Wenn Eltern Grundsicherung beziehen, sind die Kinder unterhaltspflichtig, sofern das Einkommen eines Kindes über 100.000 Euro beträgt. Ist dieser Betrag brutto oder nach Steuern? Und wie schaut es aus, wenn das über der 100.000 €-Grenze verdiende Kind alleinverdienend in seiner eigenen Familie ist? Ist die 100.000 €-Grenze fix, oder gibt es die Möglichkeit, sie zu senken, beispielsweise durch abzuzahlende Kredite? Es muss doch einen Unterschied machen, ob ein über der Grenze verdienendes Kind alleinstehend ist oder eine fünfköpfige Familie mit Haus und anderen Unkosten zu finanzieren hat.
-- Editiert von berlinmm am 04.01.2009 21:02
Unterhaltspflicht bei Einkommen über 100.000 Euro
4. Januar 2009
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Frage vom 4. Januar 2009 | 21:11
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltspflicht bei Einkommen über 100.000 Euro
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#1
Antwort vom 4. Januar 2009 | 21:18
Von
Status: Richter (8051 Beiträge, 4510x hilfreich)
Gehört eher ins Sozialrecht.
#2
Antwort vom 4. Januar 2009 | 21:28
Von
Status: Student (2477 Beiträge, 388x hilfreich)
Hallo berlinmm,
natürlich macht es einen Unterschied, ob es sich um einen Single oder den Alleinversorger einer Familie handelt.
Ob es allerdings möglich sein wird, das Einkommens in diesem Fall so weit zu *mindern*, dass eine Leistungsunfähigkeit begründet ist ...
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Grüße
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