Unterhaltzahlungen bei eheähnlichem Verhältnis???

7. Mai 2001 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.02.2010 17:47:42
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltzahlungen bei eheähnlichem Verhältnis???

Gibt es eine Möglichkeit den Unterhalt zu streichen wenn der geschiedene Partner in einem eheähnlichen Verhältnis lebt???
Die Ex-Frau meines Freundes hat auch einen neuen Freund,der wohnt zwar nicht bei ihr,aber ist jeden Abend da ,er übernachtet dort und verbringt die Wochenende und seine Freizeit mit Ihr und den Kindern.Einen gemeinsamen Urlaub haben sie auch geplant.
Wie muss man vorgehen um der Ex den Unterhalt zu streichen...oder kann man einfach mit den Zahlungen aufhören.
Wie liegt da die Rechtslage??
Die Ex arbeitet selber ,bekommt aber noch knapp 200.- jeden Monat von meinem Freund.
Über eine schnelle Antwort würden wir uns freuen...

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Matlach
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo Karin Habeck,
sieht schlecht aus für Ihren Freund. Der Unterhalt kann meines Wissens nur aus Billigkeitsgründen entfallen. Unbillig die Unterhaltsgewährung jedoch nicht allein deshalb, weil die Ex-Frau einen neuen Freund hat. Wenn sie schlau ist, wird Sie auch nicht so schnell wieder heiraten und den Unterhalt weiterhin kassieren.
Also tapfer weiter zahlen, sonst droht die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher (sofern ein vollstreckbarer Titel auf Unterhalt vorliegt).
Mit freundlichem Gruß
Olaf Matlach, Rechtsanwalt
matlach@ksm-anwaelte.de

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#2
 Von 
Manfred Neumann
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Mein Sohn 23 Jahre alt,hatte eine vierjährige Beziehung zu seiner Freundin aus der eine Tochter hervorgeht.Die Tochter ist am 29.10.00 geboren.Von Juni 2001 bis Dezember 2001 bewohnten sie in eine gemeinsame Wohnung,aus der mein Sohn aber wieder ausgezogen ist.Seit dem wohnt er wieder bei uns.Die Freundin hat bis vor kurzen noch gearbeitet und konnte sich daher dem Sozialamt noch entziehen.Da aber eine weitere,ältere Tochter jetzt zur Schule gekommen ist,musste sie die Arbeit aufgeben.
Mein Sohn bezahlt seit der Geburt seiner Tochter Unterhalt von 200 Euro monatlich.Meine Frage :Was kann da noch finanziell auf ihn zukommen?
Sein Verdienst als Schlosser liegt bei ca.1100 Euro netto.Stimmt es, das der Selbstbehalt bei 860 Euro liegt?


M.Neumann

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#3
 Von 
ThomasK
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 11x hilfreich)

Sorry Herr Matlach,

hier bin ich anderer Meinung. Wenn der einzige Grund, nicht wieder zu heiraten, darin liegt, dass ein anderer länger "gemolken" werden kann, würde ich dies nicht als schlau sondern als unanständig bezeichnen. Leider wird das immer häufiger verwechselt.
Gruss
Thomas

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#4
 Von 
caschmi
Status:
Schüler
(270 Beiträge, 130x hilfreich)

Sorry Thomas,
aber "gemolken" sehe ich da keinen ! So wie der Fall geschildert, kümmert sich die "EX" um die Kinder, was hat der neue Freund mit denen zu tun ? Darf man keine Beziehung mehr haben, nach der Trennung ? Der Neue wohnt nicht dort, sondern kommt auf Besuch, der Unterhalt der gezahlt wird, wird mit Sicherheit nicht für den "Neuen" verbraten.

Ich finde es nur immer wieder interessant das sich die "neuen" Freundinnen, in die Unterhaltbelange ihrer Partner einmengen, sie haben vorher gewusst auf was sie sich einlassen und ärgern sich um jeden Cent, der an die Ex gezahlt wird, das finde ich sehr verwerflich.

caschmi

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#5
 Von 
ThomasK
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Caschmi,
mein Einwand bezieht sich nicht auf den vorgestellten Fall, den ich nicht beurteilen kann. Ich störe mich lediglich an der Aussage:"Wenn sie schlau ist, wird Sie auch nicht so schnell wieder heiraten und den Unterhalt weiterhin kassieren." Ich fände es eben nicht anständig, wenn jemand n u r deshalb nicht heiratet, damit er von jemand anderen weiter Geld beziehen kann, dass ihm sonst nicht zustünde.
Beim Lesen des Forums fällt mir öfter auf, wie sehr manche IHR RECHT vom Gesetzestext ableiten wollen, muss er dazu auch noch so gedehnt werden, und dabei den Blick für die durchaus auch schützenswerten Interessen Ihrer (Vertrags-) Partner/ Kontrahenten verlieren. Ich persönlich finde nicht jeden schlau, der es schafft, sich einen Vorteil aus einer Gesetzeslücke zu biegen und nicht jeden doof, der einen Anspruch nicht ausnützt, weil er es moralisch nicht richtig findet. Altmodisch, oder?
Gruss Thomas

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#6
 Von 
caschmi
Status:
Schüler
(270 Beiträge, 130x hilfreich)

Hallo Thomas,
in diesem Fall stimme ich dir zu !
Jedoch lässt es sich in den meisten Fällen ja nachweisen, dass "man" in einem Eheähnlichen Verhältnis lebt, andererseits sehe ich nichts verwerfliches daran, das man versucht, auf Distanz (Räumliche Trennung) eine neue Partnerschaft zu beginnen. Und mal ganz ehrlich, die Frau oder Mann, je nachdem, versorgen die gemeinsamen Kinder, können nicht arbeiten gehen, sind auf den Unterhalt auf Gedeih und Verderb ausgeliefert, was kann ein neuer Partner dafür, das die "Altlast" vorhanden ist, die Frau demzufolge nicht in der Lage ist, einer Tätigkeit nachzugehen. Somit hat der neue Partner einen erheblichen Nachteil und wird es sich dreimal überlegen diese Person zu ehelichen. Aus Sicht einer Frau: Mit Kindern hast du es schon schwer genug einen Partner zu finden, der nicht nur Partner sondern auch Ersatzvater ist, wenn dann auch noch die finanzielle Seite zu kommt, stehst du plötzlich ganz schön im Regen.

Wenn man jedoch einen Partner gefunden hat, der all dies auf sich nimmt, glaub mir, dann wird auch nicht der EX gemolken, dann werden Nägel mit Köpfen gemacht, jedenfalls wenn man Charakter hat.

Aber wie ich sehe, sind wir beide da einer Meinung, es gibt halt auch diese sogenannten "schwarze Schafe" die sich schämen sollten, ein Gesetz, für sich auszunutzen und nur kassieren wollen, um dem Ex richtig zu schaden, aus welchem Grund auch immer....
Liebe Grüße

caschmi

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#7
 Von 
nicole leenders
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ein eheähnliches Verhältnis,wird erst nach 2-3
Jahren voraus gesetzt!
Kann das nachgewiesen werden so ist der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt verwirkt,selbst wenn die beiden nicht zusammen leben!!

Gruß
Nicole

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#8
 Von 
Lucy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Nicole!

Bist Du Dir da sicher? Kann man darüber ein
Urteil einsehen?Es wäre nett, wenn du mir darüber noch etwas schreiben könntest!


LG Lucy

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#9
 Von 
Rechtsanwalt Christoph Blaumer
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 33x hilfreich)

Lesen Sie nach unter BGH FamRZ 1995, 540 oder BGH FamRZ 1984, 1986 oder BGH XII ZR 284/99 , was die Rechtsprechung zur Unterhaltskürzung beim Ehegattenunterhalt sagt. Nur soviel: das ist nicht einfach und birgt Risiken...

Christoph Blaumer
Rechtsanwalt

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#10
 Von 
elmer
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 4x hilfreich)

hallo, zum Thema: Unterhalt bei neuer eheähnlicher Gemeinschaft des Ex-Partners
Nach OLG Hamm (MDR 1999, 1200 ) ist es durchaus möglich, seine Unterhaltsansprüche zu verwirken, wenn man eine neue Partnerschaft beginnt. Es kann als Fall des § 1579 Nr. 7 BGB gesehen werden. Auch, wenn der neue Partner eine eigene Wohnung hat, sich dort überwiegend versorgt und unter der Woche berufsbedingt weg ist. Entscheidend ist die Parallele zur Wochenend-Ehe.

elmer

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#11
 Von 
nicole leenders
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Solange z.B. zusammen kein Haus gekauft wird,dauerd es zwei Jahre bis eine eheähnliche Beziehung angenommen werden kann!
Lucy,schau mal hier in der Google Suchmaschiene-eheähnliches Verhältnis-

Gruß
Nicole

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
klaus redenz
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo
Ich bin seid März 01 getrennt und meine Frau ist sofort zu ihren jetzigen Lebenspartner gezogen.Sie arbeitet in seiner Firma volltime und bewohnt ein gemeinsames Haus mit ihm. Ich zahle trotzdem Unterhalt, obwohl sie eine enge Lebensgemeinschaft führen. Das heißt, Urlaub, die Wochenenden und einfach alles wird gemeinsam gemacht. Ihr Lebenspartner hat sehr viel Geld und das genießt meine Ex auch. Ich zahle nicht viel, aber mir geht es einfach nur ums Prinzip oder auch um Gerechtigkeit. Gruß Klaus

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
joe
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
noch während der Trennungszeit ist meine Ex mit meinen Kindern zu ihrem Neuen gezogen und hat noch vor der Scheidung ein Kind von ihm bekommen. Das ist mittlerweile 3 Jahre her. Für meine Kinder 8 und 10 Jahre will ich selbstverständlich Unterhalt zahlen, aber muss ich das noch für meine Ex, zumal sie mit ihrem Neuen in gehobenen Verhältnissen lebt (Dr.-Titel). Zudem ist eine nicht unerhebliche Abfindung meiner alten Fa. auf das unterhaltsrelevante Einkommen über 5 Jahre verteilt angerechnet worden, obwohl ich sofort einen neuen Job mit 100 EUR mehr bekommen habe. Wurde ich bei der Scheidungsvereinbarung die ich unterschrieb von meinem Anwalt schlecht beraten? Habe ich eine Chance, beim Unterhalt für meine Ex wieder raus zu kommen?

Beste Grüsse
Joe

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Bachmann Uwe
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Was muss ich beachten , wenn ich als Unterhaltspflichtiger, in Bezug auf den EX-Ehegattenunterhalt, wieder heiraten möchte? Welche Nachteile können daraus entstehen fürmich und meine neue Partnerin?
Ändert sich da auch mein sozialer Selbstbehalt von 840 Euro?

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#15
 Von 
Conrads, Sabine
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo liebe Leute
Fall, Mann ist Vater eines nichtehelichen Kindes, Kind lebt bei der Mutter, welche Sozialhilfe bezieht.
Sozialamt will vom Vater Unterhalt für die Mutter, für drei Jahre ab Geburt des Kindes.
Tatsachen: Mann ist Besitzer von 3 Wohneinheiten, zwei davon vermietet und eine selbstbewohnt, Mieteinnahmen an die Bank abgetreten, Mutter des Kindes vor dessen Geburt nur 12 Tage beim Mann gemeldet gewesen, Mann bezieht Arbeitslosenhilfe und zahlt Mindestunterhalt für das Kind.Sozialamt schreibt: Mann sei Eigentümer eines Dreifamilienhauses und für eine Wohneinheit ist Vermögen zu prüfen.Kaufpreis, sowie Gesamtschuldenstand auf Wohnungen verteilt und so ein Reinerlös, der Barschonbetrag liegt darunter, deshalb sei ein Vermögen da, Mann soll Unterhaltsrückstand zahlen, obwohl das Sozialamt feststellt, dass nach jetzigem Einkommen Mann nicht leistungsfähig ist.Jedoch Leistungsfähigkeit aus Vermögen.Vermögen vorhanden nach Ihrer Berechnung, jedoch nicht tatsächlich da. Was tun ?Sabine

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#16
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Nach eigenen Erfahrungen mit dem Sozialamt steht dem Mann ein harter Weg bevor.
Da er selbst schon Arbeitslosenhilfe bezieht, steht er ja auch kurz vor der Sozialhile.
In seinem eigenen Fall wird dann das Sozialamt wiederum prüfen und in der Tat gelten da harte Sitten.
Wenn der Erlös aus einem Verkauf der Wohneinheiten diesen rechtfertigt, dann wird das Sozialamt keine Mühen scheuen diese veräußern zu lassen.
Als Laie würde ich vorschlagen: Anwalt konsultieren, Sachverhalt prüfen lassen und weiterbangen.
Lebe wohl Sozialstaat, herzlich willkommen im 51. Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Amerika (denn dort ist es nicht besser)!
Gut´s Nächtle

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#17
 Von 
Ueberschär
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Exfreundin (eheähnliche Lebensgemeinschaft) hat mich aus ihrem Haus geworfen, in der Zeit des gemeinsamen Zusammenlebens habe ich etwa 10,000 Euro in Baumassnahmen (Arbeit und "Hardware") und Sachen investiert. Sie will mir keinen Entschädigung zahlen. Inzwischen wohnt dort mein nachfolger mit ihr zusammen.
Wer kann mir einen Rat geben wie ich gegen diese Ungerechtigkeit vorgehen kann?
Gruss, Bernd

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Wiesel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Wer weis, wie die Rechtslage für einen Unterhaltsberechtigten ist, der mit jemandem befreundet ist, der selbst nur über einen Mindestselbstbehalt verfügt?

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#19
 Von 
Heike H
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
meine Situation ist folgende: ich lebe mit meinem Sohn in der Wohnung des Kindesvaters,ich bin aber seit längerem von Ihm getrennt und habe leider noch keine neue Wohnung gefunden.Seit 1 Monat habe ich einen Job und ein winziges Einkommen daraufhin streicht er mir den Unterhalt für unseren gemeinsamen Sohn.
Muß ich es Einklagen ?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Daylights
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo! soweit ich weiß wird nach 2-3 Jahren eine eheähnliche Gemeinschaft als Fakt angesehen. Sofern sich in dieser die Aktivitäten einer sogenannten Ehe gleichen. Bin 42,gesch. und habe 3 Kinder 16,19,22.
Seit 6 Jahren lebe ich in einer neuen eheähnlichen Gemeinschaft. Meine beiden Söhne leben seit ein paar Jahren mit meinem Einverständnis beim Vater. 2 meiner Kinder waren sehr krank und ich war 20 Jahre ans Haus gebunden und musste ob ich wollte oder nicht auf eine berufliche Laufbahn verzichten. Meiner Kinder wegen.Als diese jetzt außer Haus waren konnte ich mich selber auf den Weg machen und versuchen Fusß zu fassen. Aber es ist verdammt schwer nach 20 Jahren. Mein geschiedener Mann hat heute eine hohe Position im Berufsleben dank mir da ich zu Hause geblieben bin und ihm den Rücken frei gehalten habe. Momentan ohne Arbeit kommt für mich mein Lebensgefährte auf. Fair ist das nicht den er trägt ja wohl für das alles keine Verantwortung und trotzdem haben wir uns entschlossen auf Ehegattenunterhalt zu verzichten. Denn nur weil jemand den Titel Ex trägt eine Melkkuh draus zu machen halten wir für unfair. Und für mich steht fest dass wir es aus eigener Kraft schaffen und ich wieder ins Berufsleben finde. Aber im Gegenzug und anscheinend mit Freude hat mich mein geschiedener Mann versucht auf Unterhalt zu verklagen. Erfolglos. Mir ist es wichtig das es meinen Kindern gut geht, wir alle zurechtkommen, unabhängig vom schnöden Mamon und jeder für sich die Eigenverantwortung trägt.Leben und leben lassen. Schönen Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Feliza
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider hatte niemand auf den Beitrag von Uwe Frischmann geantwortet der folgendes gefragt hat:

Was muss ich beachten , wenn ich als Unterhaltspflichtiger, in Bezug auf den EX-Ehegattenunterhalt, wieder heiraten möchte? Welche Nachteile können daraus entstehen fürmich und meine neue Partnerin?
Ändert sich da auch mein sozialer Selbstbehalt von 840 Euro?

Mich würde das auch interessieren, allerdings aus der anderen Sicht. Ist es tatsächlich so, dass nur der geschiedenen Frau, die aufgrund der Erziehung der Kinder Unterhalt von Ihrem Ex-Mann bekommt, Nachteile dadurch entstehen wenn sie eine neue Partnerschaft eingeht? In meinem Fall kann mein Ex-Mann nicht meinen vollen Unterhaltsanspruch begleichen weil er schon beim Mindestbehalt ist, warum wird es in diesem Fall auch nicht berücksichtigt, wenn er mit einer neuen Partnerin zusammenlebt?

Wenn bei einer neuen Beziehung der Mutter eine Kürzung oder Streichung des Unterhaltes damit begründet wird, dass sich die Mietzahlung dadurch verringert sollte das doch auch im Falle des Ex-Ehemannes so sein.

Und dann hätte ich noch eine Frage, wenn der Ex-Ehemann also nach 2 - 3 Jahren keinen Unterhalt mehr zahlen müsste, weil die Frau mit einem neuen Partner zusammenlebt, wie kann das nachgewiesen werden? Durch die Ummeldung bei der Meldebehörde? Und kann der Ex-Gatte den Unterhalt dann einfach streichen oder muß er gerichtlich vorgehen? Und was ist, wenn der Ex-Gatte Unterhalt gezahlt hat und z.B. erst nach einer bereits 4-jährigen Beziehung der Ex-Frau die Unterhaltszahlung deswegen einstellt, kann er dann Unterhalt zurückfordern?

0x Hilfreiche Antwort

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