Unterhalt mit 19. Eltern Terrorisieren. Ausziehen?

11. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
CocaColaElch
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt mit 19. Eltern Terrorisieren. Ausziehen?

Hallo,
mich würde folgendes interessieren.
Meine Freundin(19) besucht das Gymnasium in der 13. Klasse und wird nach Abschluss eine Lehre machen. Ihre Eltern terrorisieren sie allerdings: Sie darf so gut wie nie weggehen, wenn ich sie anrufe, heißt es nach 10 minuten mit Getöse und Gebrüll ihrer Mutter, sie muss aufhören ihre Schwester das Nesthäckchen braucht das Telefon. Der Vater droht ihr Schläge gegen die Wand an. Zum Essen nach der Schule gibts so gut wie nur Brot(ihre Mutter hat ja soviel Arbeit ,halbtags,und den halben tag mit der jüngeren Tochter vorm Chat verbringen), mittlerweile seh ich sie nur noch 4h in der Woche. Taschengeld bekommt sie 20Euro im Monat, Schulfahrtgeld und Schulaufwendungen (zahlen mit not ihre Großeltern würden Ihre Eltern auch nicht zahlen, obwohl sie genügend geld verdienen würden, bei der kleinen gehts ja auch). Sie erledigt fast die ganze Hausarbeit, ihre Mutter stänkert immer nur rum, behandelt sie wie Dreck. Sie darf keine Freundinnen mit nach Hause bringen, und ihr Ex-freund hat mir auch dasselbe über Ihre Eltern bestätigt. Sie solle doch zu mir ziehen und ihren Koffer packen, damit sie den unnötigen Fresser los sind und und und
Das ganze geht seit Jahren , und ist nur noch schlimmer geworden als sie in der 12ten Klasse sitzenblieb( was ja beim Gymnasium hoffentlich mal passieren kann).
Was kann sie denn machen? Was hat sie für Möglichkeiten?
Ihre Mutter hat mal gesagt: Und wenn du ausziehst , brauchst du gar nicht glauben, dass sie einen müden Euro bekommt, weil sie werden Mittel und Möglichkeiten finden, nix bezahlen zu müssen.(ich war live bei dem Gespräch dabei und wusste nicht mehr ob ich Männlein oder Weiblein bin)
Kann sie ausziehen ,sich eine eigene Wohnung nehmen?würde ihr etwas an Unterhalt zustehen? Ich denke mit diesem Naturalunterhalt kommen ihre Eltern auch nicht nach (brot, leerer Kühlschrank, Taschengeld...)

Ich bin am verzweifeln, und meine Freundin heult am Telefon oder in meinen Armen, und bricht vor mir zusammen.

Ich wär sehr dankbar für alle Tips
Vielen Dank

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Na, nehmen wir mal an, es ist wirklich so schlimm, wie du schreibst.... dann kann deine Freundin zum Jugendamt gehen und sich dort beraten lassen, was zu tun ist. Sofern es so unerträglich ist, wie du beschreibst, wird ihr evtl. genehmigt werden, auszuziehen. In diesem Falle sind beide Eltern unterhaltspflichtig und sie hat i.d.R. einen Anspruch von 600 EU ( vom zuständigen OLG abhängig ), sofern die Eltern leistungsfähig sind. Wenn sie aber noch ein minderjähriges ( oder privilegiertes ) Kind zu unterhalten haben, geht dieses bei der Unterhaltsberechnung vor.
Eigentlich ist das Jugendamt für Volljährige nicht mehr zuständig, sofern sie aber noch unterhaltsberechtigt sind, nehmen sie sich häufig dieser Jugendlichen noch an. Wenn nicht: Sozialamt oder Schülerbafög! Aber sei dir nicht zu sicher, was die Berechtigung auf Barunterhalt betrifft....... häufig sind dies nur subjektive Meinungen und ganz " normale " spätpubertäre Schwierigkeiten, welche hier durchgemacht werden müssen. Dann hat sie natürlich keinen Anspruch auf Barunterhalt, sondern muss sich weiterhin den " Naturalunterhalt " gefallen lassen. Letztendlich muss dies das Jugendamt oder ein Gericht entscheiden, obs wirklich so schlimm ist.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
Das hört sich ja in der Tat zum "Weglaufen" an.
Natürlich sind die Eltern unterhaltspflichtig.
Nehmen wir mal an, deine Freundin findet eine
kleine wohnung oder wohnt in einer WG.
Wenn sie kein Geld hat oder auch nichts von
den Eltern bekommt, muss ja das Sozialamt
einspringen. das Sozialamt holt sich aber
dann das Geld von den Eltern wieder.
Dazu werden die Einkommensverhältnisse
der Eltern vom Sozialamt überprüft.
_________
Unten habe ich einmal einen ganzen Artikel
dazu kopiert.

(Haltet zusammen! und lasst Euch nicht entmutigen. Dann schafft ihr es auch eine
Lösung zu finden. Auf die Einsicht der Eltern
kann man offensichtlich nicht hoffen)
Vielleicht gibt es auch Beratungsstellen
(Jugendamt oder Familienberatung in eurer
Stadt)
Gruß
odil

____________________________________
Unterhalt für Volljährige...

Eltern bleiben Unterhaltspflichtig...

Endlich ist das Kind 18 Jahre alt, volljährig und ab sofort für sein Tun selbst verantwortlich. Eine Erleichterung für die Eltern? Nicht in finanzieller Hinsicht! Haben volljährige Kinder zu diesem Zeitpunkt ihre Ausbildung (Schule, Lehre, Studium) noch nicht beendet, sind Eltern weiter unterhaltspflichtig.

Unterhalt kann zum einen in Naturalien geleistet werden, dann nämlich, wenn das Kind noch zu Hause lebt. Da es Kost und Logis von den Eltern bekommt, hat es nur Anspruch auf ein Taschengeld. Feste Sätze gibt es nicht - der Betrag richtet sich nach Alter und Art der Ausbildung. Zwingen können die Eltern ihren Sprössling allerdings nicht, zu Hause zu leben. Vor allem dann, wenn die Ausbildungsstätte weiter entfernt ist, die Fahrt dorthin zu lange dauern würde,

oder wenn das Verhältnis zwischen Eltern und Kind so angespannt ist, (!!) dass es dem jungen Menschen nicht zuzumuten ist im Elternhaus zu leben, kann er ausziehen und sich eine eigene Wohnung nehmen.

Zur Not hilft das Sozialamt !!!!!

Von dem Zeitpunkt an, an dem das volljährige Kind auszieht, sind die Eltern verpflichtet ihm Geld als Unterhalt zu zahlen: 600 Euro (vormals 1.175 Mark) im Monat. Davon muss das Kind allerdings seinen Lebensunterhalt, also Miete, Verpflegung und ähnliches selbst bestreiten.
Die Höhe des Unterhalts ist vom Einkommen der Eltern unabhängig. Nur wenn ein Mindestbetrag von 1.000 Euro im Monat (vormals 1.960 Mark), der den Eltern selbst zum Leben bleiben muss, unterschritten wird, springt das Sozialamt ein.

Kindergeld wird verrechnet

Anspruch auf Kindergeld besteht auch über das 18. Lebensjahr hinaus.
Wenn sich das Kind in der Ausbildung befindet und sein Jahreseinkommen die Summe von 7.188 Euro (vormals 14.040 Mark) nicht überschreitet, wird bis zum 27. Lebensjahr Unterhalt gezahlt; in Einzelfällen auch länger. Das Kindergeld wird auf die Unterhaltssumme angerechnet. Das bedeutet: Die Eltern müssen das Kindergeld nicht zusätzlich zu 600 Euro im Monat an das Kind weitergeben, sondern es ist bereits in dem Betrag enthalten.

Ausbildung abgebrochen - was nun?

Auch mit dem Abitur endet die Unterhaltspflicht der Eltern nicht. Meist wird eine Lehre oder ein Studium angeschlossen, das die Eltern bezahlen müssen. Wer allerdings nach dem Ende der Schulausbildung lange, sinnlose Pausen einlegt und das ohne die Einverständnis der Eltern, der riskiert seine Unterhaltszahlungen. Umgekehrt dürfen Eltern ihrem Kind keine Ausbildung aufdrängen. Was das Kind lernt, muss seinen Neigungen und Begabungen entsprechen. Und darüber entscheidet es letztendlich selbst.

Bricht ein volljähriges Kind seine Ausbildung aus diesem oder anderen Gründen (Allergie, Krankheit, Unfall, Nichtgefallen) ab, müssen die Eltern auch eine zweite Ausbildung zahlen. Eine Fehlentscheidung steht sozusagen jedem zu. Allerdings muss es auch hier wieder zügig weiter gehen und der Abbruch plausibel begründet werden.

Ausbildung beendet, Studium begonnen

Streit gibt es oftmals auch, wenn erwachsene Kinder nach erfolgreichem Abschluss einer Lehre ein Studium anschließen. Eltern halten dieses Studium mitunter für eine neue Ausbildung. Wenn das Studium auf die Lehre aufbaut, ein Mediengestalter beispielsweise an die Filmakademie geht oder ein Bankkaufmann ein Wirtschaftsstudium beginnt, sind die Eltern verpflichtet, in diesen Fällen weiter Unterhalt zu zahlen. Im Extremfall, wenn sich noch eine Doktorarbeit anschließt, werden auch hier die Eltern zur Kasse gebeten.

BAFöG

Im Fall eines Studiums oder einer Ausbildung können Kinder allerdings staatliche Unterstützung erhalten. Stichwort: BAFöG http://www.das-neue-bafoeg.de (Bundesausbildungsförderungsgesetz). Sie können beim BAFöG-Amt einen Antrag auf Förderung stellen, die sich dann nach dem Einkommen der Eltern und dem eigenen richtet.

Unterhaltspflicht des Ehepartners

Heiratet ein erwachsenes Kind, ist zunächst einmal der Ehepartner für die finanzielle Unterstützung zuständig, wenn er genug verdient. Ist allerdings auch er noch in der Ausbildung und ohne Einkommen, sind wieder die Eltern diejenigen, die den Unterhalt zahlen

Die umgekehrte Unterhaltspflicht

Auch nach Abschluss der Ausbildung bleiben die Eltern ihr Leben lang unterhaltspflichtig. Dann nämlich, wenn ihr Kind - auch in fortgeschrittenem Alter - in Not gerät, zum Beispiel keine Arbeit findet oder schwer erkrankt. Allerdings muss das Kind nachweisen, dass es alle erdenklichen Anstrengungen unternommen hat, einen Arbeitsplatz zu finden. Es muss auch niedere Tätigkeiten annehmen oder einen Umzug in Kauf nehmen.

Gerade diese Tatsache führt - den zahlreichen Gerichtsverfahren zufolge - immer wieder zu Streitpunkten. Viele Eltern zahlen beispielsweise nur ungern für ihr mittelloses Kind, wenn dieses schon weit über 30 Jahre alt ist.

Gibt es Streit um die Unterhaltszahlungen, wird das Gericht jeden einzelnen Fall prüfen. Und dann kommt es oftmals darauf an, ob eine Ausbildung zügig durchgezogen wurde, ob unnötige Pausen eingelegt wurden und wie Unterbrechungen und Pausen begründet werden. Gerecht scheint diese Regelung, wenn man bedenkt, dass sie auch im umgekehrten Fall gilt: Geraten die Eltern in finanzielle Schwierigkeiten, sind die Kinder zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Weiterführende Informationen zum Unterhaltsrecht liefert die Broschüre "Ehe- und Familienrecht". Schriftlich zu bestellen beim: Bundesministerium der Justiz Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit;

Politische Kontakte 11015 Berlin

Außerdem Helfen das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend http://www.bmfsfj.de/ oder das Deutsche Jugend-Institut http://www.dji.de sich Dschungel der Bestimmungen und Gesetze zurechtzufinden.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Trierische Rundschau
Ehrangerstraße 205, 54293 Trier-Ehrang
Tel: (0651) 6 44 77
FAX: (0651) 6 46 77




0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
CocaColaElch
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also erst mal vielen Dank Odil und Teufelin,
danke für die schnellen Antworten.
Die Situation spitzt sich jetzt sowieso noch mehr zu...sie solle doch zum Amt gehen und ausziehen,und sie brauchen nix zahlen...und wenns sein muss lassen sies auf ne verhandlung ankommen sie wird schon sehen wie blöd das dann dasteht... weil sie ja so faul ist...!?!?(ob man faul reden kann wenn man dieses Jahr das abi in die tasche steckt...und der mutter die meiste hausarbeit abnimmt naja)
wäre jedenfalls dankbar, wenn noch jemand hier wär der etwas ähnliches durchmacht oder nochein paar tips für mich hat

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
Gibt es denn an dem Gymnasium einen
Schulpsychologen oder eine Sozialarbeiterin oder ähnliches?
Lasst euch doch nicht "ins Bockshorn jagen" mit den sprüchen der Eltern.
Die reden nur so,weil sie nicht glauben,dass deine Freundlin das wahr macht.

Ich würde mit den Eltern auch gar nicht so
viel diskutieren und sie auch nicht vorwarnen,
indem Ihr ihnen sagt, dass Ihr zum Amt geht.
Alle gut vorbereiten Alle Infos sammeln und dann handeln!

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