Unterlassung-Verpflichtungserklärung

7. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Petra Anneliese
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterlassung-Verpflichtungserklärung

Hallo, habe eine Abmahnung wegen Markenmissbrauchs zugeschickt bekommen. Soll nun eine Unterlassungs-und Verpflichtungserklärung unterschreiben, womit ich auch kein Problem habe. Allerdings verlangt man von mir sämtliche Einnahmen dem Geschädigten offenzulegen. Weiß jemand, ob das Rechtens ist? Vielen Dank für eine Antwort.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Weiß jemand, ob das Rechtens ist?

Fordern kann man immer viel. ;)

Wenn die Abmahnung allerdings berechtigt ist, kann der Geschädigte eine solche Auskunft notfalls einklagen - er hat immerhin ein Anrecht darauf herauszufinden, welcher Schaden durch die Rechtsverletzung eingetreten ist. In soweit würde hier auch kein unzulässiger Ausforschungsbeweis vorliegen.

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#2
 Von 
Petra Anneliese
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Auskunft. Allerdings haben wir uns schon auf einen Schadensersatz geeinigt. Wenn ich diesen bezahle, die Unterlassungserklärung(in der von mir die Auskunft über die Einnahmen verlangt wird)unterschreibe und meine Einnahmen offenlege, soll die Sache damit aus der Welt sein. Befürchte nun aber, dass wenn ich meine Einnahmen offenlege doch noch irgendwas passiert. Warum will der Anwalt das noch wissen, obwohl er ein Schreiben aufgesetzt hat, in dem er bestätigt, dass die Sache dann erledigt ist? Ich hab im Internet gelesen, dass eine Auskunftspflicht nicht mit in die Unterlassungserklärung gehört, stimmt das?

-- Editiert von Petra Anneliese am 07.01.2007 10:21:08

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fdecker
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Enschuldigen Sie bitte, aber das ist doch wohl nicht Ihr ernst?! SIe wollen alles ernstes und ohne anwaltliche Sichtung der UE selbige unterschreiben? SIe haben wirklich keine Ahnung, was Sie da vorhaben, und in was Sie sich da eventuell begeben. Fragen Sie auf jeden Fall einen Anwalt! Das kostet wesentlich weniger, als Sie ua. eine unterschriebene UE im nachhinein noch so kosten kann. Anders ausgedrückt: Und wie Sie damit noch ein Problem haben könnten. Man, man, man... :bang:

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