Unterhalt für 14 jährigen neu berechnen?

4. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
sunshine74
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für 14 jährigen neu berechnen?

Hallo zusammen,

durchs surfen im internet bin ich zufällig auf diese seite gestossen und hoffe dass ihr mir hier helfen könnt.

Zur Situation:

Ich lebe seit 2, 5 jahren mit meinem freund zusammen. Er hat einen 14 jährigen Sohn für den er monatlich 316 Euro Unterhalt zahlt. Sein Gehalt liegt bei ca, 1600 Euro netto.

Nun bin ich in der 6 woche schwanger und wir wissen nicht mehr weiter, da es uns finanziell nicht gerade gut geht, abtreiben möchte ich nicht.

Kann mein Freund eine neuberechnung des unterhalts veranlassen, sobald das kind geboren ist, da er ja dann für zwei kinder unterhalt zahlen muss.? Steht mir nicht auch betreuungsunterhalt zu? ich kann ja erstmal nicht arbeiten gehen.

Wenn ich auf 400 euro basis weiter arbeiten sollte, inwieweit wird das beim arbeistlosengeld und beim elterngeld berücksichtigt??

Für antworten wäre ich dankbar.

Liebe grüße

Sunshine

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26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Sunshine,

ob eine Neuberechnung nützt...
Dein Freund verdient 1600€ und ist somit leistungsfähig für beide Kinder.
Du rangierst erst im zweiten Rang.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#2
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 387x hilfreich)

Hallo sunshine,

auch wenn´s nicht die Welt ist: ihr habt dann auch Kindergeld für euer gemeinsames Kind und Elterngeld für die ersten 12 Monate.

Ansonsten schließe ich mich @Loddar´s Ausführungen an.


Grüße

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#4
 Von 
sunshine74
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

erstmal danke für die anworten.

@ Camper:

1600 euro ist das nettogehalt. er hat eine fahrweg von 6 km zur arbeit und macht auf der abendschule noch seinen bürokauffmann, was uns auch geld kostet. ein paar kleinere schulden sind auch da.

Die miete für unsere wohnung beträgt 420 euro warm, 129 euro strom.

auch ich gehe arbeiten aber habe nur 4,5 stunden pro tag. mein gehalt ist ca. 430 euro netto.

Da er ja gerne weiterhin den vollen unterhalt für seinen sohn zahlen möchte, wollte ich auf jedenfall zumindest eine 400 euro stelle annehmen, da uns dann auch nicht soviel geld verloren geht. aber inwieweit ist das bei elterngeld zulässig??

danke schon mal für eure antworten.

liebe grüße
sunshine

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#5
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 387x hilfreich)

Hallo sunshine,

auch beim Bezug von Elterngeld kannst du arbeiten, allerdings nur bis zu maximal 30 Stunden pro Woche.

Dass von 400 € Einkünften irgendwas auf den Mindestsatz von Elterngeld angerechnet werden könnte, halte ich für unwahrscheinlich.

Schau auch mal <a href="http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/elterngeld.htm">hier</a>


Grüße

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#6
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
sunshine74
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,

@camper:
ich habe mich doch gar nicht beklagt, ich hab doch geschrieben, dass er für seinen sohn den vollen unterhalt weiter zahlen möchte.

Da wir nicht verheiratet sind, wird doch sein gehalt beim elterngeld gar nicht mitberechnet, die errechnen das doch von meinem gehalt, oder sehe ich das falsch??

liebe grüße
sunshine

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#8
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Camper,

was laberst du eigentlich?

quote:
Und familienrechtlich kann der notwendige Selbstbehalt deines Freundes bei zusammenleben mit Dir gesenkt werden, damit der Mindestunterhalt für die Kiddis raus springt.


Der künftige Vater verdient 1600€. Da ist nix mit SB-Kürzung. Der ist leistungsfähig. Das hatte ich schon bei meinem ersten Posting zum Ausdruck gebracht.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#12
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

Hallöchen!

Wieso sollte die KM2 keinen Anspruch auf Hilfe haben?
Wir haben auch Hartz IV bekommen, nur weil eben mein Mann Unterhalt zahlen musste. Sonst hätte es gereicht für uns 4!
Wenn das Netto- Einkommen bereinigt und die Unterhaltszahlung abgezogen wurde und das Einkommen erreicht dann nicht den Bedarf der BG, dann wird eben noch zusätzlich Hartz IV bezahlt.

LG beijing

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#14
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Hallo Sunshine,
setze dich doch mit den Behörden zusammen und kläre das ab, was dir abgezogen wird und was dann noch geht.
Dann hast du eine klipp und klare Antwort und ihr könnt weiter planen.
Sicher kann er eine Neuberechnung veranlassen bzw. sich diese wünschen, ob das letztendlich stattfindet kann dir keiner sagen.
Gibt es einen Unterhaltstitel, wurde der Unterhalt abgesprochen oder liegt ein Urteil vor?
Du könntest dich beim Jugendamt kostenlos beraten lassen.



-----------------
"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LG Anny"

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#16
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#17
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Isch scho recht, Camper...:)

@Sunshine,

da du zwar nachrangig unterhaltsberechtigt bist, könnte es sich trotzdem auswirken, dass dein Freund jetzt mehreren Personen zu Unterhalt verpflichtet ist und somit nach DDT unterste Stufe eingruppiert werden könnte.
Das wären 295€ für das ältere Kind und 199€ für euer Ungeborenes.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#18
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#19
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

@Camper,

WO steht, dass es sich um einen gerichtlichen Titel handelt, der eines Rechtsanwalts und Gericht zur Abänderung bedarf?

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#20
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#21
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#22
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Also Camper,

JA-Urkunden können nur im beidseitigen Einvernehmen, also KV und KM, geändert werden. Anderenfalls sind sie gerichtlich abzuändern.

Zufrieden?

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert von Loddar am 04.01.2009 20:15

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

@Loddar!

Genauso ists!

Danke für die knappe Aussage.

LG beijing

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
sunshine74
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, leider konnte ich nicht eher antworten, mir ging es nicht so gut,

Also, er zahlt unterhalt in der zweiten stufe der ddt. Ein Titel oder eine Urkunde über den Unterhalt liegen nicht vor, da er ja immer freiwillig gezhalt hat.Er hat sich den Unterhalt letzes Jahr von einem Anwalt nochmal ausrechnen lassen, da bis dahin 350 Euro gezahlt hat.

@ Camper: Darauf hoffen, dass seine exfrau freiwillig auf den unterhalt verzichtet?? vergiss es, denn sie ist der meinung er zahlt noch zuwenig, da sie ja auch noch unterhalt gebrauchen könnte, damit sie nicht arbeiten gehen muss.

Liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo sunshine74,

wie deckt KM1 denn ihren Bedarf, wenn sie nicht arbeiten geht?

Lieben Gruß

-----------------
"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
sunshine74
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ARTiger,

die KM geht ja arbeiten, sie möchte nur dass mein lebensgefährte zahlt, damit sie das mal schön sein lassen kann. Sie geht nachts an einer tankstelle arbeiten und findet tagsüber angeblich nichts.

liebe grüße

sunshine

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