Unfall wegen Glätte.Angeblich zu schnell gefahren

4. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Spets
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 11x hilfreich)
Unfall wegen Glätte.Angeblich zu schnell gefahren

Hallo ich hätte mal eine Frage.
Ich war vor kurzem auf einer Landstraße bei Glätte unterwegs. Ich fuhr nicht schnell und passte mich an die Autos vor mir an. In einer Rechtskurve war ich aber etwas näher zum Straßenrand gefahren und da die Straße etwas geneigt war bin ich mit den rechten Rädern von der Straße gerutscht. In Panik habe ich dann voll die Bremse durchgetreten und habe gegengelenkt. Dadurch kam ich dann ins schlaudern und kollidierte mit einem Auto im Gegenverkehr. Nun bekomme ich einen Busgeldbescheid in dem ich 168,50 Euro bezahlen soll, weil ich angeblich zu schnell unterwegs war.
Ich habe jedoch nur falsch reagiert. Lohnt es sich Einspruch dagegen zu erheben???? Wie stehen da die Chancen auf Erfolg???
Danke im Voraus!


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28 Antworten
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#1
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 275x hilfreich)

quote:
weil ich angeblich zu schnell unterwegs war


Aus welcher Tatsachenerhebung sollte denn diese Weisheit erwachsen sein? Spuren am Unfallort? Zeugenaussagen?

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#2
 Von 
Spets
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 11x hilfreich)

Das habe ich auch nicht verstanden. Ich meine die können doch nicht wisen wie schnell ich war. Als Zeugen wurde der Unfallgegner angegeben aber wie kann er denn wissen wie schnell ich unterwegs war? Der kam ja aus ner ganz anderen Richtung.

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#3
 Von 
Spets
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 11x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort :)

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#4
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Sie waren zu schnell. Und zwar nicht zu schnell was das Tempolimit erlaubt hat, sondern eine den Umständen nach nicht angemessene Geschwindigkeit.

Trösten Sie sich, da sind sie in guter Gesellschaft. Denn genau solche Unfälle halten dafür her, um das Blitzen auf deutschen Straßen zu rechtfertigen.
13,6% der Tödlichen, bzw Unfälle mit schwerverletzen und erheblichen Sachschaden führen auf "Zu schnelle, oder nicht angepasste" Geschwindigkeit.

Einspruch einlegen zwecklos. Denn ein Gutachter wird immer zu dem Schluss kommen, "wären Sie langsamer gefahren, wäre das nicht passiert."

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#5
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Ich schließe mich Lifeguard an. Nur, weil andere Verkehrsteilnehmer ebenfalls mit unangepaßter Geschwindigkeit unterwegs waren, führt das nicht dazu, daß Ihre Geschwindigkeit damit die Richtige war.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#6
 Von 
Spets
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 11x hilfreich)

Danke für Eure Antworten!
Wenn ihr meint das es nichts bringt, dann werde ich wohl bezahlen.
Ich finde zwar das ich nicht zu schnell war, ist vieleicht auch immer schwer einzuschätzen, aber wenn ihr das schon so sagt werden die Behörden wohl nicht anders reagieren.

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#7
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Welche Angaben hast Du denn gegenüber der Polizei gemacht?

Ich schließe mich keineswegs so vorbehaltlos der Meinung meiner Vorredner an. Sicherlich spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür das Du mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren bist. Ein abschließender Beweis ist das aber nicht.

Wenn Du bei der Polizei diese Aussage:

quote:
da die Straße etwas geneigt war bin ich mit den rechten Rädern von der Straße gerutscht.
gemacht hast spricht das aber leider auch für eine unangepasste Geschwindigkeit.

Hättest Du angegeben, dass Du einen Moment unaufmerksam gewesen bist, deshalb mit den rechten Rädern aufs Bankette gekommen bist, gegengelenkt hast und dadurch ins Schleudern gekommen bist wären nur 35€ fällig.

Ob man das jetzt noch glaubhaft so darstellen kann vermag ich aus der Ferne in Unkenntnis der Beweis- und Aktenlage nicht zu beurteilen.

Du könntest nun folgendermassen vorgehen:

Einspruch ohne Begründung fristgerecht einlegen. Dazu schreiben, dass Du den Einspruch nach Akteneinsicht begründen wirst. Dann einen Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter zur Akteneinsicht vereinbaren. Nimm eine Digitalkamera mit. Dann kannst Du ggf. ein paar Seiten abfotografieren. Danach könntest Du stichwortartig hier die Feststellungen der Polizei und die Zeugenaussagen posten. Vielleicht gibt es ja doch noch eine kleine Chance. Falls nicht kannst Du den Einspruch zurückziehen ohne das weitere Kosten entstehen.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Spets
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 11x hilfreich)

Danke Freudenfeuer.
Bei der Polizei konnte ich kaum Angaben machen. War mein erstes Mal und ich kannte mich in den Sachen garnet aus. Die Beamten haben mit dem Unfallgegner gesprochen und meinten dass es ja alles klar sei und dass ich mit dem Unfallgegner einig wäre. Ich war in dem Punkt mit ihm einig das ich am Unfall Schuld hatte. Sie meinten ja du bist zu schnell gefahren und dann haben sie mir das Protokoll gezeigt. Sie sagten dass ich unterschreiben soll oder mich schriftlich dazu äußern könnte, dies würde aber eh nichts bringen. Aus eigener Dummheit hab ich unterschrieben. Ist halt die Frage ob ich nun einen Einspruch dagegen einlegen kann. Kann ich die Kopien von den Akten mir zuschicken lassen, weil das weiter weg ist?

-- Editiert am 05.02.2010 07:57

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#9
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

quote:
Ist halt die Frage ob ich nun einen Einspruch dagegen einlegen kann.
Du kannst Einspruch einlegen so lange der Bußgeldbescheid nicht rechtskräftig ist. Anders ausgedrückt: Der Einspruch muss spätestens 14 Tage nach Erhalt des Bußgeldbescheids bei der zuständigen Behörde eingehen. Die Erfolgsaussichten vermag ich aber nicht abzuschätzen.

quote:
Kann ich die Kopien von den Akten mir zuschicken lassen, weil das weiter weg ist?
Einen Rechtsanspruch darauf hast Du nicht. Üblicherweise wird die Akteneinsicht nur in den Räumen der Behörde gewährt. Manche zentralen Bußgeldstellen schicken aber auch gegen Auslagenerstattung Kopien der Akten zu. Ob die für Dich zuständige Behörde das macht kannst Du telefonisch erfragen.


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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#10
 Von 
Spets
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 11x hilfreich)

Danke dann wage ich mal einen Anruf. Heute wird es wahrscheinlich nichts mehr aber vieleicht Montag.
Ich schreibe wenn ich was von denen bekomme. Ohne Ansicht wird es wahrscheinlich nicht viel bringen da einen Einspruch mit Begründung zu schicken oder?

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#11
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Du kannst Dein Glück auch ohne Akteneinsicht probieren. Du musst dann darlegen, dass der Unfall nicht aus unangepasster Geschwindigkeit, sondern aus kurzzeitiger mangelnder Sorgfalt / Aufmerksamkeit resultierte. Also z.B. weil Du gerade eine CD gewechselt hast oder Dich gerade gedanklich mit einem beruflichen oder privaten Problem auseinandergesetzt hast.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#12
 Von 
Spets
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 11x hilfreich)

Danke dir für deine Ratschläge!!!
Ich werde mal am Dienstag bei der Behörde anrufen und schauen ob ich die Akten bekomme…
Danach melde ich mich umgehend.

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Ja, mach das. Wäre auch nett wenn Du uns über den weiteren Fortgang der Dinge auf dem Laufenden halten würdest.

Schönes Wochenende.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#14
 Von 
Spets
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 11x hilfreich)

Das werde ich auf jedenfall tuhen. Ich habe woanders erfahren das man Akteneinsicht nur über den Anwalt bekommt... Stimt das?
Danke! Wünsche euch allen noch ein schönes Wochenende!!! :)

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#15
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

quote:
Ich habe woanders erfahren das man Akteneinsicht nur über den Anwalt bekommt... Stimt das?
Nein. Bei Strafverfahren ist das in der Regel so. Hier geht es aber um eine Ordnungswidrigkeit. Von wenigen begründeten Ausnahmen abgesehen ist dem Betroffenen* Akteneinsicht zu gewähren.

*Betroffener ist derjenige, dem eine Ordnungwidrigkeit zur Last gelegt wird. Dies entspricht dem Beschuldigten in einem Strafverfahren.

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#16
 Von 
Spets
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 11x hilfreich)

Danke!!!
Dann werde ich mein Glück versuchen!
Schönen Sonntag noch!!! :)

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Spets
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo!
Nun habe ich bei der Behörde angerufen, die Sachbearbeiterin meinte dass es nicht möglich sei die Unterlagen zu verschicken. Daraufhin habe ich Sie gefragt ob Sie mir das sonst vorlesen kann was da drin steht. Sie hat von der Polizei nur den Tatbestand bekommen und mehr nicht. Da steht drin dass ich eine Landstraße entlanggefahren bin und es bei Glatteis zum Zusammenstoß mit dem anderen kam. Und da ist nur noch die Tatbestandsnr.: 103602 aufgeführt (also wohl zu schnell fahren). Die Sachbearbeiterin war eine ganz nette und meinte ich soll einen Einspruch einlegen dass das Auto wegen glätte ins Schleudern kam und deswegen sich der Unfall ereignete. Ich hoffe dass es klappt…

könntet Ihr euch bitte das Schreiben einmal ansehen und ggf. mir Korekturvorschläge geben fals noch was zu verbessern gibt. Hier das Schreiben:

Einspruch zum Vorwurf Tatbestandsnr.: 103602
Mein Zeichen: ...

Sehr geehrte Fr. ...,
hiermit möchte ich zu dem obengenannten Vorwurf Einspruch einlegen. Der Unfall auf der ... am ..., kam wegen Unaufmerksamkeit und nicht wegen einer nicht angepassten Geschwindigkeit zustande.
Ich war zu dem Zeitpunkt etwas Unaufmerksam da ich über persönliche Probleme nachdachte. In der Rechtskurve kam ich deswegen mit den rechten Reifen von der Straße ab und habe intuitiv sofort gegengelenkt. Hierbei kam das Auto wegen der schlechten Straßenverhältnisse ins Schleudern und dabei kam es zum Zusammenstoß mit dem Unfallbeteiligten.

Ich bitte Sie meine Aussage zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen


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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Hallo Spets,

vom Ansatz her nicht schlecht. Wir sollten aber noch etwas daran feilen. Im Moment habe ich dazu aber leider keine Zeit. Entweder nimmt sich ein Anderer dieser Angelegenheit an oder Du wartest bis heute Abend.

Bis wann muss der Einspruch bei der Behörde sein?

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#19
 Von 
Spets
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Freudenfeuer,

danke dass du bereit bist dich meines Problems anzunehmen!!!
Ich habe mir schon gedacht das da noch was zu verbessern sein wird, da ich noch keine Erahrungen mit solchen Angelegenheiten habe (glücklicherweise ;) ).
Ich habe Den Brief letzten Donnerstag bekommen, also hätte ich bis nächste Woche Do. Zeit. Es wäre jedoch nicht schlecht das Schreiben diese Woche noch wegzuschicken.

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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

So, dann wollen wir mal. ;)

Den Betreff musst Du anders formulieren, weil Du zunächst einmal Einspruch gegen den Bußgeldbescheid mit dem Aktenzeichen xyz einlegen musst. Wieso weshalb und warum folgt dann später.

Auch den ersten Satz des Fließtextes würde ich anders formulieren. Du möchtest nicht Einspruch einlegen, sondern Du legst Einspruch gegen den Bußgeldbescheid mit dem Aktenzeichen xyz ein.

Dann Absatz

Zur Begründung:

quote:
Der Unfall auf der ... am ..., kam wegen Unaufmerksamkeit und nicht wegen einer nicht angepassten Geschwindigkeit zustande.
Ich war zu dem Zeitpunkt etwas Unaufmerksam da ich über persönliche Probleme nachdachte. In der Rechtskurve kam ich deswegen mit den rechten Reifen von der Straße ab und habe intuitiv sofort gegengelenkt.
Kann man so lassen. Könnte man aber auch etwas eleganter formulieren. Ist aber nicht so wichtig, denn es geht ja nicht um einen Grammatikwettbewerb.

quote:
Hierbei kam das Auto wegen der schlechten Straßenverhältnisse ins Schleudern
Boß nicht. Das Auto kam nicht wegen der schlechten Straßenverhältnisse ins schleudern sondern weil Du das Steuer verrissen hast. Du hast das in Deinem Eingangspost viel besser dargestellt. Wenn es wegen der schlechten Straßenverhältnisse ins Schleudern kam wird man Dir entgegnen, dass Du eben für diese Straßenverhältnisse zu schnell gefahren bist. Dann wäre der Vorwurf ja doch korrekt.

quote:
und dabei kam es zum Zusammenstoß mit dem Unfallbeteiligten.
Nicht "dabei" sondern "dadurch". Aber jetzt sind wir schon wieder beim Grammatikwettbewerb.

Abschließend solltest Du imho darlegen, dass der Vorwurf der unangepassten Geschwindigkeit daher nicht zutreffend und die TBNR 103602 deshalb auch nicht einschlägig ist. Vielmehr ist Deiner Meinung nach die TBNR 101118 zu Grunde zu legen. Desweiteren bittest Du um Rücknahme des Bußgeldbescheids und Zusendung eines entsprechend korrigierten Verwarngeldangebots.*)


Das Ganze darfst Du jetzt noch einmal ausformulieren und hier posten. Bitte lasse hier im Forum das Aktenzeichen weg.

Zum formellen Teil:
Wichtig ist, dass der Einspruch rechtzeitig bei der Behörde eingeht. Also entweder Einschreiben mit Rückschein, oder da Du noch Zeit hast mit normaler Post und telefonisch nachfragen ob der Einspruch eingegangen ist. Sollte er tatsächlich auf dem Postweg verloren gegangen sein könntest Du ihn noch einmal per Einschreiben schicken.

*) Da hier bereits ein Bußgeldverfahren eröffnet wurde halte ich es für unwahrscheinlich, dass Du ein tatsächlich Verwarngeldangebot erhalten wirst. Wahrscheinlicher ist imho ein neuer korrigierter Bußgeldbescheid mit den entsprechenden Gebühren. Aber Frechheit siegt, und man kann es ja mal versuchen. Im Falle eines korrigierten Bußgeldbescheids wären es 35€ Bußgeld und 27€ Gebühren und Auslagen. Letztere sind die ergeben sich aus den bereits berechneten 23,50€ zzgl. nochmals 3,50€ für die erneute förmliche Zustellung.

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#21
 Von 
Spets
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 11x hilfreich)

Ich danke dir Freudenfeuer für deine Hilfe, ich hoffe dass das Schreiben nun besser ist :)
Leider konnte ich nicht früher antworten... Sorry :)

so hier die geänderte Fassung: (das Aktenzeichen ist wahrscheinlich "Mein Zeichen". Eine andere Angabe habe ich nicht gefunden)

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid xyz

Sehr geehrte Fr. xyz,

hiermit lege ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid xyz ein.

Der Unfall auf der xyz am xyz , kam wegen Unaufmerksamkeit und nicht wegen einer nicht angepassten Geschwindigkeit zustande.
Ich war zu dem Zeitpunkt etwas Unaufmerksam da ich über persönliche Probleme nachdachte. In der Rechtskurve kam ich deswegen mit den rechten Reifen von der Straße ab und habe intuitiv sofort gegengelenkt. Dadurch kam das Auto ins Schleudern und deswegen kam es zum Zusammenstoß mit dem Unfallbeteiligten.

Der Vorwurf der unangepassten Geschwindigkeit ist daher nicht zutreffend und die Tatbestandsnummer 103602 ist deshalb nicht einschlägig. Meiner Meinung nach ist die Tatbestandsnummer 101118 zu Grunde zulegen. Ich bitte Sie daher um Rücknahme des Bußgeldbescheids und Zusendung eines entsprechend korrigierten Verwarngeldangebots.

Mit freundlichen Grüßen


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-- Editiert am 10.02.2010 14:57

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Hallo Spets,

quote:
Leider konnte ich nicht früher antworten...
Schon OK. Hat bei mir ja jetzt auch etwas gedauert.

Im Prinzip kannst Du es so lassen. Ich persönlich würde es aber etwas anders formulieren. Ich würde erst beschreiben was passiert ist und dann das Fazit daraus ziehen das der vorgeworfene Tatbestand nicht zutreffend ist.




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#23
 Von 
Spets
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 11x hilfreich)

Danke für deine Hilfe!!! Ich werde das heute mal abschicken...
Weißt du ob man das auch faxen kann oder wird es dann nicht anerkannt???

Danke nochmals! :)

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Das Schreiben benötigt eine Originalunterschrift. Also musst Du es per Briefpost verschicken.

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Spets
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Freudenfeuer!

Nun habe ich eine Antwort vom Landkreis bekommen. Aus dem Bußgeldbescheid wurde nun glücklicherweise ein Verwarngeldangebot gemacht. Ich habe natürlich sofort die 35 Euro überwiesen da ich ja dafür nur eine Woche Zeit habe.
Ich danke dir für deine Hilfe, denn nachdem alle geschrieben hatten dass es sich nicht lohnt Wiederspruch zu erheben hatte ich die Hoffnung aufgegeben. Erst nach deinem Tipp habe ich beim Landkreis nachgehackt und bin auch glücklicherweise auf eine nette Sachbearbeiterin gestoßen. Diese hat mir schon am Telefon zugesichert das sie ein Verwarngeld daraus macht.

Also nochmals vielen Dank!!! Ich schulde dir ein Bier!!! ;) ;);)

MfG
Spets

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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Hallo Spets,

freut mich das es geklappt hat :grins:

Vielen Dank für die Rückmeldung. Solche Erfolgsmeldungen geben Auftrieb. :)

quote:
Ich schulde dir ein Bier!
Das ist dann aber hoffentlich XXL. :cheers: ;)

Schönen Sonntag noch.

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#27
 Von 
Spets
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 11x hilfreich)

Danke ich wünsche dir auch einen schönen Sonntag!
Und das mit dem Bier geht klar, sag bescheid wenn du in Bremen bist! :grins: :cheers:

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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Du Glücklicher,

erst ein Haufen Bußgeld gespart und nun auch noch das Bier. In absehbarer Zeit werde ich wohl nicht in Bremen auftauchen. :(

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0x Hilfreiche Antwort

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