Unfall nach dem ausparken

3. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
basti2607
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 12x hilfreich)
Unfall nach dem ausparken

Hallo,

ich hatte am 27.12.2012 einen Unfall und würde gern eure Meinung dazu hören.

Mein Fahrzeug stand auf an einer Straße auf dem Seitenstreifen.
Ich stieg in mein Fahrzeug schaute in den Spiegel und sah ein Auto kommen. Das Auto war noch weit genug weg so das ich losfuhr.
Der Bordstein von dem Seitenstreifen war recht hoch, so das man von dort nur sehr langsam runter fahren konnte.

Ich wollte nach dem ausparken direkt nach links in eine Seitenstraße einbiegen so das ich gerade über die Straße fahren wollte.

Ich war bereits fertig mit ausparken (stand mit allen 4 Rädern bereits quer auf der Straße da ich ja links einfachen wollte.

Ich sah den Unfallgegner dann voll in mich reinfahren. Er befand sich mit seinem Fahrzeug bereits komplett auf der anderen Fahrbahn. Er fuhr mir mit solch einer hohen Geschwindigkeit in Süden Kotflügel das sich mein Auto um 180 grad drehte, ein ganzes Stück nach vorn geschoben wurde und dann wieder mit drei Ränder auf dem Seitenstreifen stand. Mein Auto ist ein Totalschaden ( 19 Monate alter Punto). Es war die Stoßstange, der Motor und der Kühler heraus gerissen. Auch das Getriebe ist Schrott.
Der Unfallgegner sah zu dem auch total übermüdet aus.
Nach dem Unfall sagte er gegenüber der Polizei das er mich zwar gesehen habe aber nicht gebremst hat, er hätte versucht mir auszuweichen.

Ich gehe an Hand des mir entstanden Schadens davon aus das er mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war und einfach gedacht hat das er mich überholt. Das wäre auch geglückt wenn ich nicht links in die Seitenstraße hätte einfahren wollen.

Gegenüber seiner Versicherung ist jetzt natürlich nicht mehr die rede davon das er mich gesehen hat. Er hat angegebenen ich wäre einfach vor ihm rausgefahren und er hätte nicht mehr Bremsen können.

Ich war ja zum Unfallzeitpunkt bereits mit dem ausparken fertig und wollte abbiegen als er mir voll reingefahren ist.

Bin ich jetzt Schuld weil ich ausgeparkt habe obwohl das ausparken schon abgeschlossen war und er mir ungebremst und mit überhöhter Geschwindigkeit geschwindelt voll in die Seite gefahren ist?

Danke für eure Meinungen

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34 Antworten
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#2
 Von 
basti2607
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 12x hilfreich)

Ich war ja bereits fertig mit ausparken und wenn er 50 gefahren wäre dann wäre ich schon lange fertig mit abbiegen gesehen.

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2x Hilfreiche Antwort



#5
 Von 
basti2607
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 12x hilfreich)

Ich bin eben nicht kurz vor ihm raus. Wäre er nicht 90 in einer 50 Zone gefahren dann wäre es ja garnicht zu dem Unfall gekommen. Habe ihn ja gesehen. Kann ja nicht wissen das er so durch ein Wohngebiet fährt. Hätte ja auch ein Kind auf der Straße sein können das er voll mitgenommen hätte. Jeder normale Mensch würde wahrscheinlich auch Bremsen oder es zumindest probieren. Versteh nicht wie man jemanden ungebremst mit ca. doppelter Geschwindigkeit voll rein fahren kann.

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1x Hilfreiche Antwort



#8
 Von 
basti2607
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 12x hilfreich)

endlich mal gute nachrichten.

ich habe eine Rechtschutzversicherung ohne SB. Habe die auch schon informiert.

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1x Hilfreiche Antwort




#12
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Oh - wie ich die Sachlichkeit in diesem Forum liebe!

Fassen wir mal zusammen:

quote:<hr size=1 noshade>Mein Fahrzeug stand auf an einer Straße auf dem Seitenstreifen <hr size=1 noshade>


Das Fahrzeug vom TE stand in Fahrtrichtung auf dem Rechten Seitenstreifen.

quote:<hr size=1 noshade>Ich stieg in mein Fahrzeug schaute in den Spiegel und sah ein Auto kommen. Das Auto war noch weit genug weg so das ich losfuhr. <hr size=1 noshade>


Wie weit ist weit genug? Ab wann sieht man ein Auto im linken Seitenspiegel? 100 Meter sind da viel.

quote:<hr size=1 noshade>Der Bordstein von dem Seitenstreifen war recht hoch, so das man von dort nur sehr langsam runter fahren konnte. <hr size=1 noshade>


Wie langsam war das denn? 5 bis 10 Sekunden? Oder mehr?

quote:<hr size=1 noshade>Ich wollte nach dem ausparken direkt nach links in eine Seitenstraße einbiegen so das ich gerade über die Straße fahren wollte.
Ich war bereits fertig mit ausparken (stand mit allen 4 Rädern bereits quer auf der Straße da ich ja links einfachen wollte. <hr size=1 noshade>


Der TE wollte also nicht einfach nur ausparken. Er wollte gleichzeitig oder kurz danach sämtliche Fahrspuren überqueren und in eine Seitenstraße einfahren. Solche Manöver sind in § 10 StVO geregelt.

quote:<hr size=1 noshade>§ 10 Einfahren und Anfahren
Wer ... von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren ... will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. Er hat seine Absicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. ... <hr size=1 noshade>


Das Gesetz formuliert eine gesteigerte Sorgfaltspflicht. Der TE musste also bei seinem Manöver eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen. Dazu schreibt der TE nix. Er hat vor dem Losfahren in den Spiegel gesehen. Dann ist er langsam über den Bordstein gefahren und hat sich quer auf die Fahrbahn gestellt. Dann erst hat er erneut geschaut und den Unfallgegner gesehen.

Der war "natürlich" sehr schnell. Es könnte aber auch sein, dass der TE nur eine hohe Geschwindigkeit vermutet, weil das andere Fahrzeug für ihn so überraschend auftauchte. Schließlich war er für mehrere Sekunden damit beschäftigt, seinen Punto vorsichtig über den sehr hohen Bordstein zu fahren.

Wenn der andere 50 km/h gefahren ist, legt er in 5 Sekunden eine Strecke von 70 Metern zurück.

quote:<hr size=1 noshade>Ich gehe an Hand des mir entstanden Schadens davon aus das er mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war und einfach gedacht hat das er mich überholt. Das wäre auch geglückt wenn ich nicht links in die Seitenstraße hätte einfahren wollen. <hr size=1 noshade>


Ja das könnte so gewesen sein. Schließlich könnte der andere Fahrer davon ausgegangen sein, dass da einer sehr vorsichtig über den sehr hohen Bordstein ausparkt und dass dieser seiner gesteigerten Sorgfaltspflicht nachkommt. Er könnte weiter davon ausgegangen sein, dass der TE ausparkt und dann in Fahrtrichtung losfährt. Da wäre es völlig normal, den Ausparker zu überholen. Nun stellt der sich aber quer und es kommt zum Unfall.

Der äußere Anschein spricht dafür, dass der TE seiner gesteigerten Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist. Damit liegt die volle Haftung zunächst bei ihm. Wenn der TE aus einem Fehlverhalten des Gegner Honig saugen will, dann muss er dazu konkret vortragen und er muss seinen Vortrag auch beweisen. Das dürfte ein gutes Stück Arbeit sein, um eine Mitschuld des anderen zu erreichen.

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2x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Ja - und als echter Troll wurde mein Account auch schon 2 x gelöscht :devil:

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#16
 Von 
KleinerSpinner
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 82x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> Das dürfte ein gutes Stück Arbeit sein, um eine Mitschuld des anderen zu erreichen. <hr size=1 noshade>


Meiner Meinung nach bedarf es dazu nicht viel, immer vorausgesetzt, die Angaben des TE stimmen:

Der Unfallgegner überholte obwohl er sehen konnte, dass der TE gerade ausparkte. Schlimmer noch, er überholte obwohl er sehen konnte, dass der TE nicht in, sondern quer zur Fahrtrichtung ausparkte. Somit musste ihm klar sein, dass der TE seine Fahrt eben nicht in Fahrtrichtung beginnen würde. Ergo liegt hier ein Verstoß gegen StVO §5, Abs. (3)1 und (4). Sollte der TE geblinkt haben um links abzubiegen, dann zusätzlich noch Abs. (7).

Anhand des Schadenbildes (Schadenhöhe, Unfallspuren, Lage der Fahrzeuge) kann ein Gutachter die Geschwindigkeit des Unfallgegners ermitteln und so ggf. überhöhte Geschwindigkeit nachweisen. Unbeachtlich dessen liegt ein Verstoß gegen §3 Abs. (1) StVO vor, denn wenn der TE bei hohem Bordstein langsam ausparkte und bereits mit allen 4 Rädern auf der Fahrbahn stand als es zur Kollision kam, wäre für den Unfallgegner auch genug Zeit zum Anhalten gewesen.

Eine Mitschuld des Unfallgegners sehe ich hier auf jeden Fall als gegeben an, auf keinen Fall jedoch die alleinige Schuld. Denn der TE hat beim Abbiegevorgang ebenfalls die bereits oben erwähnte erhöhte Sorgfalt vermissen lassen, insbesondere da er wusste, dass sich ein anderes Fahrzeug nähert.

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#18
 Von 
basti2607
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 12x hilfreich)

quote:
>Unfall nach dem ausparken

quote:Der Unfallgegner überholte obwohl er sehen konnte, dass der TE gerade ausparkte. Schlimmer noch, er überholte obwohl er sehen konnte, dass der TE nicht in, sondern quer zur Fahrtrichtung ausparkte.

Wo steht denn das? Der Unfallgegner wollte noch über die Gegenfahrbahn (oder eben die linke Spur, wenn es sich um eine mehrsprurige Strasse gehandelt haben soll) ausweichen.

Jetzt kommt zwar vermutlich gleich wieder einer Sprüche reisst, aber ich geb mal zum Besten, wie sich das wohl am ehesten abgespielt hat:

TE will losfahren, schaut in den Spiegel, meint, da wäre jemand noch ewig weit weg und unterschätzt die Geschwindigkeit (egal, ob der Herankommende jetzt zu schnell war oder nicht). Dann fährt er vom Bordstein und gibt dann Gas, um noch schnell vor dem Herankommenden quer über die Fahrbahn in die Seitenstrasse zu kommen.

Der Herankommende war aber entweder wirklich zu schnell (Mitschuld) oder eben bei normaler Geschwindigkeit schon so nah dran, dass ihm nur noch blieb, eben zu versuchen, über die linke Spur auszuweichen, aber der TE war schneller und hatte die auch schon dicht gemacht.


Kann ich nicht bestätigen.

Weiß ja nicht wie du dich verhältst wenn vor die ca. 500 Meter jemand im Wohngebiet ausparkt. Denke nicht dass du aufs Gas drückst und versuchst auszuweichen. Denke eher jeder würde bremsen und gegeben falls ausweichen, aber nicht ohne zu bremsen. Aber die Aussage die er gegen über den 2 Polizisten gemacht hat: „Er hat mich gesehen, hat aber nicht gebremst. Ich habe versucht auszuweichen" kommt mir schon komisch vor, da ich wie oben erwähnt eher denke das man bremsen würde und dann auszuweichen, da ja wie gesagt genug Zeit war um zu reagieren. Würde jetzt mal behaupten das ich mind. 30 sec gebraucht habe um das Auto nach dem losfahren in die Position des Unfalls zu bekommen.

Würde jetzt mal vorsichtig behaupten das 500 Meter bei erlaubten 50 km/h ausreichen um ein Auto auszuparken.
Ich habe auch nicht beschleunigt um noch schnell weg zu kommen. Die Geschwindigkeit meines Autos war bei dem Unfall 0 km/h da ich ihn ja gesehen hab dass er voll auf mich zu hält.
Denke selber ja auch nicht dass er die volle Schuld erhalten wird.

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#19
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

ich behaupte mal vorsichtig, dass du in einem Wohngebiet nicht 500m im Rückspiegel überblicken kannst, und schließe mich den sogenannten Trollen an.....

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#20
 Von 
basti2607
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 12x hilfreich)

quote:
>Unfall nach dem ausparken
ich behaupte mal vorsichtig, dass du in einem Wohngebiet nicht 500m im Rückspiegel überblicken kannst, und schließe mich den sogenannten Trollen an.....



Die Straße ist sehr viel länger gerade als nur 500 Meter. Somit ist es an der Straße möglich.

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1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
basti2607
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 12x hilfreich)

Vielleicht waren es auch nicht 500 Meter sondern weniger. War jetzt auch nur mal geschätzt. Aufjedenfall sind da immer quer zur Straße Wohnblocks und dann ein großer Grünstreifen, eine Einfahrt und dann immer so weiter. Er war noch mehr als 2 von diesen Einfahrten entfernt.

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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
KleinerSpinner
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 82x hilfreich)


Der Unfallgegner überholte obwohl er sehen konnte, dass der TE gerade ausparkte. Schlimmer noch, er überholte obwohl er sehen konnte, dass der TE nicht in, sondern quer zur Fahrtrichtung ausparkte.


Wo steht denn das?


Der TE schrieb:

quote:
Ich war bereits fertig mit ausparken (stand mit allen 4 Rädern bereits quer auf der Straße [..]

und
quote:
Ich wollte nach dem ausparken direkt nach links in eine Seitenstraße einbiegen


Daraus ergibt sich für mich: Er fährt aus der Parklücke heraus nach links rüber.

Frage an den TE: Wieviele Fahrspuren gibt es an der Stelle?

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-- Editiert KleinerSpinner am 09.01.2013 06:47

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Der TE hatte sein Fahrzeug ausgeparkt und er - und nicht der Unfallgegner - hatte dabei eine gesteigerte Sorgfaltspflicht. Nun kam es offensichtlich zum Unfall und der erste Anschein spricht dafür, dass der TE seine gesteigerte Sorgfaltspflicht verletzt hat.

Wenn keine weiteren Angaben gemacht werden und wenn keine anderen Beweise vorliegen, steht allein die Verletzung der gesteigerten Sorgfaltspflicht fest und der TE haftet alleine. Eine Haftung aus der Betriebsgefahr würde beim Unfallgegner hinter der Sorgfaltspflichtverletzung des TE zurücktreten.

Wenn dieses Ergebnis nicht gewünscht ist, dann müssten Tatsachen behauptet und bewiesen werden, die eine (Mit-)Haftung des Unfallgegners begründen.

Der TE trägt vor, dass er bereits mit allen vier Rädern quer auf der Fahrbahn gestanden habe als es zum Unfall kam. Das alleine reicht nicht aus, um eine Haftung des Gegners zu begründen. Selbst wenn der TE das beweisen könnte (und das müsste er), erkenne ich darin keinen Fehler des Unfallgegners. Was bitte soll das beweisen. Die Räder des Punto könnten im Moment vor dem Zusammenstoß zum Stehen gekommen sein. Allein der Stillstand der Reifen sagt also nichts aus.

Der TE trägt vor, dass der Unfallgegner 500 Meter weit weg war als er in den Spiegel blickte und dass er selbst ca. 30 Sekunden zum Ausparken brauchte.
=> Der TE will 500 Meter in seinem linken Rückspiegel überblicken und er hält es bei einem Ausparkvorgang von 30 Sekunden nicht für nötig, nachzusehen, ob er immer noch niemanden gefährdet (= gesteigerte Sorgfaltspflicht). TE: "Ich hab doch vor 30 Sekunden mal in den Spiegel geschaut. Das muss reichen. Danach sollen gefälligst die anderen aufpassen." Wenn der TE tatsächlich Geld von der Versicherung haben will, sollte er seinen Vortrag zum Beobachten des bevorrechtigten Verkehrs überdenken.

Der TE schreibt:

quote:
Weiß ja nicht wie du dich verhältst wenn vor die ca. 500 Meter jemand im Wohngebiet ausparkt. Denke nicht dass du aufs Gas drückst und versuchst auszuweichen. Denke eher jeder würde bremsen und gegeben falls ausweichen, aber nicht ohne zu bremsen. Aber die Aussage die er gegen über den 2 Polizisten gemacht hat: „Er hat mich gesehen, hat aber nicht gebremst. Ich habe versucht auszuweichen" kommt mir schon komisch vor, da ich wie oben erwähnt eher denke das man bremsen würde und dann auszuweichen, da ja wie gesagt genug Zeit war um zu reagieren. Würde jetzt mal behaupten das ich mind. 30 sec gebraucht habe um das Auto nach dem losfahren in die Position des Unfalls zu bekommen.
Würde jetzt mal vorsichtig behaupten das 500 Meter bei erlaubten 50 km/h ausreichen um ein Auto auszuparken.


Wenn der Unfallgegner nur aussagt, ich habe gesehen, wie der TE ausparkte, wollte ausweichen und konnte den Unfall leider nicht mehr verhindern, reicht das für die volle Haftung des TE.

Die Behauptungen des TE zum Verhalten des Unfallgegners ergeben keinen Sinn. Dieser soll den TE schon aus 500 Meter Entfernung gesehen haben. Er sieht ein Fahrzeug ausparken und beschleunigt. Als er sich dem Punto nähert, entschließt er sich, den inzwischen quer stehenden Wagen zu überholen. Dabei verschätzt er sich und kachelt voll in den Punto. Der TE schildert die Situation so, als hätte dort statt seines Punto auch ein Haus stehen können. Und welcher Blindfisch fährt schon in ein Haus und beschleunigt dafür auch noch?

Die schlanke Sachverhaltsschilderung des Unfallgegners passt. Er sieht einen Wagen ausparken und will ausweichen. Die natürliche Reaktion ist, dass man einer Gefahr ausweicht. Wenn sich ein Fahrzeug von rechts nähert, werden fast alle nach links ausweichen. Genau das ist hier passiert. Wenn der Unfallgegner erklärt, der TE ist kurz vor seinem Wagen aus der Parklücke gefahren und er wollte deshalb ausweichen, dann passt das auch.

Es mag sein, dass ein Sachverständiger hier einen anderen Ablauf beweisen kann. Die Ausgangssituation ist aber alles andere als gut.

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1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Ich möchte hier mal folgendes noch in den Ring werfen.

Ein Fahrzeug, dass mit 50 km/h fährt legt in 30 sec. eine Strecke von gerundet 417 m zurück. War das vom TE gesehene Fahrzeug tatsächlich weniger als 500 m entfernt, wird es dann schon reichlich knapp. Da wird dann praktisch vom fließenden Verkehr verlangt, dass er bremst und dem Ausparkenden Vorrang gewährt.

1x Hilfreiche Antwort


#26
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Damit man mal ein Gefühl für 500 Meter bekommt:

Bild

Wenn der TE da im linken Seitenspiegel noch die Autos an der Siegessäule erkennt, scheint er extrem weitsichtig zu sein.

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-- Editiert am 10.01.2013 09:38

-- Editiert am 10.01.2013 09:41

-- Editiert am 10.01.2013 09:42

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Das ist ungefähr das, was ich meinte.
Natürlich gibt es Straßen auf denen man 500m geradeaus schauen kann.
Aber nicht im Rückspiegel. Dort wird man regelmäßig schon Probleme haben, exakt zu erkennen, was 100m hinter einem passiert.
Natürlich sieht man, dass sich dort ein Fahrzeug bewegt. Aber die Geschwindigkeit lässt sich nicht seriös einschätzen.

Schade finde ich, dass der TE erfahrungsgemäß nicht über den Ausgang der Verhandlung berichten wird. Gefühlt kommt er selbst mit gutem Anwalt immer noch auf mindestens 70% Schuld.

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1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
basti2607
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 12x hilfreich)

Leider noch nichts neues. Der Unfallgegner hat nach fast 4 Wochen immer noch nicht geschafft sein Unfallprotkoll abzugeben.

Nach dem ich einen Anwalt eingeschaltet habe hat er nun wohl versprochen es abzugeben.

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3x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Ihr Anwalt schreibt den Unfalgegner an und bittet um die Abgabe eines Unfallprotokolls?

Falls Sie diese Frage mit JA beantworten, sollten Sie sich einen Anwalt suchen, der sich im Verkehrsrecht auskennt. Ihr Fall ist schon schwierig genug, da sollte Ihr Anwalt gleich die richtigen Stellen ansprechen.

Er kann es natürlich über den Unfallgegner versuchen. Wenn der trödelig ist, kann er einen Mahnbescheid beantragen. Vielleicht hat er damit Glück.

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1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
basti2607
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 12x hilfreich)

er hat ihn erstmal telefonisch geraten die sachen abzugeben. gibt er sie wieder nicht ab dann geht es ins Mahnverfahren.

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1x Hilfreiche Antwort

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