Guten Tag zusammen,
heute ist mir folgendes passiert.
Vor meiner Arbeitsstelle sind Parkplätze eher Mangelware.
Es existieren am Straßenrand kleine Parkbuchten in denen jeweils immer 2 PKWs platz finden.
Nun ist eine Parkbucht zum Teil mit einem Behindertenschild gekennzeichnet, auf dem Boden kann man den Rollstuhl nur noch schwer erahnen. Bisher bin ich und viele andere davon ausgegangen, dass diese Beschildung nur für einen Platz und nicht für die gesamte Parkbucht gilt. Heute wurde ich leider etwas besseren belehrt, zumindest hat die nette Dame in blau es versucht.
Laut Ihrer Aussage gilt das Schild solange bis es durch ein anderes aufgehoben wird !(?) Stimmt das ?
Denn wie gesagt, es scheint eigentlich als ob das Schild nur für einen Parkplatz gilt.
Zu meinem Glück hatte die nette Dame schon den Abschlepper bestellt, jedoch als ich ankam hat Sie diesen wieder abgestellt. Drohte mir aber dennoch mit den Kosten der Leerfahrt zzgl. Verwaltungspauschale. Ist das rechtens?
Bisher ging ich immer davon aus das die Leefahrt erst dann bezahlt werden muss wenn der Abschlepper schon da ist.
Über Tipps und Ratschläge wäre ich sehr dankbar.
Gruß
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Unzureichend gekennzeichneter Behindertenparkplatz
4. Januar 2012
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Frage vom 4. Januar 2012 | 12:39
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unzureichend gekennzeichneter Behindertenparkplatz
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 4. Januar 2012 | 15:41
Von
Status: Lehrling (1570 Beiträge, 463x hilfreich)
Die Kosten der Leerfart sind auch von dir zutragen, wenn der Abschlepper schon auf den Weg war.
Kannst du von der Beschilderung mal ein Foto einstellen?
Nach deiner Schilderung teile ich aber die Sichtweise der Ordnungkraft, wenn das Schild in der Mitte stand, das es für die gesamte Plätze in diesen Bereich gilt.
Mal sehen was andre dazu sagen, vielleicht kann man mit einer Unklaren Beschilderung argumentieren.
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