Hat jemand eine Idee, wie man den Unterhalt, den man bei einer vorherigen Scheidung zugesichert bekam und auch noch während der neuen Ehe bekommt so absichern kann, dass er nicht zum Zugewinn in der neuen Ehe gezählt wird und man ihn unbeschadet auf Kindersparbüchern oder wenn nicht auch auf einem eigenen Konto unterbringen kann, ohne, dass man ihn als Zugewinn bei Trennung teilen muss? Ich habe dadurch ein wesentlich höreres Einkommen als mein neuer Mann und keine Lust, bei evtl. Scheidung, wenn vielleicht durch ihn verursacht auch noch Unterhalt davon an ihn zahlen zu müssen, das wäre total krank... Ich möchte, dass meine Kinder das Geld später bekommen (war mit Exmann so besprochen)... Lieben Dank
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Unterhalt trotz neuer Ehe
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
Weil es eine Scheidungsfolgevereinbarung gibt, in der geregelt ist, dass ich auch bei Wiederheirat noch Unterhalt bekomme, das kam aus dem Hausverkauf nach Trennung und da wir beide der Ansicht waren, dass mir das zusteht, da er das Haus behalten hat, haben wir diese Klausel intus, in der er mich einfach für eine gewisse Zeit auszahlt, da er das nicht sofort konnte, ich finde das recht fair, somit musste er sich nicht verschulden. Und nun bin ich verheiratet und bekomme noch Unterhalt von ihm.
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Hallo karaliha,
Eine Möglichkeit:
Den Unterhalt auf's Konto der Kinder einzahlen ( wenn diese
noch ein paar Jahre bis zu ihrem 18. Geburtstag haben.) .
lg
edy
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"Mein Motto:
irgendwie geht's schon"
--- editiert vom Admin
Na da sage man doch die Frauen sind nicht berechnend. Kaum in der zweite Ehe drin, schon dran denken was passiert nach dieser Ehe. Und dem jetzigen Mann jetzt schon nicht das schwarze unter den Fingernägeln gönnnen. Ist wahrlich eine gute Basis.
Ich denke mal bei den Zahlungen handelt es sich im juristischen Sinne nicht um einen Unterhalt, sondern um eine Art Abfindung. Und diese vor dem zukünftigen Ex- Mann zu verstecken, naja. Rein theoretisch müßte die gezahlten Gelder des Exmannes hiernach als zusätzliches Einkommen zu werten sein.
Mfg
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So, wie ich das verstehe, zahlt dein Exmann die das in der Ehe gemeinsam erwirtschaftete Vermögen aus. Du hast zwar keinen Kontoauszug, aber du hast diesen - sgen wir mal "Rentenanspruch".
Damit wäre das im Zugewinnausgleich als Anfangsvermögen der Ehe zu werten, denke ich. Man müßte die Zahlungen natürlich entsprechend abzinsen.
Es kommt allerdings, wie immer, auf den genauen Wortlaut der Scheidungsfolgenvereinbarung an. Wenn das Ganze demnach als Einkommen zu werten ist, dann fällt es in den Zugewinn, wenn es Abfindung für ehemals gemeinsames Vermögen ist, nicht.
@ Ihr neuer: es spricht doch hier niemand von verstecken. Sondern nur davon, dass der Neue doch gar nichts mit dieser Ratenzahlung zu tun hat. Was ich machen würde: Mit dem Neuen einen Ehevertrag abschliessen, in welchem dieser Punkt ganz klar geregelt ist. Also, ab zum Notar.
wirdwerden
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quote:
es spricht doch hier niemand von verstecken. Sondern nur davon, dass der Neue doch gar nichts mit dieser Ratenzahlung zu tun hat
Das sehe ich aber anders:
Wenn die Frau sich darauf einlässt, dass ihr zustehende Vermögen (aus erster Ehe) nach und nach zu bekommen, ist das eben ein Zugewinn zur neuen Ehe.
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" "
Erbe ist auch kein Zugewinn! Auch wenn es in einer Ehe anfällt. Wäre der 1. Mann in der Lage gewesen, den gesamten Betrag zu Beendigung der Ehe auszuzahlen, dann wäre es auch kein Zugewinn in der 2. Ehe. Wieso soll eine Ratenzahlung da einen Unterschied machen? Anfallende Zinsen sind natürlich Zugewinn.
wirdwerden
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Hallo,
dem:
quote:
Also, ab zum Notar.
schließ ich mich an.
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
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