Unrenovierte Wohnung ubernommen - Auszug

2. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
a****M
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unrenovierte Wohnung ubernommen - Auszug

Sehr geehrte Anwältin, sehr geehrter Anwalt,

ich habe am 01.01.2010 eine unrenovierte Wohnung gemietet und werde nun zum 31.03.2011 ausziehen. Ich habe Laminatboden verlegt, Tapeziert, Gestrichen, Heizkörber Lackiert usw. Der Boden wurde von dem Vermieter gezahlt.

Im Mietvertrag §24 Sonstige Vereinbarungen steht:

Die Wohnung wird unrenoviert übernommen. Der Mieter verlegt Laminatboden. Das Material stellt der Vermieter. Der Mieter streicht alle Decken, Wände, Türen und Heizkörper fachmännisch.

Nun zu meiner Frage:
Wan bedeutet fachmännisch? Kann der Vermieter die Kaution einbehalten weil er der Meinung ist das die Renovierung nicht fachmännisch ausgeführt ist oder einen Handwerker beauftragen und die Kosten an mich weitergeben?

Und kann der Vermieter die Kaution ganz oder teilweise einbehalten oder einen Handwerker beauftragen und die Kosten weitergeben, weil die Sockelleisten nur in einem der drei Zimmer verlegt sind?

Vielen Dank für eine Antwort



-- Editiert am 02.01.2011 21:02

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
weil die Sockelleisten nur in einem der drei Zimmer verlegt sind?

Warum sind sie das denn ?



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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
a****M
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

eigentlich gabz einfach. weil die Renovierung nicht zuende gemacht wurde.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

Die vertragliche Vereinbarung ist doch ganz einfach!
Vermieter Material
Mieter Einbau

Wie wäre das also eigentlich ganz einfach zu ändern?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

quote:
Wan bedeutet fachmännisch?

fachmännisch: Ausführung so als wäre die Arbeit mit dem Wissen und Können eines Fachmannes ausgeführt worden.




quote:
weil die Renovierung nicht zuende gemacht wurde.

Also würde ich mal die vertraglichen Verpflichtungen erfüllen?
Ansonsten kann der Vermieter erstmal die Kaution ganz oder teilweise einbehalten und einen Handwerker beauftragen weil die Sockelleisten nur in einem der drei Zimmer verlegt sind.



quote:
Kann der Vermieter die Kaution einbehalten weil er der Meinung ist das die Renovierung nicht fachmännisch ausgeführt ist

Durchaus möglich



quote:
oder einen Handwerker beauftragen und die Kosten an mich weitergeben?

Auch das





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
a****M
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ich denke dass, das leider meine frage nicht beantwortet. die lösung kenne ich. aber trotzdem danke für die antwort

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-- Editiert am 03.01.2011 00:51

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 968x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
a****M
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank nochmal für die Antwort. Ich denke nicht dass wir so weiter kommen. Mit Beleidigungen und derben Aussagen erreicht man im Leben noch sehr viel weniger und muss seine Zeit damit verbringen unqualifizierte aussagen in Foren im Internet zu machen. Damit beende ich die Konversation.

Nichts für ungut ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 968x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

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