Ungerechtfertigte wegen Nötigung un Beleidigung

8. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
SmittyS
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 24x hilfreich)
Ungerechtfertigte wegen Nötigung un Beleidigung

Hallo,

ich wurde von der Polizeit kontaktiert, weil mich jemand angezeigt hat: Ich wäre auf der BAB zu dicht aufgefahren, hätte rechts überholt und dabei den Mittelfinger gezeigt.

Ich weiss überhaupt nicht, worum es geht bzw. was los ist. Der Kläger war zu dem Zeitpunkt alleine im Auto.

Die Alternativen sind jetzt:
1) Aussage bei der Polizei
2) Schriftliche Aussage
3) Schriftliche Aussage über einen Anwalt

Was soll ich jetzt machen? Man kann doch nicht einfach irgendwen anzeigen ohne Beweise?!

Danke für Tipps!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Es gibt einenn Beweis, nämlich die Aussage des vermeindlich Gechädigten. Die reicht im Zweifel für eine Verurteilung aus.

Da jedoch die Fahrereigenschaft konkret nachgewiesen werden muss gilt hier um so mehr: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.

Ich empfehle einen Verteidiger zu konsultieren und ggf. ausschließlich diesen, nach erfolgter Akteneinsicht, eine Einlassung abgeben zu lassen.

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#2
 Von 
guest-12321.01.2012 00:20:09
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 107x hilfreich)

Sie haben eine Alternative vergessen:

4) Gar keine Aussage machen.

quote:
Ich weiss überhaupt nicht, worum es geht bzw. was los is

passt nicht zu
quote:
Der Kläger war zu dem Zeitpunkt alleine im Auto.

Woher wissen Sie Letzteres denn, wenn Sie gar nicht wissen, was los ist? Schweigen Sie mal besser...

quote:
Was soll ich jetzt machen?

Schweigen, einen Verteidiger beauftragen, der für Sie Akteneinsicht nimmt und dann ggf. eine schriftliche Stellungnahme für Sie abgibt.

quote:
Man kann doch nicht einfach irgendwen anzeigen ohne Beweise?!

Der "Kläger" (richtigerweise: Anzeigeerstatter) hat im Verfahren gegen Sie die Stellung eines Zeugen. Er ist das Beweismittel gegen Sie.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Im Falle einer Verfahrenseinstellung bleiben Sie allerdings auf den RA-Kosten sitzen. Und natürlich kann man jemand "ohne Beweis" anzeigen: Das Ermitteln von Beweisen ist Aufgabe von Polizei und Staatsanwaltschaft und nicht etwa des Tatopfers. Im Übrigen hat idybell völlig recht: Die Aussage des Anzeigenden IST ein Beweis - ob es ein ausreichender Beweis ist, wird sich zeigen.

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#4
 Von 
SmittyS
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 24x hilfreich)

Danke für die Empfehlungen!

Die Info, dass der Anzeigenerstatter/Kläger alleine im Auto war habe ich von der Polizei bekommen. Dort habe ich erst mal keine Aussage gemacht.

Danke noch mal.



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