forums.

Am 08.12.2010 ist es bei mir passiert:
Ich fuhr mit etwa 80 auf der Autobahn - die Wetter- und Sichtverhältnisse waren gut - die autobahn war relativ trocken. Auf der mittleren Spur fuhr ein Opa, der ungefähr 50 km/h gefahren ist - diesen Wollte ich nun Überholen und wechselte auf die linke Spur (80 km/h).

Bei gerader Fahrt zug mein Lenkrad auf einmal nach links - ich lenkte gegen (bestimmt 6 Sekunden hin und her) und hatte das Auto gerade wieder unter Kontrolle (dachte ich), und plötzlich kam mein Heck und ich stieß mit der Beifahrerseite vorn in die Mittelschutzplanke, drehte mich noch ein bisschen und stand dann quer auf der Linken Spur.

Als mein Heck kam hatte ich vielleicht noch eine Restgeschwindigkeit von 30/40 km/h.

Kurz danach kam gerade die Polizei vorbeigefahren, welche den Unfall gleich Aufnahm.

Als der Polizist mich fragte, was geschehen sei, sagte ich, dass ich relativ langsam gefahren bin und plötzlich mein Auto nach Linksgezogen wurde.
Er sagte, 3 Einheiten Mittelschutzplanke müssten getauscht werden.

Jetzt habe ich den Anhörungsbogen zur Sache bekommen.

Was schreibe ich da am besten?
Möchte nach Möglichkeit keine Punkte bekommen.
Fahren mit unangepasster Geschwindigkeit gibt aber 3 Punkte + 75,00 EUR + Bearbeitungsgebühr.

Kann ich auf "kurze Unachtsamkeit am Steuer" plädieren?
Will nach Möglichkeit nicht vor Gericht, um die Sache zu klären.

Es wurde niemand verletzt.

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Jetzt zum weiteren Verlauf des Tages :(

Mein Auto hatte nur einen Blechschaden - es war sonst alles OK.
(Motorhaube eingedellt und rechter Scheinwerfer nicht vorhanden und Kotflügel gequetscht)

Habe mich vom ADAC abschleppem lassen. Da ich in der Nähe meines Wohnortes verunfallt war, wollte der ADAC (Plus) mich nicht in meine Wunschwerkstatt schleppen - welche mein Bruder besitzt.

Nach einer langen Überlegenszeit (3 Stunden) und der Annahme, dass Fahren ohne Scheinwerfer 10 EUR kostet, entschloss ich mich im Eifer des Gefechts, mit dem Unfallauto die Strecke zu meinem Bruder über die Landstraße (Autobahn fand ich zu gefährlich) zur Werkstatt meines Bruders zu fahren.

Insgesamt fuhr ich in den darauffolgenden 90 Kilometern an 4 Polizisten vorbei - niemand hat mich rausgezogen...aber Herzrasen aht es schon verursacht ;)

Ich fuhr die ganze Zeit 50 km/h. In einem Dorf kam ein Ortseingangsschild - ich redete mit meinem Beifahrer und lies mein Auto rollen (leicht Bergab).

Dann sah ich einen Blitzer vor mir, und sagte noch "guck mal - ein Blitzer"...und Plötzlich BLITZ....
im ersten Moment musste ich lachen, da ich kurz vorher noch zu ihm sagte, dass es witzig wäre, jetzt noch geblitzt zu werden...
Hatte zu dem Zeitpunkt etwa 62 drauf denke ich.

Die eigentliche Frage bezieht sich nun auf den Blitzer...
ich hoffe auf 15 EUR - was kann noch passieren? Werden Blitzerfotos mit Computer ausgelesen?


Viele Grüße und Vielen Dank für das Lesen meiner kleinen Geschichte - vielleicht sollte ich Schriftsteller werden ;)


Tschüüü

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Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12303.01.2011 08:29:55
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 30x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

quote:
Fahren mit unangepasster Geschwindigkeit gibt aber 3 Punkte + 75,00 EUR + Bearbeitungsgebühr

Es drohen dir 145 EUR Bußgeld und 3 Punkte und 23,50 EUR Gebühren.
Die Einzigste Möglichkeit daraus zu kommen ist, das di plausibler darlegen kannst, das der Unfall nicht aufgrund von unangepasster Geschwindigkeit, sondern aufgrund von Ablenkung oder eines Fahrfehlers passiert ist-.
Gelingt dir das, so wird ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35 EUR fällig.

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-- Editiert am 02.01.2011 19:48

-- Editiert am 02.01.2011 19:49

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DJMesche
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 41x hilfreich)

Danke...

wie kann man sowas nur plausibel darstellen?
Geht das dann definitiv vor Gericht?

@von augenkrebs

Den Sinn deines Beitrages kann man ja an den Sternen abzählen - Danke - und wenn ich so viel schreibe achte ich eher selten auf das gute Deutsch

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DJMesche
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 41x hilfreich)

Wie setzen sich die 145 EUR zusammen?

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12303.01.2011 08:29:55
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 30x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
DJMesche
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 41x hilfreich)

eher weniger - nicht zu blöd, sondern keine Lust :)

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12303.01.2011 08:29:55
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 30x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
DJMesche
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 41x hilfreich)

Übrigens wäre es sehr lobenswert, wenn du mir bei meinem Problem weiterhelfen würdest - oder hast du nur vergessen den dazugehörigen Beitrag abzusenden?

In diesem Fall rate ich dir, den "Antwort schicken"-Button zu betätigen.

Freundliche Grüße

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12303.01.2011 08:29:55
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 30x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
DJMesche
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 41x hilfreich)

Danke - aber bisher hats mir leider immernoch nicht weitergeholfen ;)

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