Unterhaltskasse

8. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Rodnick2014
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltskasse

Hallo!
ich habe noch eine weiter Frage zu einem anderen Thema:

Es geht um die Unterhaltskasse, die über 4 Jahre einen Unterhaltsvorschussgezahlt(3 Kinder) hat und diesen wieder einfordert. Grundsätzlich ja ok, aber gesagt wird, das die UK dazu angehalten ist, diesen Rückstand innerhalb von 5 Jahren auf Null zu bringen!

Ist das so gestzlich vorgesehen?? Es können da ja leicht hohe monatl. Belastungen auf den Unterhaltszahler zukommen!

Gruss

Rodnick

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"Es gibt keinen und es wird nie einen Menschen geben,
der etwas mit Bestimmtheit weiß.

Xenophanes"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Rodnick,

ist gehalten heißt ja nicht, dass es verpflichtend ist. Die Rückzahlung der Unterhaltsrückstände kann natürlich nur unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes des Unterhaltspflichtigen statt finden.

Laufender Unterhalt geht den Rückständen vor.

LG nero

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#2
 Von 
Rodnick2014
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Nero,

da es mehrere Jahr Hartz 4 gab, konnte da auch nicht gezah werden.
Dadurch ist der Unterhaltsrückstand entstanden.

Jetzt wird mit evtl. Kontenpfändung (trotz nur ca. 50-80 höherer Einkünfte -- abzügl. der Unterhaltszahlungen -- als der SB) gedroht.

LG Rodnick

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Xenophanes"

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