Hallo liebe Community,
ich habe eine etwas "verzwicktere" Frage.
Folgende Ausganssituation herrscht:
Meine Mutter hat mir zu Studienbeginn eine Wohnung gemietet (als Hauptmieter). Ich und zwei andere Personen bewohnen die Wohnung als Untermieter. Nun möchte ich gerne mit meiner Freundin in die Wohnung einziehen und frage mich, wie ich meinen Mitbewohnern am schnellsten das Mietverhältnis kündigen kann (bzw. wie meine Mutter es am sinnvollsten gestaltet).
Ist es ohne Einverständnis der anderen Untermieter gestattet, den Mietvertrag auf mich umzuschreiben? Sprich, ich wäre dann Hauptmieter und könnte Eigenbedarf geltend machen? Meine jetzigen Mitbewohner wären dann ja Untermieter von mir und müssten die Frist von 3 Monaten einhalten, oder?
Besteht selbige Möglichkeit auch unter der Voraussetzung, dass meine Mutter die Hauptmieterin bleibt ?
Was für Alternativen gibt es und welche Bedingungen müssen gelten?
Einer der beiden Mieter wohnt jetzt etwas mehr als 4 Jahre in der Wohnung (scheint relevant zu sein, solange es unter 5 Jahren bleibt). Leider finde ich keine zuverlässigen Quellen im Internet und das Recht scheint da relativ komplex zu sein.
Was sind eure Tipps/Ideen, um Idealfall nur eine Frist von 3 Monaten zu gestatten?
Auf welche Gesetze kann und sollte ich mich berufen?
Vielen lieben Dank für die Hilfe und ein schönes Wochenende wünschend!
-- Editiert von automat1kk am 05.01.2018 14:44
Untermieter aus der Wohnung
5. Januar 2018
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Frage vom 5. Januar 2018 | 14:44
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
Untermieter aus der Wohnung
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#1
Antwort vom 5. Januar 2018 | 14:48
Von
Status: Unbeschreiblich (32851 Beiträge, 17254x hilfreich)
Ist es ohne Einverständnis der anderen Untermieter gestattet, den Mietvertrag auf mich umzuschreiben? Natürlich - nur muß der Vermieter das auch wollen. Und da das keine "Umschreibung", sondern eine Neuvermietung ist, kann dabei auch die Miete steigen.
#2
Antwort vom 5. Januar 2018 | 14:53
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
Könnte ich dann direkt Eigenbedarf anmelden? Oder gibt es da noch andere Hindernisse?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 5. Januar 2018 | 15:06
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
Seid Ihre 3 Untermieter deiner Mutter oder sind die anderen 2 deine Mieter?
#4
Antwort vom 5. Januar 2018 | 15:10
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
Noch besteht der Fall, dass wir alle Untermieter meiner Mutter sind. Wenn ich Hauptmieter sein sollte, wären meine Mitbewohner beides Untermieter von mir. Der Hauptmieter wohnt also derzeit nicht in der Wohnung.
#5
Antwort vom 6. Januar 2018 | 08:20
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
ZitatNoch besteht der Fall, dass wir alle Untermieter meiner Mutter sind. Wenn ich Hauptmieter sein sollte, wären meine Mitbewohner beides Untermieter von mir. Der Hauptmieter wohnt also derzeit nicht in der Wohnung. :
Dann kann nur deine Mutter den anderen "Unter"-Mietern kündigen. Vorausgesetzt es besteht mit jedem ein separater Mietvertrag. Habt Ihr 3 einen gemeinsamen Mietvertrag müßte deine Mutter Euch allen kündigen und dann, wenn sie möchte, an dich allein vermieten.
"Haupt"-Mieter kannst Du nur werden wenn deine Mutter und ihr Vermieter zustimmen.
#6
Antwort vom 6. Januar 2018 | 15:36
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat:ZitatNoch besteht der Fall, dass wir alle Untermieter meiner Mutter sind. Wenn ich Hauptmieter sein sollte, wären meine Mitbewohner beides Untermieter von mir. Der Hauptmieter wohnt also derzeit nicht in der Wohnung. :
Dann kann nur deine Mutter den anderen "Unter"-Mietern kündigen. Vorausgesetzt es besteht mit jedem ein separater Mietvertrag. Habt Ihr 3 einen gemeinsamen Mietvertrag müßte deine Mutter Euch allen kündigen und dann, wenn sie möchte, an dich allein vermieten.
"Haupt"-Mieter kannst Du nur werden wenn deine Mutter und ihr Vermieter zustimmen.
Mit Vermieter meiner Mutter meinen Sie den Besitzer der Wohnung, nehme ich an?!
Dann wäre es kein Problem.
Könnte meine Mutter denn den beiden anderen Mietern grundlos mit einer 3-Monats-Frist kündigen?
LG
#7
Antwort vom 6. Januar 2018 | 16:36
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
ZitatKönnte meine Mutter denn den beiden anderen Mietern grundlos mit einer 3-Monats-Frist kündigen? :
Nein.
ZitatMit Vermieter meiner Mutter meinen Sie den Besitzer der Wohnung, nehme ich an?! :
Den Eigentümer. Besitzer ist deine Mutter. Die Wiederum ist dein Vermieter und der der anderen 2 "WGler".
#8
Antwort vom 6. Januar 2018 | 16:59
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat:ZitatKönnte meine Mutter denn den beiden anderen Mietern grundlos mit einer 3-Monats-Frist kündigen? :
Nein.
ZitatMit Vermieter meiner Mutter meinen Sie den Besitzer der Wohnung, nehme ich an?! :
Den Eigentümer. Besitzer ist deine Mutter. Die Wiederum ist dein Vermieter und der der anderen 2 "WGler".
Und wieso ist eine grundlose Kündigung nicht möglich? Sie ist doch Hauptmieterin der Wohnung...
#9
Antwort vom 6. Januar 2018 | 17:19
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
Zitat:Zitat:ZitatUnd wieso ist eine grundlose Kündigung nicht möglich? Sie ist doch Hauptmieterin der Wohnung... :
Sie ist Euer Vermieter. Das sie selbst "nur" Mieter ist tut nichts zur Sache.
Vermieter können, bis auf ganz wenige Ausnahmen, dem Mieter nur aus rechtlich zulässigem Grund kündigen. BGB § 573
#10
Antwort vom 6. Januar 2018 | 17:49
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat:Zitat:Zitat:ZitatUnd wieso ist eine grundlose Kündigung nicht möglich? Sie ist doch Hauptmieterin der Wohnung... :
Sie ist Euer Vermieter. Das sie selbst "nur" Mieter ist tut nichts zur Sache.
Vermieter können, bis auf ganz wenige Ausnahmen, dem Mieter nur aus rechtlich zulässigem Grund kündigen. BGB § 573
BGB §573 besagt aber ja, dass Interesse besteht, die Wohnung für Familienangehörige zu verwenden. Sprich Eigenbedarf oder sehe ich das falsch?
Sie ist ja die Vermieterin, sprich sie kann für mich (als Sohn und Familienmitglied) Anspruch geltend machen. Wie sieht es da mlt der Kündigungsfrist aus? Sind es dann 3 Monate?
#11
Antwort vom 6. Januar 2018 | 18:50
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
ZitatWie sieht es da mlt der Kündigungsfrist aus? Sind es dann 3 Monate? :
Bei Wohndauer unter 5 Jahre sind es 3 Monate.
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