Urheberrecht an vernichteten Werken

4. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
monalisa2006
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urheberrecht an vernichteten Werken

Mal angenommen, ein Werk (d.h. das Orignial, ein Gemälde), das eigentlich urheberrechtlich geschützt ist, wird durch einen Brand vernichtet.
Darf man eine Abbildung eines solchen - nicht mehr existenten - Werkes jetzt frei veröffentlichen? Oder könnte der Urheberrechtsinhaber immer noch Schadensersatzansprüche stellen?

Und jetzt eine kleine Abwandlung: Das Originalwerk wurde gestohlen und mit einiger Wahrscheinlichkeit (aber wissen tut man es natürlich nicht) vernichtet. Verändert das die Lage?

Danke für die Antworten!!!
Monalisa

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tomPA
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 57x hilfreich)

Hallo,

gehts um den "Schrei" ?

zu1) Einmal Urheber, immer Urheber. Auch wenn das Original, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr verfügbar ist so verbleiben dem originalen Urheber alle Rechte aus dem Urheberrecht. Ob der Urheber Schadensersatz fordern kann richtet sich nach dem konkreten Gegenstand und der Art und weise der Reproduktion. Gemälde, Statue, Plastik, Musik, Software, etc, sowie als Reproduktion Photo, Zeichnung, Gemälde, Beschreibung, etc... Eventuell hat der Urheberrechtsinhaber der Abbildung ebenfalls Ansprüche.

zu2) Nein.

Tom

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-333
Status:
Schüler
(282 Beiträge, 187x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

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