Guten Tag.
Nachdem ich 16 Jahre lang Unterhalt für meinen Sohn an dessen grundgute Mutter gezahlt hatte, konnte ich wegen meiner Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren bis zu Sohnemanns Volljährigkeit zunächst nur eingeschränkt, und dann gar nichts mehr überweisen. In diesen letzten zwei Jahren bestand nicht „direkte Sorge“, also bestand eine Zahlungsverpflichtung meinerseits gegenüber dem Amt für soziale Dienste.
Dadurch war natürlich ein „Unterhaltsrückstand“ aufgelaufen, und hier setzt meine Frage an:
Bisher war ich im Glauben, daß der Unterhaltsrückstand gegenüber dem Amt aufläuft, weil das Amt den Unterhalt an den Sohn überweist und später von mir zurückfordert.
Jetzt aber tritt der Sohn als Forderungsnehmer auf und fordert Unterhaltsleistungen aus diesem Zeitraum ein.
Hat er diese nicht bereits durch das Amt erhalten?