Unklarheiten bei benutzung der Stellflächen

6. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
IBDG
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Unklarheiten bei benutzung der Stellflächen

Hallo,

zu erst einmal möchte ich erklären wie die jetztige Wohnsituation ist. Also ich wohne in einer Eigentumswohnung innerhalb eines Gebäudes mit insegsamt 3 Wohnungen diese Gebäude ist an Strasse A gelegen nun ist es so das wir hinter dem Haus noch einen Hof bzw. Stellplatz für Autos und Mülltonen haben und diser auch zu einem weitern Gebäude gehört was an Strasse B liegt, also der Hof liegt zwischen zwei Gebäuden. Nun ist es so das der Hof allen Eigentümerparteien gehört und von Beginn an des Baues einen amtsgültigen Lageplan besitzt. (Die Gebäude sind November 2009 fertiggestellt, somit ist alles noch relativ neu) Das Problem ist nun folgendes und zwar haben wir auf dem Hof einen Müllabstellplatz der an der Hauswand von dem Gebäude an Strasse B liegt. Wir hatten wegen der Hofarbeiten die Mülltonnen bis vor kurzem an unserer Hauswand also direkt an meinem Wohnzimmerfenster. Nun da der Hof fertigestellt ist habe ich die Mülltonnen an den dafür vorgesehnen Platz gestellt wo sie einen Tag später nicht mehr standen und sie wieder an ihrem alten Ort waren das Spielchen ging dann 3mal so bis ich dann schliesslich mit einen Eigentümer des anderen Gebäude sprach und er mir sagte das es noch garkein Platz für die Mülltonnen geben würde und die Mülltonnen, wo ich sie hingestellt habe, nicht stehen bleiben können da er dort sein Schafzimmer hat.

Nun ist es so das weder ich noch der andere eigentümer die Tonnen vor seinem Fenster stehen haben möchte und ein anderen Platz gibt es auf dem Hof nicht da der rest alles parkplätze sind. Nun ist es aber so das auf dem Lageplan der Platz für die Mülltonnen eingezeichnet ist, ist es dann nicht so das sie dort auch stehen müssen? Wer hat hier recht?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Der Lageplan, würde ich mal meinen. Dieser hat sicher jedem beim Kauf vorgelegen, oder? Sinnvoll ist es aber, mit dem anderen Eigentümer darüber zu reden, dass ihr beide für die erste Eigentümerversammlung den TOP wollt "Verlegung des Müll-Standortes". Mach ihn zu deinem "Kampfgefährten" und nicht zum Gegner.

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"sika0304"

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#2
 Von 
IBDG
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Den Lageplan hat jeder Eigentümer erhalten, bei ihm bin ich mir nicht sicher aber die anderen eigentümer haben ihn definitiv. Das Problem was sein wird ist das, wie schon beschrieben, keinen anderen Platz gibt entweder bei mir vor der Wohnung oder bei ihm.

Ich bin halt auch der Meinung das er das ja gewusst haben muss und jetzt keine ansprüche stellen kann, nur was ist wenn in der Eigentümerversammlung beschlossen wird das die Tonnen vor meine Wohnung kommen und da dann auch die mehrheit das so will? Ich will jetzt nicht zu allen Nachbarn rennen und sie davon Überzeugen wo diese sch... Tonnen hin sollen.

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#3
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Der Lageplan mit der Angabe der jeweiligen Flächennutzung gehört zur Teilungserklärung und ist bindend. Eine Verlegung des Mülltonnenplatzes wäre eine bauliche Veränderung. Der müssten alle Eigentümer zustimmen, die in ihren Rechten beeinträchtigt sind. Also auch du.

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"Heike aus Bochum"

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