Unterhalt -Neuberechnung durch EX gefordert

5. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Jampes
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 17x hilfreich)
Unterhalt -Neuberechnung durch EX gefordert

Hi,

ich bin seit knapp 2 Jahren geschieden. Kind knapp 8 Jahre wohnt bei KM.
Habe immer pünktlich Unterhalt bzw. hole ihn regelmässig , kümmere mich auch sonst immer (Elternabende usw) .Zahle knapp 260 € KU.
Jetzt kommt die KM mit Anwalt und will eine Neuberechnung.
JA meint Berechnung geht nur umsonst wenn Kind bei einem wohnt. Anwalt möchte ich nicht bezahlen.
Ihrer will jetzt erstmal die Gehaltsabrechnung usw. Kann ich das sorglos geben?
Ich werde demnächst aber erneut heiraten und Nachwuchs bekommen.
Sollte ich das dann rauszögern oder kann man dann neu berechnen oder wie läuft das genau?

Und nicht das ein falscher Eindruck entsteht- ich zahle gern für meinen kleinen...aber wenn er bei mir ist will ich auch noch was mit ihm unternehmen können...

Laut D.Tabelle kommts einigermassen hin . Aber da steht ja als Maßstab bei ca. 3 U berechtigten??

Thx for Infos
J.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
uwe3/61
Status:
Praktikant
(689 Beiträge, 74x hilfreich)

gab es schon eine offizielle berechung des kindsunterhaltes oder hattet ihr euch grundsätzlich erst einmal geeinigt?
ist der unterhalt beuurkundet?

eine neuberechung steht dem kind grundsätzlich zu.

spätestens mit der geburt des kindes mit deiner neuen lebenspartnerin (schon unterwegs oder erst geplant?) kannst du die neuberechung auch vorantreiben, weil deine kinder gleichberechtigt sind und deinen bedarf erhöhen.
wie es sich unterhaltstechnisch für deine neue frau darstellt, müssen andere noch erläutern.

ich hoffe ihr könnt euch das auch leisten, das unterschätzt man im rausch der neuen beziehung oft.

viele glück

uwe

-- Editiert von uweundpapa am 05.01.2009 14:58

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#2
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Die Mutter hat in Vertretung des Kindes das Recht, den Unterhalt alle zwei Jahre prüfen zu lassen. Du bist zur Auskunft verpflichtet, musst also alle Unterlagen zur Verfügung stellen, die für eine Neuberechnung benötigt werden. Wenn sich künftig die Zahl der Unterhaltsberechtigten erhöht, muss wieder neu gerechnet werden. Hinauszögern bringt m. E. nichts, weil dein Kind einen evt. höheren Unterhalt ab Geltendmachung einfordern kann. Ich würde allerdings angesichts der Perspektiven alles tun, um zu verhindern, dass der neu errechnete Unterhalt tituliert wird. Dann ist bei der nächsten Änderung nämlich die Herausgabe des Titels und bei Weigerung eine Klage von dir erforderlich.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jampes
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo und danke erstmal.

Der Unterhalt ist beurkundet .Sie hat dafür einen Titel. Wir haben Unterhaltsverzicht bei Scheidung ausgemacht. Ich habe damals paar Euronen über den Satz freiwillig bezahlt.
Nachwuchs ist unterwegs und in 3 Monaten hoffentlich gesund unter uns :-)) . Unter Umständen kann es sein dass ich auch in Elternzeit gehe, macht das irgendwie was aus?

greets
J.

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#4
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Jampes,

*ausmachen* tut das nix, wenn du in Elternzeit gehst. Nur... den titulierten Unterhalt musst du halt weiter zahlen.
Zur Berechnung wird das Einkommen herangezogen, das du verdient hättest und nicht dein Elterngeld.

Und bevor du weiter frägst: Nein, nach Stkl. 5 wird nicht berechnet, falls du ins Auge gefasst haben solltest, die nach deiner Heirat zu wählen.:)

Grüßle



-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jampes
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 17x hilfreich)

Also danke nochmal..

ich bin jetzt dabei die Unterlagen zu machen. Der Anwalt der KM will meine Gehaltsabrechnungen haben. Ist das legitim? Bzw. für die Berechnung ist doch lediglich interessant was ich netto bekomme. Wofür (Überst. etc ) geht die doch nichts an oder??

Kann ich das schwärzen? Ist das erlaubt?
Meine es gibt ja noch was wie Datenschutz oder??

danke
greets
J.

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#6
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8002 Beiträge, 4497x hilfreich)

...Der Anwalt der KM will meine Gehaltsabrechnungen haben. Ist das legitim?...
Ja.

Im übrigen ergibt sich die Neuberechnung aus § 1605 BGB .

... Bzw. für die Berechnung ist doch lediglich interessant was ich netto bekomme. Wofür (Überst. etc ) geht die doch nichts an oder??...
Da bis du im Irrtum. Der Kindesunterhalt wird nach deinem Einkommen inklusive Überstunden, Urlaubs- und Weihnachtsgeld etc. berechnet.

...Kann ich das schwärzen? Ist das erlaubt?...
Nein

.... Wir haben Unterhaltsverzicht bei Scheidung ausgemacht....
Das betrifft nur den Ehegattenunterhalt. Auf Kindesunterhalt kann nicht verzichtet werden. Dieser steht dem Kind zu!


0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

Hallöchen!

Also, ich weiß nicht wo das Problem ist. Deine Ex hat nun mal das Recht wie o. schon genannt Dein Einkommen alle 2 Jahre überprüfen zu lassen. Normaler Weise gehören nicht nur die von cruncc genannten Einkommensarten sondern auch die erstatteten Steuern aus dem Steuerausgleich dazu. Sei zufrieden, wenn den niemand verlangt. Was ich aber nicht verstehe, warum die Berechnung ein Anwalt vornimmt. Das JA wäre doch der bessere und billigere Ansprechpartner.

Wenn dann Dein Kind geboren ist, steht auch Dir eine Neuberechnung zu. Dann gehst Du zum zuständigen JA oder reichst eben Abänderungsklage ein. Die Kosten dafür werden i.d.R. dann von der Gegenseite getragen, da Du ja Dein Recht einklagen musst.

LG und viel Glück für den kommenden Nachwuchs!

beijing

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Jampes
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 17x hilfreich)

Hi,

irgendwie scheint hier was missverstanden worden zu sein...

Neuberechnung ist ja ok.. ich meinte nur wenn ich 2000 Euro netto habe und von dem die Berechnung stattfinden soll, ist es doch egal und kann keinen was angehen wie der zustandekommt oder? An dem netto ändert sich deswegen doch nichts. Aber was geht es den Anwalt oder meine Ex an wieviel Stunden ich dafür extra buckel?

Und es wurde alles verlangt- jede Einkommenstart incl. Steuerrückzahlung etc :-)

Und genau das ist der Punkt..meine Ex will mich ärgern das ist alles.. ich weiß es eben..weil Ihre neue Beziehung(Scheidungsgrund) grad nicht so rund läuft und bei mir Sonnenschein herrscht.. glaubts oder nicht..aber so isses..
Sie hat mich letztens zum JA zitiert und dort mal ne richtige Schlappe kassiert..deswegen jetzt der RA und nicht übers JA :-((

Na ja ..kriegt er alles und dann mal sehen..

greets
J

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12331.01.2009 12:23:24
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo,
ob sie dich ärgern will oder nicht ist doch egal. Nimm es einfach nicht persönlich das erleichtert die ganze Sache. Es geht ja um KU und nicht um BU. Also es ist für das Kind, das mußt Du immer sehen. So lebt es sich leichter. Handhabe das auch so. Habe auch ein Kind vom Ex und mein neuer LG hat 2 Kinder mit Ex. So ist das eben. Die Kinder wollen leben und sie sollen gut leben.
Gruß
Patti

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

Sie will Dich damit ärgern meinst Du?
Gut vorstellbar. Aber dann lass Dich doch nicht ärgern! Zeig es ihr nicht. Reich dem RA alle Unterlagen ohne Kommentar am besten noch mit einem schleimigen Lächeln und "Hab ich doch gern gemacht" . Damit ärgerst Du Deine EX noch viel mehr, als sie gerade versucht Dich zu ärgern.
Du kommst doch eh nicht drum rum. Was meinst Du, wie oft die Ex meines Mannes versucht hat uns zu ärgern und Befehle und Forderungen erteilt hat, aber letzten Endes sind wir mit Ruhe und bedacht vorgegangen und sie musste immer klein beigeben. Das ist ein viel schöneres Gefühl, wenn man dem anderen zeigt "Du kannst mich nicht mehr ärgern und schon gar nicht damit!"

LG beijing

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Jampes
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 17x hilfreich)

Hi ,

ja ist wohl am besten so... Ich mach es fertig und dann mit nem Lächeln weg zum Anwalt.
@ Patti
Natürlich ist es für mein Kind! Das ist auch nicht der Punkt.
Der Punkt ist, sie ist finanziell absolut im trockenen und ich möchte mit dem bischen was unterm Strich bleibt meinem kleinen auch noch was bieten können. Und Schwimmbad & Co wird alles nunmal nicht weniger oder? :-)
Das heißt der KU ist ja bei weitem nicht alles was ich (gerne) aufbringe (Abholfahrten immer, Geschenke usw).
Und genau darauf zielt es ab.. egal.. ich setz mein Lächeln auf und gut ist *g*

Thx
J.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

"Der Punkt ist, sie ist finanziell absolut im trockenen"

Das, Jampes, ist aber für den KU völlig ohne Belang. Sie leistet ihren Erziehungsbeitrag in Betreuung, du im finanziellen Bereich.

Die "normalen" Umgangskosten sind bei den Unterhaltsbeträgen schon berücksichtigt. Alles, was du darüber hinaus deinem Kind bieten möchtest, ist dein reines "Privatvergnügen". Du musst es ja nicht...

Ich find das auch nicht besonders klasse, aber so ist es nun einmal.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

@Jampes

Ja, leider geht es den meisten Unterhaltsverpflichteten so wie Dir.
Mein Mann hat 15 Jahre lang gezahlt. Die ganzen 15 Jahre konnten wir uns auch nichts zusätzlich leisten. Wir haben uns auch geärgert, dass die EX mit neuem LG und einem weiteren Kind super gut gelebt hat. Ich sage nur Doppelhausmiete, Leasingwagen etc. Der Sohn meines Mannes sah immer aus, wie der ärmste Schlumpf, dagegen das 2. Kind der KM immer wie aus dem Ei gepellt und wir mussten um den KU zahlen zu können noch zus. Hartz IV beantragen.
Das können viele nicht verstehen. Aber so ists nun einmal. Beiß die Zähne zusammen und durch. Die Zeit läuft und irgendwann ists vorbei.

LG beijing

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