Unterhaltszahlung des Vaters während des Studiums

4. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Leuchtturm123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltszahlung des Vaters während des Studiums

Hallo,

mich beschäftigt folgendes Problem.

Erst einmal zur Sachlage:
Ich bin 22 Jahre alt & werde im April 23. Meine Eltern sind seit meiner Kindheit geschieden. Ich habe 2010 mein Studium begonnen & wollte Bafög beantragen, jedoch stellte sich mein "wohlhabener" Vater damals quer & wollte die Unterlagen nicht ausfüllen. Zudem kommt, dass er mir letzten Sommer ein Angebot gemacht hat.
Da er keine Lust mehr auf Überweisungen hatte, wollte er mir den Unterhalt komplett auszahlen (bis zum 23. Lebensjahr). Ich nahm das Angebot an & er wollte dafür meine Unterschrift, dass ich dann keine weiteren Forderungen, was den Unterhalt betrifft, mehr an ihn habe.

Jetzt zu meinem Problem, ich bin Studentin & erst im August/September (wenn alles gut läuft) mit meinem Studium fertig, dass heißt, ich werde von Mai-August/September kein Geld zur Verfügung haben. Gibt es nicht eine Festlegung, dass der Unterhalt gezahlt werden muss, bis die Ausbildung beendet ist, auch wenn ich diese Vereinbarung unterzeichnet habe?

Vielen Dank für die Antwort & einen lieben Gruß!

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Leuchtturm123 ,

Was ist mit deiner Mutter?

Hat sie Einkommen?

Was ist mit Kindergeld?

lg
edy

-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

-- Editiert edy am 04.01.2013 22:43

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Leuchtturm123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo edy,

vielen Dank für deine schnelle Antwort/Nachfrage.

Meine Mutter ist selbstständig und ich bekomme Kindergeld. Sie unterstützt mich finanziell, indem sie meinen PKW inklusive Versicherung finanziert. Außerdem kommt sie für meine Sozialversicherungen auf. Zudem unterstützt sie mich bei finanziellen Engpässen.

Meine Mutter hat zwar einen gesicherten Lebensunterhalt, jedoch keine großen finanziellen Ressourcen.

Lieben Gruß, Leuchtturm123!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Leuchtturm123,

quote:
Gibt es nicht eine Festlegung, dass der Unterhalt gezahlt werden muss, bis die Ausbildung beendet ist, auch wenn ich diese Vereinbarung unterzeichnet habe?


Verzicht auf Unterhalt ist möglich, wenn es nicht auf Lasten Dritter geht (Sozialleistungen) ansonsten sind solche Verträge ungültig.

Ein Beratungsgespräch bei einem RA für Familienrecht

könnte weiter helfen.

Evtl. findest du ja noch eine andere Möglichkeit.

Darlehen von Vater oder Mutter. Studentendarlehen?

lg
edy


-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
Verzicht auf Unterhalt ist möglich


Das ist wohl so nicht richtig. Nach BGB §1614 (1) ist ein Verzicht auf Unterhalt für die ZUKUNFT nicht möglich. Und darum geht es hier.

Der geschlossene Vertrag zwischen der Fragestellerin und ihrem Vater dürfte in dieser Hinsicht nichtig sein. Sollte es keine salvatorische Klausel geben, dürfte der Vertrag vollumfänglich unwirksam sein. Die Beiteiligten wären so zu stellen, als ob es diesen Vertrag nicht gegeben hätte.

Vorrangig sollte die Fragestellerin erst mal Bafög beantragen.

Auch das Kindergeld steht ihr zu. Es ist von dem empfangenden Elternteil an die Fragestellerin weiterzuleiten, bzw. für den Unterhalt zu verwenden.

Weiterhin sollte die Fragestellerin Mutter und Vater unter Fristsetzung zu einer Unterhaltsauskunft auffordern. Denn beide sind nach dem Einkommen quotiert unterhaltspflichtig, egal wie die Fragestellerin die Einkommenssituation der Mutter einschätzt.

Und auf dieser Basis kann sie dann ihren Unterhaltsanspruch geltend machen. Wichtig ist, dass der Anspruch erst ab Inverzugsetzung (etwa durch die Aufforderung zur Unterhaltsauskunft) geltend gemacht werden kann. Deshalb sollte diese Aufforderung umgehend und nachweisbar (etwa per Einschreiben mit Rückschein) erfolgen.

Ob sich allerdings der ganze Aufwand für einen Zeitraum von nur fünf Monaten lohnt, das kann ich nicht beantworten! *grins*


-- Editiert Marcus2009 am 05.01.2013 10:56

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Marcus2009,

Problem dürfte aber sein.

Der Vater hat ja in einer Form Unterhalt bezahlt.

quote:
Da er keine Lust mehr auf Überweisungen hatte, wollte er mir den Unterhalt komplett auszahlen (bis zum 23. Lebensjahr). Ich nahm das Angebot an & er wollte dafür meine Unterschrift,


lg
edy

-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

@edy

Es geht ja auch nicht um den Unterhalt für die Vergangenheit.

Es wurde Unterhalt bis zum 23. Lebensjahr geleistet.

Für die Zeit DANACH sollten dann alle weiteren Forderungen ausgeschlossen sein. Und genau DAS kann man eben nicht wirksam vereinbaren. Da hat der Papi möglicherweise ganz schön Pech gehabt ... *grins*

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Leuchtturm123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo alle zusammen,

danke für die ganzen Antworten!

@edy
Ein Beratungsgespräch habe ich auch schon auf dem Plan. Wollte allerdings erst einmal hier nachfragen, ob es eine Chance gibt.

@Marcus2009
Also eine salvatorische Klausel dürfte es nicht geben, da ich die Vereinbarung selber geschrieben habe.
Bafög beantragen würde nun zu lange dauern, da lohnt sich der Aufwand nicht & zudem kann ich den Bafög nicht beantragen, wenn mein Vater sich quer stellt, die Unterlagen auszufüllen. Also ist die Möglichkeit schon mal raus :)
Das Kindergeld bekomme ich von meiner Mama.

Vielen lieben Dank für die schnellen Antworten! So kann ich nächste Woche gleich mal nach einer RA gucken.

Lieben Gruß & schönen Samstag!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo L,


quote:
& zudem kann ich den Bafög nicht beantragen, wenn mein Vater sich quer stellt, die Unterlagen auszufüllen. Also ist die Möglichkeit schon mal raus




guggst du hier:
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vorausleistung.php

lg
edy

-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Leuchtturm123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für diese Information, edy!

Nur kenne ich das Verfahren durch Kommilitonen, dass das ziemlich lange dauert. Und wie schon gesagt, es ist eine Dauer von ca. 5 Monaten & ob sich das lohnt, bezweifle ich stark.

Lieben Gruß,
Leuchtturm

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo L,

quote:
Nur kenne ich das Verfahren durch Kommilitonen, dass das ziemlich lange dauert.


Ich denke ein Verfahren übers Familiengericht, kann auch

lange dauern.

Wichtig ist m.E. das du dir das Geld "sicherst" auch wenn

du es erst später bekommst.

lg
edy

-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Leuchtturm123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Da haben Sie recht, edy!

Ich werde mich kommende Woche mal um eine Rechtsberatung kümmern. Da kann ich mich dann absichern, was gemacht werden kann.

Ich muss dann meinen Vater kontaktieren & sollte er sich dann auf die Vereinbarung berufen, kann ich gleich anderes darauf reagieren.

Vielen Dank für die Antworten! Das bringt mich schon ein Stück weiter!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Also du musst schon sehen, dass du deinen Bedarf erst mal SELBST deckst. Und dazu gehört, dass du Bafög beantragst!

Als Volljähriger hast du nämlich allenfalls Anspruch auf Unterhalt, wenn du auch BEDÜRFTIG bist!

-- Editiert Marcus2009 am 05.01.2013 13:38

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.325 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen