In meinem Mietvertrag steht eine Klausel, wonach ich den Vertrag frühestens nach einem Jahr Mindestmietzeit kündigen darf. Der Vertrag wurde letzten Januar, also nach neuem Mietrecht geschlossen.
In einem anderen Beitrag in diesem Forum fand ich den Hinweis, daß nach neuem Mietrecht dennoch die gesetzliche Kündigungsfrist gilt. Mein Vermieter behauptet das Gegenteil, da der Mietvertrag ja an sich unbefristet läuft.
Wie verhält es sich denn nun genau?
Vielen Dank,
Florian Krüsch
Unterschied Befristung / Mindestmietlaufzeit
11. Mai 2002
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Frage vom 11. Mai 2002 | 17:13
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterschied Befristung / Mindestmietlaufzeit
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