Unterhaltspflicht - kann neue Partnerin zum Unterhalt für seine Ex herangezogen werden?

10. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
snoofi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltspflicht - kann neue Partnerin zum Unterhalt für seine Ex herangezogen werden?

Habe eine Frage zur Unterhaltspflicht! Kann die neue Partnerin eines von seiner Frau getrennt lebenden Mannes zum Unterhalt an dessen Ex-Frau verpflichtet werden wenn dieser selbst nicht in der Lage dazu ist weil er arbeitslos ist, seine neue Partnerin aber Einkommen bezieht?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Nein, kann sie nicht.
Solltet ihr jedoch zusammenleben, kann evtl. der Selbstbehalt Deines Freundes runtergesetzt werden, da Ihr gemeinsame Wohnkosten etc. habt....An Dein Geld kann niemand ran.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Prinzipiell zahlt sie auch nicht "indirekt" mit. Hätte er eine eigene Wohnung, hätte er höhere Wohn- und Nebenkosten und hätte somit nur noch einen Betrag x zur Verfügung. Da sie zusammenleben, fallen diese erhöhten Kosten u.U. weg und er hat den gleichen Betrag x zur Verfügung.

@snoofi,
wieso muss er seiner Ex Unterhalt zahlen, obwohl er arbeitslos ist?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
snoofi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Euch für die Mithilfe!

@Teufelin
Ich nehme an dass das Amt für soziale Angelegenheiten, von dem dieser Fragebogen nun kam, wahrscheinlich nicht über die Arbeitslosigkeit informiert ist da dies über die Bundesagentur für Arbeit läuft!


0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12324.02.2010 17:51:15
Status:
Schüler
(229 Beiträge, 2x hilfreich)

Andere Frage :

Wie ist das , wenn Ex neue Bindung hat, und beim neuen Partner wohnt.....
Hat Sie dann auch nen geringeren Bedarf an Unterhalt ??


0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Nickyta
Status:
Schüler
(407 Beiträge, 13x hilfreich)

Soweit mir bekannt ist, wertet das Gericht eine neue Partnerschaft der/des Unterhaltsberechtigten erst als eheähnlich und fest nach einer gewissen zeit, weiß jetzt nicht mehr so genau, ob das 1 Jahr oder 2 waren. Solange steht ihr noch Unterhalt zu; jedoch fände ich sowas dann nicht unbedingt fair.

Geht die neue Beziehung auseinander, kann sie erneut vom Ex Unterhalt bekommen, aber warum sollte dieser zahlen, wenn sie gem,einsam mit einem neuen Partner wirtschaftet? Auch da sind die Gesetze nicht sehr Ex-freundlich.

-----------------
"Um Wunder zu erleben muss man an sie glauben"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo Günni :)

ja, rechtlich gesehen: sie muss sich mindestens eine Haushaltsersparnis anrechnen lassen!

und moralisch gesehen: ist das sowieso der einzige gangbare Weg in einem solchem Fall den Unterhalt nach unten anzupassen, alles andere ist total unfair.
Allerdings betrifft das nicht den Unterhalt für die Kids.

-----------------
"VLG nefertari1968 <img src="http://www.smiliemania.de/smilie.php?smile_ID=1924">"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.052 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen