Unterhalt einbehalten bei SteuerRückerstattung

11. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb457316-92
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt einbehalten bei SteuerRückerstattung

Hallo...
Ich habe letztes Jahr meinen Mann geheiratet.
Wir möchten jetzt die Steuererklärung machen mit zusammenveranlagung....
Da er Unterhaltsschulden hat und bei einem der letzten beiden Steuererklärungenau bereits für ein Jahr seine Rückzahlung nicht ausgezahlt bekommen hat...für das andere jedoch schon...
Kann das Finanzamt bei uns und einer zusanmveranlagung jetzt auch das Geld evtl einbehalten oder wird es uns ausgezahlt?
Hat da jemand Ahnung von und kann uns jemand weiter helfen?...
Vielen Dank vorab...lg

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2064 Beiträge, 1186x hilfreich)

Man muss eine Aufteilung des Erstattungsbetrages beantragen. Der Teil, der auf den Ehemann entfällt, kann mit Unterhaltsschulden verrechnet werden. Der Teil der Ehefrau wird ausgezahlt. Aufgeteilt wird im Verhältnis der Lohnsteuerabzugsbeträge.

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