Unterhalt nachträglich einklagen? Studium!

3. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
luna23
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt nachträglich einklagen? Studium!

Ich habe mal eine Frage. Ich bin seit etwas über einem Jahr mit meinem Studium fertig, welches mein Ex-Freund mir finanziert hat. Mein Vater (unterhaltspflichtig) hat mir die ganzen Jahre lediglich mein Kindergeld überwiesen. Nun würde ich aus persönlichen Gründen gerne wissen, ob ich den Unterhalt im Nachhinein noch einklagen kann?? Danke ;)

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Wieso hast du den Unterhalt nicht während deines Studiums eingeklagt? Bestand denn überhaupt noch ein Unterhaltsanspruch? Und was war mit deiner Mutter?

-----------------
"gruß azrael"

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#2
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Wurde denn für diesen Zeitraum ein Titel erstellt ,oder gab es noch einen gültigen ?
Denn wenn nicht ,dann gibts auch meist nichts rückwirkend .Ab volljährigkeit ,bist DU dafür verantwortlich dir den Unterhalt zu holen ,wenn du das nicht gemacht hast ,Pech .Dein Vater brauchte nur seine Hände in den Schoß legen und warten ob du was forderst .Wenn du das getan hast und er trotzdem nicht gezahlt hat ,dann hast du gute Chancen .

LG

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#3
 Von 
luna23
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Warum ich das nicht gemacht hab??? Weil ich doof bin :D Ich habe mich zu diesem Zeitpunkt mit meinem Vater noch gut verstanden und das ist jetzt leider nicht mehr so. Er hat mich praktisch auf die Straße gesetzt und macht sich nun ein schönes Leben mit seiner superreichen Freundin :( Ich habe also dummerweise nie den vollen Unterhalt gefordert :( (( Ist da denn gar nichts mehr zu machen???

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#4
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)



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#5
 Von 
Nadja24
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 19x hilfreich)

Wenn er sich geweigert hätte zu zahlen dann wäre das was anderes. Aber ihr habt das ja dann quasi zusammen abgemacht.
Dein Ex will doch auch nicht das Geld für dein Studium wiederhaben.

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