Habe mich vor kurzem von meinem Mann getrennt, aber nicht scheiden lassen.Wir leben also ab 1.Januar 2013 ständig getrennt!
Nun verdienen ich bei 40 Std. pro Woche 1000 Euro netto.
Steht mir da Unterstützung vom Staat zu?
Desweiteren würde mich interessieren, ob man als ständig getrennt lebend die Steuererklärung zusammen oder getrennt abgibt?
Hoffe es kann mir jemand helfen!
Schon mal Danke!
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Unterstützung vom Staat
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
In erster Linie ist Ihr Mann Ihnen gegenüber unterhaltspflichtig. Erst wenn dieser nicht leistungsfähg ist, käme ein Anspruch auf Alg 2 in Frage. Dazu müßte Ihre Miete grob gerechnet bei 350 Euro oder mehr liegen.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Meine Miete liegt bei 480 Euro warm und noch Strom dazu, dann sind das 510 Euro warm!
Können sie was zur Steuerklärung sagen?
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ab dem auf die Trennung folgenden Jahr wird man getrennt veranlagt. Für 2013 können Sie also noch gemeinsam veranlagt werden.
Eine Miete von 480 Euro dürfte für Einzelpersonen nicht dauerhaft vom Jobcenter übernommen werden, außer in sehr teuren Städten wie München.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Die Miete soll ja nicht ganz übernommen werden, sondern bezuschusst werden.
Das wäre in einem Vorort von Hannover!
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Das ist auch nur eine 2 Zimmer Wohnung.
Das hiesse also, man kann sich das Single Leben gar nicht mehr leisten in Deutschland?
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Wenn sie zu hoch ist, wird sie nur bis zur Grenze der übernahmefähigen Miete bezuschußt. Und dieses Problem haben nicht bloß Singles...
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Hallo Katrin42,
Bis zur rechtskräftigen Scheidung steht dir evtl Trennungunterhalt zu.
Grober Überschlag:
Rechne beide EK zusammen und teile sie durch zwei.
Der Staat wird genauso rechnen.
Jeder Partner hat einen Selbstbehalt von 1100€
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
@edy
quote:
Jeder Partner hat einen Selbstbehalt von 1100€
Korrektur:
Wenn keine Kinder im Spiel sind, dann sind es seit 01.01.2013 1200 € aus dem bereinigten Netto. Die 1100 € gelten nur, wenn KU noch mit im Spiel wäre.
lg
Robert
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Hallo Robert,
kannst Du mir mal den Punkt aus den LL nennen, der dieses regelt?
Dankeschön!
LG nero
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