Mein Freund hat nun im Februar 3 Jahre Unterhalt für seine Ex-Freundin und das gemeinsame Kind bezahlt. Im Februar ist die letze Rate fällig; dieses wurde über Anwälte (ohne Titel/Gerichtsverfahren) schriftlich vereinbart. Die Kleine geht nun in den Kindergarten und die Ex-Freundin macht eine Umschulung.
Ihre Anwältin meinte nun, dass die Chance bestünde, dass er weiterhin auch für die Ex-Freundin zahlen müsse. In welchen Fällen kann das zutreffen? Sollte die Gesetzesänderung durchkommen, kann diese noch für ihn rückwirkend gelten auch wenn er die drei Jahre gezahlt hat? Was können wir tun um nun endlich mal Gewissheit zu haben und planen zu können? ;-)
Unterhalt für Ex-Freundin
11. Januar 2005
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Frage vom 11. Januar 2005 | 06:59
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für Ex-Freundin
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#1
Antwort vom 11. Januar 2005 | 12:32
Von
Status: Schlichter (7150 Beiträge, 1096x hilfreich)
--- Posting wurde vom Admin editiert
#2
Antwort vom 11. Januar 2005 | 12:51
Von
Status: Master (4613 Beiträge, 248x hilfreich)
Hallo kirsche,
Gewissheit werdet ihr ersteinmal nicht bekommen. Die Gesetzesänderungsvorschläge liegen noch in der Ablage p.
Ändern wird sich wohl bestimmt etwas. Ob dies auch Fälle betrifft, die bis Dato die 3 Jahre schon gezahlt haben oder nicht und wen die Änderungen überhaupt betreffen, weiß noch niemand.
Gruß
Und jetzt?
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