Unterschlagung eines Tieres

26. März 2002 Thema abonnieren
 Von 
Tara
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterschlagung eines Tieres

Ich habe von einem Freund aus Frankreich einen Hund zur Pflege bekommen,

da dieser zur Zeit in Scheidung lebt und sehr viel Hektik und Streß hat.

Eine ehemalige Freundin von mir hat gefragt, ob sie den Hund ab und zu
mal ausführen könnte. Ich gab ihr somit den Hund zum ausführen. Manchmal

ist der Hund auch bei ihr geblieben. Eines Tages gab sie mir den Hund
nicht mehr zurück. Ihre Begründung war, daß ich ihn ihr angeblich
geschenkt hätte. Dies war aber nicht war, gerade weil mir der Hund ja
auch nicht gehört. Ich habe Anzeige wegen Unterschlagung bei der Polizei

gemacht. Der Hund wurde ihr abgenommen und in meine Obdach gegeben. Der
Hund durfte auch nicht nach Frankreich zu seinem Herrchen bis die
Ermittlungen abgeschlossen sind. Mein "Freundin" hat bei der Polizei
ausgesagt, daß ich ihr den Hund geschennkt hätte. Ihr Vater sowie zwei
Freundin (alle vorbestraft, mehrmals) haben dies bestätigt. Auf meiner
Seite haben meine Schwester, ein Polizist, der Eigentümer sowie der
Vermieter ausgesagt, daß ihr der Hund nicht geschenkt wurde. Nun hat die

Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt und verlangt, daß ich
ihr den Hund zurück gebe. ich solle zivilrechtlich gegen sie klagen.

Ich bin total verzweifelt. Der Hund wird Ende März zwei Jahre alt und
wird andauernd von einem Zuhause ins andere gerissen. Mir ist nicht
verständlich, warum die Staatsanwaltschaft erstens meinen Zeugen keinen
Glauben schenkt, sondern denen wegen Körperverletzung, Diebstahl usw.
vorbestarften Freunden. Und warum der Hund nun wieder zu ihr zurück
soll. Wieso kann er nicht bei mir bleiben und sie muß zivilrechtlich
gegen mich vorgehen. Es ist doch nahcweislich der Hund von dem Franzosen

und er hätte doch das erste Recht den Hund zu erhalten. Ich verstehe das

alles nicht und möchte sie ganz dringend um ihr Hilfe bitten. Ich habe
noch diese Woche Zeit, daher möchte ich Sie aus ganzem Herzen um eine
schnelle Antwort bitte.

Vielen, vielen Dank
mit freundlichen Grüßen

Kühl





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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sehr geehrte Frau Kühl,

daß hört sich ziemlich vertrackt an. Ohne Akteneinsicht läßt sich aus der Distanz der Vorgang nur schwer beurteilen.

In jedem Falle sollte die Beschwerdemöglichkeit gegen den Einstellungsbescheid wahrgenommen werden.
Ob Sie tatsächlich zur Herausgabe des Hundes verpflichtet sind, oder ob die StA nur höflich darum bittet, vermag ich ohne weitere Informationen nicht zu beurteilen. Sollte der Hund sichergestellt oder beschlagnahmt worden sein, so könnten Sie sich ansonsten strafbar machen.

Im übrigen gehen ich davon aus, daß die StA das Verfahren angesichts einer "Patt"-Situation im Hinblick auf die Zeugen eingestellt hat und von daher den ursprünglichen Zustand vor der polizeilichen Einschaltung herstellen möchte und Sie ansonsten auf den Zivilrechtsweg verweist.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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