Unterhaltszahlung an die Kinder des Ehemannes?

7. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Jutta1501
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltszahlung an die Kinder des Ehemannes?

Seid gegrüßt!
:-)

Ich hab mal eine Frage hinsichtlich des Unterhaltes...

Dass jemand für seine eigenen Kinder unterhaltspflichtig ist, leuchtet mir ein.

Wie verhält sich das aber mit den Kindern des Ehegatten?

Mir (allein verdienend) wurde letztens nahegelegt, von einer Heirat mit dem Vater meiner 6-jährigen Tochter abzusehen, da ich dann für seine weiteren Kinder (4, von denen 2 noch einen Unterhaltsanspruch haben) unterhaltspflichtig würde, und mir nur der Selbstbehalt verbliebe (von denen ich beileibe nicht meine bestehenden Verpflichtungen bezahlten könnte).

Ist das so richtig?
Und wenn ja, gäbe es da auch eine Möglichkeit, dies zu umgehen??

Ich danke euch schonmal im Voraus für eure Antworten!

:-)

Liebe Grüße

Jutta

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Jutta hallo,
so ganz stimmt das nicht.
Es kann aber sein, dass die Ehepartner mit in die Pflicht genommen werden, u. g. U.
Wie ist denn bei euch die Lage?

Der Vater also dein Partner ist leistungsfähig? Oder leben die Kinder bei ihm?
Blicke nicht ganz durch?

Willst mal erklären?


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"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LGAnny"

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47496 Beiträge, 16808x hilfreich)

Du wirst auf keinen Fall für die Kinder Deines Mannes unterhaltspflichtig.

Es kann aber zu einer indirekten Belastung kommen, z.B. dadurch dass der Selbstbehalt Deines Mannes gesenkt wird. Wenn Dein Mann kein Einkommen hat, dann spielt das aber keine Rolle.

Auch kann es sein, dass Dein Mann einen Taschengeldanspruch gegen Dich hat, den er dann wiederum für die Bezahlung des Unterhaltes verwenden muss. Das passiert aber nur dann, wenn Du ein relativ hohes Einkommen hast, d.h. wenn der angemessene Lebensbedarf für Deine Familie durch Dein Einkommen gedeckt ist und dann noch etwas übrig bleibt. Dann hat Dein Mann einen Anspruch auf ein Taschengeld in Höhe von 5% Deines Nettoeinkommens. Dieses muss er dann zur Hälfte für den kindesunterhalt einsetzen.

Insgesamt kann es also indirekt zur Unterhaltszahlungen aus Deinem Einkommen kommen, die aber weit entfernt von den Dir gegebenen Informationen sind. Speziell musst Du Deine eigenen Verpflichtungen erfüllen können, bevor so etwas zum Tragen kommt.


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#3
 Von 
Jutta1501
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Anny und Tao, vielen Dank schonmal für eure Antworten!
:-)

@Anny:
Der Vater ist schon seit Jahren nicht leistungsfähig, da er schon ewig immer nur Minijobs bekommt.
Die Kinder leben nicht bei ihm.
Sie leben jeweils bei der Mutter. Der ältere von beiden stammt noch aus seiner ersten Ehe, er wird oder ist jetzt 19; zu ihm hat er telefonisch dann und wann Kontakt (wohnen zu weit weg), und der jüngere ist 8 oder 9. Zu diesem besteht kein Kontakt, da die Mutter das nicht möchte.
Wir wohnen jetzt auch schon seit 2 Jahren nicht mehr zusammen, aber der Kontakt besteht weiterhin, und ist auch wieder enger geworden.
Als er noch bei mir gewohnt hat, musste ich meine Einkünfte bezüglich des UVG für den Jüngeren immer mit angeben. Aber zahlen musste ich nichts, und er dann auch nicht.

@Tao:
danke für die Ausführung! =o)
Also, er hat derzeit keine Einkünfte. (zZt. HartzIV, was natürlich nach Zuzug wieder wegfallen würde).
Hm, jetzt ist natürlich die Frage, ab wann ein Einkommen als "hoch" anzusehen ist. Ich habe ein relativ gutes Einkommen, sage ich mal, wobei allerdings das "real einsetzbare Geld" durch meine Verbindlichkeiten, die ich auch nicht mal eben so abschütteln kann für die nächsten ca. 10 Jahre, entsprechend verringert ist.
Würde dies bei der Berechnung denn berücksichtigt werden
Ich hab irgendwann mal gehört, dass bei der Unterhaltsfestsetzung Kredite etc. eher weniger berücksichtigt werden, frei nach dem Motto "selbst Schuld, hättste ja nicht aufnehmen müssen, denn deine Unterhaltspflicht war und ist dir ja bekannt", aber da das ja nicht meine Kinder sind, denke ich schon, dass sowas berücksichtigt werden sollte. Oder lieg ich falsch? *kopfkratz
Hab ich das jetzt richtig verstanden, dass man praktisch als Faustregel sagen könnte, 2,5 % des Nettoeinkommens könnten herangezogen werden?


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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Der Vater ist schon seit Jahren nicht leistungsfähig, da er schon ewig immer nur Minijobs bekommt.



Und ich werde nie verstehen, warum ein solcher Mann dann 5 Kinder in die Welt setzt.

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"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jutta1501
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Liebe(r) Azrael,
Das macht ja nichts!
Erstens hab ich nirgends geschrieben, dass er "noch nie" leistungsfähig war, bzw. "schon immer" nur Minijobs hat, und zweitens sind die beiden ersten Kinder "solch eines Mannes" bereits jenseits der 27, und das letzte der Dreierkombo aus seiner Ehe hat bereits auch die Volljährigkeit erreicht.
Und drittens weisst sicherlich auch du, dass zum Kindermachen auch immernoch zwei gehören. Er ist also nicht "alleine Schuld" daran, dass er Nachkommen hat.
;o)

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Dann ist ja gut, dass du dein Kind alleine finanzieren kannst und nicht auf seine Unterhaltsleistungen angewiesen bist. ;)

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"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47496 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
Ich hab irgendwann mal gehört, dass bei der Unterhaltsfestsetzung Kredite etc. eher weniger berücksichtigt werden


Das ist richtig. Du musst aber an die Kinder Deines Mannes keinen Unterhalt zahlen. Vielmehr geht es um den Taschengeldanspruch Deines Mannes und der richtet sich sehr wohl auch nach der Höhe Deiner Kredite usw.

Der Taschengeldanspruch richtet sich nach dem "real einsetzbaren Geld". Du musst also nicht befürchten, Deinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen zu können.

quote:
Hab ich das jetzt richtig verstanden, dass man praktisch als Faustregel sagen könnte, 2,5 % des Nettoeinkommens könnten herangezogen werden?


Ja, aber nur, wenn Du dann immer noch Deinen Verpflichtungen nachkommen kannst. Voraussetzung ist, dass mindestens 10% Deines Einkommens zu freien Verfügung stehen (5% für Dich, 5% für Deinen Mann).

In einem konkreten Fall (BGH-Urteil) ist die Frau im genannten Rahmen zu Unterhaltszahlungen aus ihrem Taschengeldanspruch verurteilt worden. Der Ehemann hatte ein Nettoeinkommen von ca. 6.000€.



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-- Editiert am 08.01.2010 11:47

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Jutta1501
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@hh: hui, an den Betrag komm ich schonmal nicht dran. :schock:
Danke für deine Ausführung! :)

@Azrael: bin ich eigentlich tatsächlich nicht. Auch wenn ich an den oben genannten Betrag bei weitem nicht drankomme. :grins:

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-- Editiert am 08.01.2010 12:09

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