Urheberrechtsverletzung, Unterlassungserklärung

6. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Benning
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Urheberrechtsverletzung, Unterlassungserklärung

Hallo zusammen, ein Freund hat ein problem:
wie verhält man sich, wenn man vom RA Post bekommt, wegen Unterlassung, Auskunft und SchE wg. Urheberrechtsverletzung...

Es geht um Bilder, die für ein Produkt angeboten wurden, und diese wurden ohne Zustimmung des Urhebers im Internet verwendet.

Die Unterlassungserklärung beinhaltet natürlich, die Veröffentlichungen zu unterlassen usw.
Als 2. Punkt für jeden fall der zuwiderhandlung unter ausschluss der einrede des Fortsetzungszusammenhangs eine vom Unterlassungsgläubiger nach billigem ermessen festzusetzende und im STreitfall vom GEricht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen...SOWIE ALLEN SCHADEN ZU ERSETZEN, DER AUS DER URHEBERRECHTSVERLETZUNG ENTSTANDEN IST UND/ODER ZUKÜNFTIG NOCH ENTSTEHEN WIRD...
Als 3. Punkt natürlich die RA-Kosten zu tragen...

Was mich interessiert:
Grds. ist die ja bekannt, solche unterlassungserklärung zu schicken, aber ist damit auch der SchE usw. erledigt? Es ist die Frage, ob damit grds. das verfahren abgewendet ist, oder ob dadurch noch weitere zahlungen erfolgen müssen???

Der 3. Punkt ist ja praktisch ein Schuldeingeständnis, und ein Übernahmeerklärung, wie ich sie noch nie gesehen habe. Das heißt praktisch, ich verpflichte mich alles zu zahlen, was durch die urheberrechtsverletzung entstanden ist....

Man muss dazu sagen: ich bin erwachsen, aber schüler und ohne jegliche finanz. Mittel.

Danke für jegliche antworten.

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Benning
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Text stammte zum Teil von meinem Freund, darum war dessen finanzielle Situation gemeint.

Ist es da möglich, mit dem RA zu verhandeln, bzw. sich zu vergleichen?!?!
Kann es zum Problem werden, wenn man ihm dabei sagt, dass mein Freund den Fehler einsieht, bzw. bewusst ist und er einfach blauäugig war oder dumm und unerfahren? Letztendlich würde das Schreiben ja auch fast schon ein Anerkenntnis sein, oder?!

Evtl. würde er ja die Kosten tragen können, aber das Schuldanerkenntnis ist doch schon schwerwiegender. Damit ist der SchE-Klage Tür und Tor geöffnet.

Vielleicht denkt der RA auch, er muss die normale Härte anwenden, weil es sich um nen gewerblichen Verkäufer handelt. In Wirklichkeit hat er vor 3 Monaten damit angefangen, und nur neben der Schule und dem Studium n bissl was verkaufen wollen.

Er sieht seinen Fehler ja ein, und von daher frage ich mich, ob es nicht Sinn macht, den RA zu kontaktieren, diesem die Situation zu schildern...?!?!

Kommt neben der SchE-Klage -sollte es dazu kommen- auch ein Strafverfahren in Betracht?


-- Editiert von Benning am 07.01.2008 20:41:58

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#4
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Benning
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

hä? wie passt die antwort zu meinem eintrag?

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#6
 Von 
rechthaben_x
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Angenommen ich hätte eine gute Fälschung eines bekannten Designer-Sessel geerbt und nach tristem Darsein auf dem Dachboden mich entschlossen Ihn bei e-bay zu veräußern. Sessel ca. 30 Jahre alt, Einzelstück, privat-Verkauf.

Naiv würde ich die Originalbezeichnung und Designer benennen - Abmahnung von ebay aufgrund Meldung Fa. X erhalten. Anschließend Einschreiben eines RA der Fa. X mit Formular zur Unterlassung und Kostenrechnung für Anwaltskosten bei einem Streitwert von 100.000,- € wegen Urheberschutzverletzung von ca. 1.800,-.

Hätte nach Rücksprache mit einem RA persönlich Kontakt mit dem RA. der Fa. X aufgenommen und auf 500,- € bezahlt.

War das wirklich notwendig - mein rechtsempfinden sagt mir eigentlich das aufgrund des Alters des Sessels und aufgrund der Tatsache das ich ihn privat vekrauft habe ein ernsthafter Verstoß gegen den Urheberschutz nicht stattgefunden hat.

Dank für Stellungnahmen!

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#7
 Von 
Aimee
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,

möchte dir sagen, dass Dummheit nicht vor Strafe schützt...wenn du dich naiv stellst, damit kommst du nicht durch.
Einen Tipp noch: Wenn du die Unterlassungserklärung so abgibst wie sie der Ra aufgesetzt hat, kannst du in Teufels Küche kommen. ..die gilt dann 30 Jahre und du wirst in Abständen immer wieder Post bekommen.
Verfasse selbst eine Unterlassungserklärung.

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#8
 Von 
Aimee
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 8x hilfreich)

...Nachtrag....

nimm dir einen Anwalt, wenn du kein Geld hast dann Beratungsschein vom Gericht holen und dir einen Anwalt suchen der sich mit Urheberrechtsverletzungen auskennt.
schau mal hier nach...
http://www.abgemahnt.org/

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#9
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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