Guten Abend,
mein Kollege hat sich ein Fahrzeug gemietet. 3 Tage nach Ablauf der Mietzeit hat er einen selbstverschuldeten Verkehrsunfall verursacht (bei rutschiger Straße auf einer Kreuzung nach links abgebogen. Das gegnerische Fahrzeug, welchem die Vorfahrt genommen wurde, ist ungebremst mit 40km/h seitlich in sein Mitfahrzeug gekracht).
Wegen Ablauf der Mietzeit war mein Kollege als Fahrer wohl nicht versichert.
Nun hat mein Kollege die Befürchtung den kompletten Schaden (zirka 20.000€) am Mietfahrzeug bezahlen zu müssen (evtl. sogar den Schaden am anderen Fahrzeug).
Polizei hat den Unfall aufgenommen.
Frage: Muss mein Kollege den Schaden am Mietfahrzeug und auch den Schaden des Gegners bezahlen?
Unfall mit Mietwagen nach Ablauf der Mietzeit
5. Januar 2017
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Frage vom 5. Januar 2017 | 19:53
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall mit Mietwagen nach Ablauf der Mietzeit
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#1
Antwort vom 5. Januar 2017 | 20:59
Von
Status: Lehrling (1417 Beiträge, 649x hilfreich)
Was heisst Ablauf der Mietzeit? Auto unterschlagen?
Wenn der Vertrag mündlich verlängert wurde, dann erfolgt eine Nachberechnung der Mietgebühr, die wiederum die Versicherung enthält. Also ist dann der Wagen versichert.
#2
Antwort vom 5. Januar 2017 | 21:04
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatMuss mein Kollege den Schaden am Mietfahrzeug und auch den Schaden des Gegners bezahlen? :
Den Schaden am gemieteten Fahrzeug vermutlich ja, da die Kaskoversicherung nach Vertragsablauf aus der Leistungspflicht raus ist. Den Schaden am gegnerischen Fahrzeug nicht, da hier die Versicherung weiterbesteht.
Den Schaden, der dem Vermieter entsteht, weil er den Wagen zur Zeit nicht weitervermieten kann - tendenz auch ja.
Berry
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#3
Antwort vom 5. Januar 2017 | 23:40
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Auskunft. Ich geb es so weiter. Mein Kollege hat sowieso schon einen Anwalt beauftragt. Ich hoffe für Ihn, dass er finanziell nicht zu sehr leiden muss.
#4
Antwort vom 6. Januar 2017 | 09:07
Von
Status: Weiser (16989 Beiträge, 5894x hilfreich)
Er wird leiden müssen. Den Kaskoschaden hat er sowieso zu übernehmen und der Haftpflichtversicherer des Mietwagens wird ihn auch in Regress nehmen. Das war einfach nur dumm von ihm. Wie kam er denn auf die Idee das zu machen? Klär uns doch mal auf, evtl. gibt es ja doch noch etwas zu seinen Gunsten.
#5
Antwort vom 6. Januar 2017 | 12:00
Von
Status: Junior-Partner (5547 Beiträge, 2499x hilfreich)
ZitatMein Kollege hat sowieso schon einen Anwalt beauftragt. Ich hoffe für Ihn, dass er finanziell nicht zu sehr leiden muss :
Einen Anwalt muss er nun auch noch bezahlen.
Dazu kommen noch die strafrechtlichen Folgen.
Wenn "finanzelles Leiden" erst ab 100.000 EUR aufwärts beginnt, wird er nicht leiden müssen.
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